Verbraucherzentrale: Das sind die größten Mogelpackungen im Supermarkt
Die Röntgenaufnahme (rechts) zeigt: In dem Vitamin-Fläschchen sind 95 Prozent Luft. Foto: GSI/Verbraucherzentrale Hamburg
Sie sind eine Belastung für den Geldbeutel und die Umwelt: Verpackungen, die höchstens bis zur Hälfte befüllt sind. Der Rest ist Luft.
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Dass Kunden oft Geld für viel abgepackte Luft bezahlen müssen, zeigt eine aktuelle Stichprobe der Verbraucherzentrale Hamburg. Zwischen 50 und 95 Prozent liegt der geschätzte Luftanteil bei insgesamt 15 beispielhaft auf Basis von Verbraucherbeschwerden ausgewählten Produkten, die die Verbraucherschützer mit Hilfe von Röntgenaufnahmen haben durchleuchten lassen.
Alle 15 überprüften Artikel sind höchstens zur Hälfte gefüllt, viele weisen sogar noch weniger Inhalt auf.
Mogelpackungen mit viel Luft: Diese Produkte täuschen Kunden
Spitzenreiter im negativen Sinne ist eine Plastikdose mit Vitamin-B12-Tabletten von KAL, die nur etwa 5 Prozent der Packung ausfüllen; der Luftanteil liegt bei 95 Prozent ist. Mit circa 65 Prozent Luft schneiden auch eine Backmischung für Bananenbrot von Baetter Baking, ein Mandelgebäck von Ricciarelli, eine Fertigmischung für einen Apfel-Nuss-Tassenkuchen von Lizza und die Knorr Schinken-Hörnli besonders schlecht ab.
"Selbst Bio-Hersteller, deren Produkte eigentlich für mehr Nachhaltigkeit stehen, verschwenden durch Luftpackungen wertvolle Ressourcen und täuschen zugleich ihre Kundschaft", ärgert sich Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg. Vier der 15 untersuchten Produkte tragen ein Bio-Siegel.
Verbraucherzentrale: Gesetzliche Regelungen bei Luftpackungen fehlen
Rein rechtlich sind Luftpackungen kaum zu belangen. Viele Unternehmen nutzten fehlende oder schwammige Vorgaben in Verordnungen und Gesetzen aus, um Kasse zu machen, klagt die Verbraucherzentrale. So gebe das Eich- und Verpackungsrecht Herstellern viel Freiraum bei der Gestaltung ihrer Produkte.
Wenig Inhalt, viel Verpackung: Knorr Schinken-Hörnli. Foto: GSI/Verbraucherzentrale Hamburg
"Wir gehen dennoch regelmäßig gegen Anbieter vor, wenn es möglich ist. So haben wir zuletzt beispielsweise erfolgreich durchgesetzt, dass Unilever ein Waschmittel nicht mehr in einem überdimensionierten Karton und Lidl ein Bircher Müsli nicht in einer halbleeren Dose verkaufen darf", sagt Armin Valet. Der aktuellste Fall: Die Verbraucheschützer mahnten eine Gewürzmischung der Marke NiceSpice ab.
Valet: "Rechtliche Schritte können wir aber immer nur dann einleiten, wenn eine Irreführung in Bezug auf den Inhalt vorliegt. Wollen wir überdimensionierte Müllpackungen per se ahnden, so sind uns die Hände gebunden." Die Verbraucherzentrale fordert, bessere rechtliche Rahmenbedingungen seitens des Gesetzgebers.
Tipp: Bis die Gesetze verschärft würden, sollten Verbraucher Ware mit zu viel Luft konsequent im Regal stehen lassen und sich bei den Herstellern beschweren. Dafür stellen Verbraucherzentralen kostenlos Musterbriefe zur Verfügung. Auch eine Meldung an die Verbraucherzentralen sei ratsam. Diese können dann die Eichämter in Kenntnis setzen und – wenn möglich – rechtlich gegen den Anbieter vorgehen. (st/tip)
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