Neues Gesetz

Eine Spielhalle hinter Gittern. Foto: Oliver Berg/dpa/Symbolbild

Eine Spielhalle hinter Gittern. Foto: Oliver Berg/dpa/Symbolbild

Die Landesregierung macht ernst beim Schutz vor Spielsucht. Die Heraufsetzung des Mindestalters ist dabei nicht die einzige Gesetzesänderung. Auch die Öffnungszeiten werden stärker reglementiert.

28.01.2022, 07:00 Uhr

Spielhallen in Niedersachsen dürfen künftig erst Menschen ab 21 Jahren Zutritt gewähren. Der Landtag beschloss mit den Stimmen der Regierungsfraktionen SPD und CDU eine entsprechende Gesetzesänderung – die Oppositionsparteien FDP und Grüne sowie die fraktionslosen Abgeordneten enthielten sich. Das bisherige Mindestalter lag bei 18 Jahren. Das neue Gesetz tritt zum 1. Februar in Kraft.

Das Hochstufen des Mindestalters wird unter anderem damit begründet, dass die jüngeren Erwachsenen besonders anfällig für eine Glücksspielsucht seien. Somit soll der Jugendschutz gestärkt werden. Nach Angaben der SPD-Landtagsabgeordneten Sabine Tippelt gibt es in Niedersachsen 1800 Spielhallen.

Glücksspiel in Spielhallen in Niedersachsen künftig erst ab 21 Jahren erlaubt

Der CDU-Landtagsabgeordnete Rainer Fredermann sagte: „Zertifizierung, IHK-Sachprüfung, regelmäßige Schulungen und ein Sozialkonzept müssen zukünftig zum Betrieb einer Spielhalle vorliegen.“ Zusätzlich beginne die Sperrzeit künftig um Mitternacht und dauere bis 6 Uhr an. Geraucht werden dürfe dann in einer Spielhalle ebenfalls nicht mehr.

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