Pandemie

Das Land Bremen weicht mit der neuen Regelung von der Empfehlung der Ständigen Impfkommission ab. Foto: dpa-Bildfunk

Das Land Bremen weicht mit der neuen Regelung von der Empfehlung der Ständigen Impfkommission ab. Foto: dpa-Bildfunk

Das Land Bremen prescht vor. Dort gibt es den zweiten Booster ab sofort für alle ab 18 Jahren. In Niedersachsen gibt es diese Empfehlung noch nicht.

04.05.2022, 07:30 Uhr

Von Jens Gehrke

Die Stadt hat die vierte Corona-Schutz-Impfung für alle über 18-Jährigen freigegeben. Das teilte Magistratssprecher Volker Heigenmooser auf Anfrage mit. Alle Erwachsenen, bei denen die dritte Impfung mindestens sechs Monate zurückliegt, dürfen somit den vierten Piks in Anspruch nehmen.

Menschen, die älter als 60 Jahre sind, können die vierte Impfung schon nach drei Monaten einfordern. Das Land Bremen hatte die Altersgrenze für die zweite Auffrischungsimpfung – anders als in Niedersachsen – bereits vergangene Woche auf 18 Jahre gesenkt. Magistratssprecher Heigenmooser rechnet allerdings zunächst nicht mit einer überbordenden Nachfrage. „Die Zahlen sehen derzeit leider bescheiden aus“, sagt er. 

Was für eine vierte Corona-Impfung spricht

Der Bremer Epidemiologe Hajo Zeeb hält die Entscheidung des Landes grundsätzlich für sinnvoll. Studien unter anderem aus Großbritannien zeigten, dass die Schutzwirkung der dritten Impfung unter Omikron-Bedingungen mit der Dauer abnehme. Die Sorge steige, dass wieder vermehrt schwere Verläufe zu verzeichnen seien. „Das müssen wir im Griff behalten“, macht Zeeb deutlich. Nach einer vierten Impfung steige das Antikörper-Level wieder an – wenn auch nicht so eindrucksvoll wie nach der dritten Impfung.

Sicher sei auch, dass an einem Omikron-angepassten Impfstoff gearbeitet werde. Wann der allerdings verimpft werden könne, dafür gebe es noch kein Datum.

RKI-Empfehlung sieht vierte Impfung für alle über 70 Jahre vor

Das Land Bremen weicht mit der neuen Regelung von der Empfehlung der Ständigen Impfkommission ab. Die rät bislang nur Menschen über 70, mit Vorerkrankungen und Pflegepersonal zur vierten Impfung. Ausgenommen von der vierten Impfung sind Jugendliche und diejenigen, die dreimal geimpft sind, sich zusätzlich aber auch noch angesteckt hatten.

In Niedersachsen ist die flächendeckende vierte Impfung erst für den Herbst/Winter geplant. Die Infrastruktur mit impfenden Ärzten sowie mobilen Impfteams soll bis dahin aufrechterhalten werden.

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