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Müllabfuhr: Das können Sie bei Schnee und Eis tun

Die Müllabfuhr erfolgt im Winter oft unter erschwerten Bedingungen.

Die Müllabfuhr erfolgt im Winter oft unter erschwerten Bedingungen. Foto: Karl Meyer AG

Die winterlichen Wetterverhältnisse können bei der Müllabfuhr zu Problemen führen. Was Sie tun können, damit eine Abfuhr stattfinden kann.

Von Redaktion Samstag, 03.01.2026, 07:50 Uhr

Landkreis. Kommt es durch Schnee, Eisregen oder überfrierende Nässe zu glatten Straßen, können je nach Ausmaß Straßen und Wege nicht befahren werden. Ein Müllfahrzeug könne ins Rutschen kommen und so parkende Fahrzeuge, Gebäude und auch Menschen gefährden, heißt es in einer Pressemitteilung des Landkreises Stade. Ob glatte Straßen befahrbar sind, entscheide der Fahrer des Müllwagens vor Ort.

Räumpflicht beachten

Was können Bürgerinnen und Bürger tun, damit eine Abfuhr stattfinden kann? Zunächst seien dem Landkreis zufolge die Räumpflichten vor dem eigenen Grundstück zu beachten. Ob und im welchem Umfang geräumt werden muss, könne bei der zuständigen Samtgemeinde, Gemeinde oder Hansestadt erfragt werden.

Außerdem gebe es Straßen, in denen die Anlieger nicht nur den Gehweg, sondern auch einen Teil der Straße zu räumen haben. Findet dies nicht rechtzeitig und regelmäßig statt, könne es zu Ausfällen bei der Abfuhr kommen. Sei erst der Schnee zu einer glatten Eisfläche festgefahren, sei es sehr schwierig, diese Straße wieder eisfrei zu bekommen.

Schnee nicht in den Straßenraum schieben

Des Weiteren solle Schnee nicht in den Straßenraum geschoben werden, heißt es in der Pressemitteilung weiter. Dadurch würden Straßen verengt und es werde für die Müllabfuhr und auch andere Fahrzeuge immer gefährlicher, in diese Straßen hineinzufahren.

Dadurch könnten Mülltonnen und Wertstoffsäcke nicht mehr gefahrlos erreicht und zum Fahrzeug gezogen werden. Setzt Tauwetter ein, könne das Schneewasser aufgrund verstopfter Straßenabläufe nur schwer ablaufen.

Bei Abfuhrausfällen können Tonnen in andere Straßen gestellt werden

Sind Straßen oder Teilabschnitte so glatt, dass Abfuhrausfälle zu erwarten sind, sei es laut Landkreis sinnvoll, die Hausmüll-, Bio- und Altpapiertonnen, Gelben Säcke und Weihnachtsbäume an die nächste befahrbare (Haupt-)Straße zu stellen. Voraussetzung sei dabei, dass in dieser Straße am gleichen Tag die Abfuhr stattfinde. Sollten Gelbe Säcke aufgrund einer Fehlbefüllung nicht mitgenommen werden, müssen sie zurück auf das Grundstück geholt werden.

Für eine reibungslose Abfuhr der Biotonne solle diese möglichst erst am Abfuhrtag bis spätestens 7 Uhr an die Straße gestellt werden. Bis dahin solle die Tonnen einen möglichst frostsicheren Standort haben, feuchte Bioabfälle sollten am besten in Zeitungspapier eingepackt werden. Wenn die Bioabfälle dennoch festfrieren, müssen diese am Abfuhrtag zum Beispiel mit einem Spaten vom Tonnenrand gelöst werden.

Der Landkreis Stade und sein beauftragtes Abfuhrunternehmen Karl Meyer Kommunalentsorgung GmbH appellieren an alle Bürgerinnen und Bürger, die oben genannten Hinweise, insbesondere die Räum- und Streupflicht, zu beachten, damit die Müllabfuhr so optimal wie möglich durchgeführt und so viele Tonnen wie möglich entleert werden können. Auf der Internetseite der Abfallwirtschaft des Landkreises (abfall.landkreis-stade.de) gibt es weitere Informationen zur Müllabfuhr im Winter. (tom/pm)

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