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Supermarkt: Auf diesen Getränken ist jetzt Pfand

Nun gehören auch leere Milch- oder Kakoaflaschen aus Plastik in den Pfandautomat.

Nun gehören auch leere Milch- oder Kakoaflaschen aus Plastik in den Pfandautomat. Foto: Lukas Schulze/dpa

An den Supermarktkassen ist derzeit häufig der Hinweis zu hören: „Sie wissen, dass da jetzt Pfand drauf ist?“ Welche Flaschen zurückgegeben werden müssen - und wo die Pfandpflicht als nächstes kommen soll.

Von Redaktion Dienstag, 30.01.2024, 15:05 Uhr

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Landkreis. Für den Verkauf von Einweg-Plastikflaschen mit Milch und Milchmischgetränken gilt seit Jahresbeginn eine Pfandpflicht. Verbraucherinnen und Verbraucher können diese Flaschen dann leer an Pfandautomaten zurückgeben und erhalten das Pfand von 25 Cent zurück. Für den Großteil der Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff galt nach Angaben des Bundesumweltministeriums bereits seit Anfang 2022 die Pfandpflicht. Für Milcherzeugnisse wurde eine Übergangsfrist eingeräumt.

Der Grund: Flaschen befüllt mit Milch oder Milchprodukten müssen nach der Rückgabe besonders hygienisch gereinigt werden. Die Hersteller sollten länger Zeit haben, sich darauf vorzubereiten.

Pfandpflicht gilt künftig auch für Milch- und Kaffeegetränke

Wichtig sei, dass Deutschland aus der Vermüllung heraus- und stärker zu recyceltem Material komme, sagte Umweltministerin Steffi Lemke (Grüne) der Deutschen Presse-Agentur. „Da sind alle aufgerufen, Industrie und auch Einzelhändler.“ Die Pfandpflicht für Milch und Milcherzeugnisse in Flaschen aus Einwegplastik sei ein sinnvoller Beitrag.

Neben normaler Milch gilt dies zum Beispiel auch für Kakao, Kaffeegetränke, Kefir und Joghurt. Zurückgeben können Verbraucherinnen und Verbraucher die Flaschen dann überall dort, wo Einwegkunststoffflaschen vertrieben werden, zum Beispiel im Supermarkt.

Unabhängig vom Inhalt sind damit ab 2024 alle Getränke in Einwegplastikflaschen und Dosen mit einem Fassungsvermögen zwischen 100 Millilitern und drei Litern pfandpflichtig. Darauf weist die Verbraucherzentrale hin.

Restbestände ohne Pfand-Logo dürfen abverkauft werden

Restbestände an Einweg-Getränkeflaschen mit Milch und Milchmischgetränken ohne Pfand-Logo dürfen allerdings noch abverkauft werden. „In der Umstellungsphase können im Supermarktregal also Produkte mit und ohne Pfand-Logo nebeneinanderstehen“, so Carola Clausnitzer, Lebensmittelexpertin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. Ein genauer Blick auf die Packungen ist also sinnvoll, um nicht vorschnell 25 Cent in den Müll zu werfen.

Das Pfand-Logo ist auf jeder pfandpflichtigen Verpackung aufgedruckt, meist auf der Rückseite. Und auch am Regal müssen Händler gut sichtbar auf das Einweg-Pfand hinweisen.

Gut zu wissen: Milch-Drinks in nicht wiederverschließbaren Bechern, in Getränkekartons oder Schlauchbeuteln bleiben pfandfrei. Sie gehören in der Regel in den Gelben Sack oder die Gelbe Tonne oder in manchen Kommunen in die Wertstofftonne. Den Verbraucherzentralen zufolge müssen die leeren Verpackungen dafür nicht gespült werden. Löffelrein reiche aus.

Pfandpflicht demnächst auch auf Weinflaschen?

Wie das Fachblatt „GetränkeNews“ berichtet, könnte bald auch der Verkauf von Wein in Mehrwegflaschen erfolgen. Im August 2023 brachte die Initiative „Wein-Mehrweg eG“ aus dem württembergischen Möglingen die erste wiederbefüllbare 0,75-Liter-Mehrwegflasche auf den Markt. Inzwischen seien etliche Vermarkter beigetreten.

Und es ist nicht die einzige Initiative: Die Verallia-Mehrweg-GmbH präsentierte im Juni vergangenen Jahres eine Mehrwegflasche inklusive Rückführungslogistik und Flaschenspülung. Die auch im Landkreis Stade geführte Fachhandelskette „Getränke Hoffmann“ stellte unter dem Namen „Hoffmann‘s Weinbar“ ebenfalls ein Mehrwegsystem vor.

Zumal die neue EU-Verpackungsverordnung schärfere Mehrwegvorschriften vorsehe. Auch im deutschen Verpackungsgesetz erwartet die Branche eine Verschärfung der Regelungen. Deutschland hat sich darin bereits zu einer Mehrwegquote von 70 Prozent verpflichtet, ist davon aber noch weit entfernt. (dpa/tip)

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