Verträge, Vollmachten, Verantwortung: Was tun bei Demenz?

Frühzeitig vorsorgen: Eine Vorsorgevollmacht schützt bei fortschreitender Demenz vor rechtlichen Problemen. Foto: Jens Büttner/dpa/dpa-tmn
Wer darf was, wenn das Gedächtnis nachlässt? Darüber sollten Angehörige Bescheid wissen, wenn ein Mensch an Demenz erkrankt. Rechtzeitiges Handeln kann viel Ärger ersparen. Das raten Experten.
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Rund 1,8 Millionen Menschen in Deutschland leben mit einer Demenz. Die Erkrankung verändert nicht nur das Leben der Betroffenen, sondern oft auch das der Angehörigen. Für sie ist es wichtig, sich rechtzeitig zu informieren, was für rechtliche Herausforderungen es geben kann.
„Wer sich erst mit diesen Themen auseinandersetzt, wenn die Krankheit bereits weit fortgeschritten ist, riskiert erhebliche Schwierigkeiten“, heißt es in der aktuellen Ausgabe des Magazins „Stiftung Warentest Finanzen“ (06/2025). Daher raten die Experten unter anderem:
1. Früh handeln: Erste Anzeichen ernst nehmen und Vollmachten regeln
Die Krankheit beginnt schleichend – etwa mit Vergesslichkeit oder Orientierungslosigkeit. Angehörige sollten dann nicht zögern, rechtlich vorzusorgen. Das Wichtigste ist eine Vorsorgevollmacht, mit der eine vertraute Person für rechtliche Angelegenheiten einspringen kann, sobald der oder die Erkrankte dazu nicht mehr in der Lage ist.
2. Verträge abschließen – was ist noch erlaubt?
Solange ein Mensch mit Demenz noch versteht, was er unterschreibt, gilt er als geschäftsfähig. In diesem Fall sind Verträge wirksam. Problematisch wird es, wenn die Geschäftsfähigkeit fehlt – dann können bereits abgeschlossene Verträge ungültig sein. Angehörige oder gesetzliche Betreuer können diese rückgängig machen und etwa gezahltes Geld zurückfordern.
Aber: Kleinere Einkäufe, etwa von Lebensmitteln oder einer Zeitung, gelten als sogenannte „Bagatellgeschäfte“ und bleiben erlaubt – selbst bei eingeschränkter Geschäftsfähigkeit.
3. Ungewollte Verträge erkennen und widerrufen
Viele Betroffene schließen – oft unbewusst – kostenintensive Abos oder Kaufverträge, etwa per Telefon oder online. Hier können Angehörige eingreifen. Innerhalb von 14 Tagen besteht häufig ein Widerrufsrecht, besonders bei Haustürgeschäften und Internetbestellungen. Ist die Frist verstrichen, hilft oft der Hinweis, dass die betroffene Person nicht geschäftsfähig war. Ein ärztliches Attest kann Verträge anfechtbar machen.
Wichtig ist, regelmäßig Kontoauszüge und Post zu kontrollieren – und keine Kontodaten herauszugeben. Wird doch einmal Geld abgebucht, sollte die Zahlung umgehend storniert werden.
Demenz ist nicht gleich Alzheimer - warum die Unterscheidung wichtig ist
Demenz ist nicht gleich Alzheimer. Schauspieler Bruce Willis lebt mit einer Frontotemporalen Demenz, der ehemalige US-Präsident Ronald Reagan und Fußballmanager Rudi Assauer hatten eine Alzheimer-Erkrankung, bei Schauspieler Robin Williams wurde eine Lewy-Körper-Demenz diagnostiziert. Diese Beispiele zeigen: Es gibt verschiedene Formen von Demenz - mit unterschiedlichen Ursachen, Symptomen und Verläufen.
Was bedeutet „Demenz“?
„Demenz“ und „Alzheimer“ werden umgangssprachlich oft gleichgesetzt. Aus medizinischer Sicht ist Demenz jedoch keine eigenständige Krankheit, sondern ein sogenanntes Syndrom - also eine Kombination verschiedener Symptome. Bei einer Demenz sind mehrere geistige Fähigkeiten beeinträchtigt. Kognitive Funktionen wie Gedächtnis, Aufmerksamkeit, Wahrnehmung, Denken und Sprache lassen nach. Häufig ist auch die Motorik betroffen. Je nach Demenzform können sich zudem das Sozialverhalten und die Persönlichkeit verändern. Der Begriff „Demenz“ stammt aus dem Lateinischen und bedeutet sinngemäß „ohne Geist“.
Alzheimer - die bekannteste Form der Demenz
Demenz ist also ein Oberbegriff und nicht gleichzusetzen mit der Alzheimer-Krankheit. Alzheimer ist mit rund zwei Dritteln aller Fälle die häufigste Form der Demenz. Bei dieser Erkrankung gehen unter anderem das Denk- und Erinnerungsvermögen sowie die räumliche und zeitliche Orientierung nach und nach verloren. Bei anderen Demenzformen treten andere Symptome auf. Bei der Frontotemporalen Demenz beispielsweise sind die Sprache, das Sozialverhalten und die Persönlichkeit betroffen. Typisch für die Lewy-Körper-Demenz sind Halluzinationen, Verwirrtheit und motorische Symptome, die denen der Parkinson-Krankheit ähneln. Weitere Demenzformen sind die vaskuläre Demenz und das Korsakow-Syndrom.
Eine genaue Diagnose ist entscheidend
Da Ursachen, Symptome und Verlauf je nach Demenzform variieren, ist eine präzise medizinische Diagnose wichtig. Nur so kann die Behandlung individuell angepasst werden. Auch Angehörige und Pflegepersonen profitieren davon, wenn sie wissen, um welche Form der Demenz es sich handelt - das hilft, sich besser auf die Erkrankung und den Alltag einzustellen.
Ratgeber gibt verständlichen Überblick
Einen kompakten Überblick über die häufigsten Demenzformen bietet der kostenfreie Ratgeber „Die Alzheimer-Krankheit und andere Demenzen“ der Alzheimer Forschung Initiative e. V. Der Ratgeber erklärt die wichtigsten Risikofaktoren, Symptome, Krankheitsverläufe sowie Möglichkeiten der Diagnose und Behandlung.
„Die Alzheimer-Krankheit und andere Demenzen“ kann kostenfrei bestellt werden bei der gemeinnützigen Alzheimer Forschung Initiative e.V.