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Urteil

Sieben Jahre Haft für tödliche Messerstiche in Neumünster

Wegen tödlicher Messerstiche stand ein Mann aus Neumünster in Kiel vor Gericht. (Archivbild)

Wegen tödlicher Messerstiche stand ein Mann aus Neumünster in Kiel vor Gericht. (Archivbild) Foto: Christian Charisius/dpa

Mit einem Hackebeil bedroht ein Mann einen anderen und dessen Verlobte. Kurz danach versetzt das ursprüngliche Opfer ihm einen tödlichen Messerstich. Was für das Gericht gegen Notwehr spricht.

Von dpa Dienstag, 10.02.2026, 10:55 Uhr

Kiel. Neun Monate nach einer tödlichen Auseinandersetzung in einem Mehrfamilienhaus in Neumünster hat das Landgericht Kiel einen 39-Jährigen zu sieben Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Der Angeklagte versetzte seinem 34 Jahre alten Opfer im Mai 2024 im Treppenhaus mit einem Küchenmesser einen 10 bis 15 Zentimeter tiefen Messerstich - mindestens mit bedingtem Tötungsvorsatz, wie der Vorsitzende Richter Stefan Becker in seiner Urteilsbegründung sagte. „Der Stich traf das Herz tödlich.“

Mit seinem Urteil wegen Totschlags blieb die Kammer geringfügig unter der Forderung der Staatsanwaltschaft von sieben Jahren und drei Monaten. Die Nebenklagevertretung hatte sich diesem Antrag angeschlossen, die Verteidigerin des Mannes dagegen einen Freispruch beantragt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Angreifer drang mit Beil in Wohnung ein

Opfer und Angeklagter waren rund 15 Jahre lang miteinander befreundet, dann verschlechterte sich ihr Verhältnis. Etwa zwei bis drei Wochen vor der Tat soll das Opfer Schulden des Angeklagten für Kokain in Höhe von 2.000 Euro abgelöst haben, die er später von diesem zurückforderte. 

Nach Überzeugung des Gerichts suchte das spätere Opfer den Angeklagten am Abend des 9. Mai mit einer Frau auf und schlug mit einem Hackebeil mehrmals gegen die Wohnungstür. Dann verschaffte er sich durch Eintreten Zutritt und fuchtelte drinnen mit dem Beil herum. Der genaue Hergang des Geschehens in der Wohnung stehe aber nicht fest, sagte der Richter.

Nachdem ein Nachbar aufgrund lauter Frauenschreie aus der Wohnung angekündigt hatte, die Polizei zu rufen, verließen Angreifer und Frau die Wohnung. Obwohl dem Zeugen kein Vorwurf zu machen sei, habe sich dessen Verschließen der Haustür letztlich als fatal erwiesen, sagte Becker.

Zum Prozessauftakt hatte der Angeklagte ein Geständnis abgelegt. (Archivbild)

Zum Prozessauftakt hatte der Angeklagte ein Geständnis abgelegt. (Archivbild) Foto: Christian Charisius/dpa

Kammer sieht stimmiges Bild in Zeugenaussage

Der Angeklagte holte laut Urteil ein Küchenmesser heraus und fügte seinem Opfer mit der 16 Zentimeter langen Klinge eine Schnittverletzung zu. Dann folgte der tödliche Messerstich, der das Herz traf.

Zuvor sagte er nach Überzeugung der Kammer: „Ich habe noch ein Geschenk für Dich“. Laut Vorsitzendem Richter ergab sich daraus ein sehr stimmiges Bild: Es sei schwer denkbar, dass sich die Zeugin diese Aussage erdacht haben könnte - wäre das der Fall gewesen, wäre eine Formulierung wie „ich bringe Dich um“ naheliegender gewesen.

Zudem seien die Worte „Du Bastard, ich habe Dich gebeten, meine Frau in Ruhe zu lassen“ gefallen. Das Opfer verblutete knapp eine halbe Stunde später.

Angeklagter legte Geständnis ab

Der Angeklagte hatte zu Prozessbeginn ein Geständnis abgelegt. „Das war niemals meine Absicht, ich kann mir das nicht verzeihen“, sagte der 39-Jährige im November aus. Er berichtete von Drohungen, wenige Stunden vor dem Vorfall habe ihm ein Bekannter des Opfers aufgelauert und mit einem Knüppel an den Armen verletzt.

Nach dem Eindringen des 34-Jährigen in die Wohnung am Abend sei er schockiert gewesen und habe Angst vor dem Mann gehabt, sagte der Angeklagte damals aus. Er habe unter dem Einfluss von Alkohol, Tabletten und Kokain gestanden. Er habe sichergehen wollen, dass seine Frau und der Nachbar in Sicherheit seien. „Ich war völlig unter Schock in dem Moment.“ Kurz nach der Tat wurde er in der Wohnung festgenommen.

Notwehr? Kammer glaubt Angeklagten nicht

Die Einlassungen des Mannes vor Gericht seien schwer widersprüchlich gewesen, sagte der Vorsitzende Richter. „Die Angaben sind in wesentlichen Punkten nicht miteinander in Einklang zu bringen.“ Durch Zeugenaussagen ließe sich auch nicht dessen Angabe belegen, wonach das Opfer auch einen Knüppel mit sich führte. Das Hackebeil wurde in der Wohnung sichergestellt und nicht im Hausflur.

Nach Ansicht der Kammer waren Motiv und Zorn das wahrscheinliche Motiv für die Tat und nicht Angst, wie der Angeklagte vor Gericht angegeben hatte. Dagegen sprächen auch Todesdrohungen, die der Angeklagte nach dem Überfall am Nachmittag in Nachrichten ausgesprochen habe. „Eine ängstliche Grundstimmung spricht aus diesen Nachrichten eher nicht.“ Auch das Tatbild selbst spreche gegen eine Notwehrhandlung. „Die Tat ist eine Reaktion auf den Angriff in der Wohnung.“ Dieser sei zum Zeitpunkt der Tat aber längst beendet gewesen.

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