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Corona-Verordnung

Von Sonntag an: In Niedersachsen laufen zahlreiche Corona-Maßnahmen aus

Daniela Behrens (SPD), Gesundheitsministerin von Niedersachsen.

Daniela Behrens (SPD), Gesundheitsministerin von Niedersachsen.

Die Hotspot-Regel lässt sich in Niedersachsen nach Auskunft von Gesundheitsministerin Daniela Behrens derzeit trotz steigender Infektionszahlen nicht landesweit umsetzen. Somit wird vor allem die Maskenpflicht vom 3. April an gelockert.

Dienstag, 29.03.2022, 16:00 Uhr

Update: 29. März, 16 Uhr, weitere Details hinzugefügt

Bereits in wenigen Tagen fallen in Niedersachsen wie auch in den meisten anderen Bundesländern zahlreiche Corona-Maßnahmen. Laut Landesregierung kann das Bundesland von Sonntag an nur noch in wenigen Bereichen sehr niedrigschwellige Maßnahmen verbindlich anordnen, das betrifft etwa das Tragen einer Maske im Personennahverkehr oder die Testpflicht in Pflegeeinrichtungen.

Das neue Infektionsschutzgesetz des Bundes lasse nur noch in sogenannten Hotspots weitergehende Maßnahmen zu, wie etwa Zugangsbeschränkungen mit der 2G-Regel. Eine Region kann demnach nur dann zum Hotspot erklärt werden, wenn das Parlament eine konkrete und dynamisch ausbreitende Infektionslage feststelle.

  • Masken- und Testpflicht: Diese gelten in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Justizvollzugsanstalten.
  • Nur Maskenpflicht: Diese gilt in Arztpraxen und im öffentlichen Personennahverkehr. In Supermärkten könnte diese künftig entfallen.
  • Nur Testpflicht: Diese gilt in Schulen und Kitas noch bis 29. April sowie in Gemeinschaftsunterkünften von Geflüchteten und Asylbewerbern.

Gesundheitsministerin Behrens: Hotspot-Regel rechtlich nicht umsetzbar

Gesundheitsministerin Daniela Behrens bekräftigte am Dienstag, dass für Niedersachsen derzeit keine landesweite Hotspot-Regelung in Frage käme wie es Hamburg oder Mecklenburg-Vorpommern umsetzen würden.

Wie die Ministerin sagte, liegen derzeit 175 Menschen im Zusammenhang mit Covid-19 auf Intensivstationen im Bundesland – dies sei ein Anteil von 7,5 Prozent aller Intensivbetten. Vor einem Jahr lagen den Angaben zufolge 256 Menschen im Zusammenhang mit Corona auf Intensivstationen bei einer landesweiten Inzidenz von 119 Corona-Neuinfektionen binnen einer Woche pro 100.000 Einwohner. Derzeit liegt die Inzidenz landesweit bei bei 1997,5; im Landkreis Stade bei 1786,2.

Behrens betonte: „Das zeigt, wie unterschiedlich die Virusvarianten sich auswirken. Man kann also von einem hohen Infektionsgeschehen sprechen, aber nicht von einer Überbelastung der Intensivstationen in Niedersachsen.“

Nur Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern verlängern Corona-Maßnahmen

Im NDR Fernsehen sagte die SPD-Politikerin: „Dafür müssten wir eine schwere Gefahr und Überlastung des Gesundheitssystems nachweisen.“ Es gebe zwar eine hohe Last im Gesundheitssystem, aber keine Überlastung. „Und deswegen wird Niedersachsen kein Hotspot“, sagte Behrens. Diese Position hatte sie schon vor einer Woche im Landtag in Hannover erläutert.

Mit dem neuen Infektionsschutz sei sie sehr unglücklich, sagte Behrens im NDR. Den anderen Landesgesundheitsministerinnen und -ministern gehe es genauso. Aber der Bundestag habe es nun einmal beschlossen. „Wir müssen sehr eigenverantwortlich handeln, also uns selbst in die Verpflichtung nehmen und zum Beispiel Mund-Nasen-Bedeckungen tragen“, betonte die Ministerin.

Von 16 Bundesländern wollen bisher lediglich Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern von der Hotspot-Regelung Gebrauch machen und diese über einen Parlamentsbeschluss landesweit anordnen.

Länder-Minister: Corona-Quarantäneregeln sollen auf den Prüfstand

Die Gesundheitsminister der Länder haben den Bund zudem aufgefordert, die Quarantäne- und Isolationsregeln in Zusammenhang mit dem Coronavirus zu überprüfen. Das Bundesgesundheitsministerium soll hierfür das Robert Koch-Institut (RKI) beauftragen, bestätigte eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums nach einer Videoschalte der Ressortchefs. Das Bundesland hat aktuell den Vorsitz der Gesundheitsministerkonferenz. Laut dem Beschluss soll geprüft werden, „ob und wie lange eine Absonderung von Infizierten und Kontaktpersonen in der aktuellen Pandemiephase“ angezeigt ist. Dazu soll sich das RKI mit den Ländern abstimmen.

Im Januar hatte das RKI mit Blick auf die Verbreitung der Omikron-Variante empfohlen, dass sich die Quarantänezeiten für Kontaktpersonen und die Isolierung von Infizierten grundsätzlich an einer Sieben-Tage-Regel orientieren sollten. Nach sieben Tagen können sich Betroffene freitesten. Ohne abschließenden Test dauern Quarantäne und Isolierung jeweils zehn Tage. Für die Umsetzung der Regeln sind die Länder zuständig. (dpa/tip)

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