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Urlaubsgutschein

Während des Einsatzes ins Gesicht getreten: Hilfe für verletzte Polizistin

Mit einem Erholungsurlaub hilft ein Fonds einer bei einem Einsatz verletzten Polizistin aus Scharbeutz. (Symbolbild)

Mit einem Erholungsurlaub hilft ein Fonds einer bei einem Einsatz verletzten Polizistin aus Scharbeutz. (Symbolbild) Foto: Marcus Brandt/dpa

Während eines Einsatzes greift eine Betrunkene bei Trittau eine Polizistin an. Sie verletzt die Beamtin mit einem Tritt. Nun bekommt das Opfer Hilfe.

Von dpa Dienstag, 30.09.2025, 19:20 Uhr

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Scharbeutz. Mehr als ein Jahr nach ihren bei einem Einsatz in der Nähe von Trittau erlittenen Verletzungen erhält eine Polizistin einen Gutschein für sich und ihren Mann für eine Kur- und Betreuungsmaßnahme im Erzgebirge. „Wir sind uns im Klaren, dass unsere Unterstützung weder eine Verarbeitung des Erlebten noch eine Wiedergutmachung darstellt, sie ist aber ein wichtiges Zeichen gesellschaftlicher Solidarität“, sagte der Vorsitzende des Hilfs- und Unterstützungsfonds, Ex-Innenminister Andreas Breitner, im Vorfeld der für Mittwoch geplanten Übergabe auf der Polizeistation in Scharbeutz.

Die Polizei war am 31. Juli 2024 wegen einer angeblich verwirrten Frau zu einem Wohnmobilstellplatz in Scharbeutz gerufen worden. Vor Ort fanden die Beamten eine damals 32 Jahre alte zweifache Mutter vor, die aufgrund ihres stark alkoholisierten Zustandes in ein Polizeigewahrsam gebracht werden sollte. Im Polizeiwagen gelang es der Frau, ihr Bein hochzuziehen und der Polizistin mit voller Wucht gezielt ins Gesicht zu treten. Die anderen Einsatzkräfte wurden bedroht und beleidigt.

Verletzungen

Das heute 50 Jahre alte Opfer erlitt durch die Attacke einen Jochbeinbruch, eine Kieferfraktur und weitere Verletzungen. Sie war vier Monate lang dienstunfähig und spürt den Angaben zufolge die Folgen noch immer.

Der Hilfs- und Unterstützungsfonds für Polizeibeschäftigte und deren Familien in Not ist eine gemeinnützige Einrichtung. Sie unterstützt seit 2001 im Dienst schwer verletzte oder getötete Polizeibeamten beziehungsweise deren Angehörige und Familien. Der Hilfsfonds verfügt über Spenden sowie von Gerichten und Staatsanwaltschaften verhängte Bußgelder und Geldstrafen.

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