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Urteil

Stiche in Kopf – Haftstrafe für Harburger Messerstecher

Der 34-Jährige soll einen Mann in Hamburg-Harburg mit Messerstichen lebensgefährlich verletzt haben. Foto: Kilian Genius/dpa

Der 34-Jährige soll einen Mann in Hamburg-Harburg mit Messerstichen lebensgefährlich verletzt haben. Foto: Kilian Genius/dpa

Mit einem Taschenmesser bewaffnet verletzt ein 34-Jähriger einen Mann vor einem Einkaufszentrum in Hamburg-Harburg lebensgefährlich. Nun hat das Landgericht ein Urteil gesprochen.

Dienstag, 20.12.2022, 18:13 Uhr

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Wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen ist ein 34-Jähriger in Hamburg zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. „Was für uns besonders schwer wiegt, ist, dass beide Taten in der Öffentlichkeit begangen worden sind“, sagte die Vorsitzende Richterin Birgit Woitas am Dienstag.

Der Angeklagte soll am frühen Abend des 12. Februar dieses Jahres in einem Linienbus auf dem Weg zum Harburger Rathaus einen Fahrgast beleidigt und ihn mit einem Taschenmesser angegriffen haben. Zuvor habe ihm der Fahrgast mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen. Ob die beiden sich kannten, sei unklar, so Woitas. Das Opfer wehrte sich, wurde aber durch die sechs Zentimeter lange Klinge an der linken Hand verletzt, als sich der Streit vor eine Bushaltestelle verlagerte.

Fünfeinhalb Jahre Haft nach lebensgefährlichen Messerstichen

Die Wege der Männer trennten sich. Kurze Zeit später trafen sie vor einem Einkaufszentrum in Hamburg-Harburg erneut aufeinander. Der Angeklagte stach dem Mann nach Darstellung der Staatsanwaltschaft in den Kopf und den Oberkörper und verletzte ihn demnach lebensgefährlich. „Der Geschädigte schwebte in akuter Lebensgefahr“, sagte Woitas. Die Rettungskräfte hätten ihn vor Ort wiederbeleben müssen. Er habe zehn Blutkonserven und vier Plasmakonserven benötigt.

„Wenn das Opfer und Sie sich gar nicht gekannt haben, dann muss man sich erst recht fragen, warum machen Sie sowas?“, fragte Woitas den Angeklagten. Der 34-Jährige, der am Tattag Cannabis und Alkohol in geringen Mengen konsumiert haben soll, sei laut Gutachten voll schuldfähig und habe den Tod des Mannes billigend in Kauf genommen. (dpa)

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