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Waffenverbot: Kontrollen zeigen erste Wirkung

Waffen verboten: Wer an den Adventswochenenden die Hauptbahnhöfe Hamburg, Hannover und Bremen betreten will, sollte Messer und andere gefährliche Gegenstände zu bestimmten Zeiten besser zu Hause lassen. Die Bundespolizei hat temporäre Waffenverbotszonen in diesen Bahnhöfen verhängt. Foto: Marius Becker/dpa

Waffen verboten: Wer an den Adventswochenenden die Hauptbahnhöfe Hamburg, Hannover und Bremen betreten will, sollte Messer und andere gefährliche Gegenstände zu bestimmten Zeiten besser zu Hause lassen. Die Bundespolizei hat temporäre Waffenverbotszonen in diesen Bahnhöfen verhängt. Foto: Marius Becker/dpa

Messer, Feuerwerkskörper, Schreckschusspistolen und andere gefährliche Gegenstände - an den Adventswochenenden dürfen diese Gegenstände nicht mit in die Hauptbahnhöfe Hamburg, Hannover und Bremen gebracht werden. Die Bundespolizei kontrolliert regelmäßig.

Montag, 05.12.2022, 14:00 Uhr

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Von Lilli Kleineund Birgitta von Gyldenfeldt, ZZ

Die Bundespolizei hat per Allgemeinverfügungen temporäre Waffenverbotszonen in diesen Bahnhöfen verhängt. Und zwar an Freitagen und Samstagen von 15 Uhr bis 7 am Folgetag. Auch in der Nacht zu Sonnabend gab es entsprechende Kontrollen am Hamburger Hauptbahnhof. Dabei handle es sich um verdachtsunabhängige Stichproben, wie ein Sprecher der Bundespolizei sagt.

Michael Schuol, der Präsident der Bundespolizeidirektion Hannover, die auch für Hamburg und Bremen zuständig ist, sagte am Sonntag zur Waffenverbotszone: „Wir haben nach der Corona-Pandemie einen erheblichen Anstieg an Auseinandersetzungen mit Waffen, insbesondere Messern, in den norddeutschen Großstadtbahnhöfen zu verzeichnen. Die zeitlich befristeten Waffenverbotszonen in den Hauptbahnhöfen Hamburg, Bremen und Hannover sollen als weiteres Mittel mit dazu beitragen, die Lage in den Hauptbahnhöfen zu beruhigen.“

Messer und Schlagringgefunden

In Hamburg wurden bei den Kontrollen an diesem Wochenende ein Schlagring, drei Einhandmesser, ein Taschenmesser, ein Butterflymesser, zwei Küchenmesser und zwei Pfeffersprays gefunden. Außerhalb der Allgemeinverfügung wurden unter anderem sechs Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz festgestellt.

In Hannover kontrollierte die Bundespolizei an diesem Wochenende 307 Menschen. Bei den Durchsuchungen fanden die Beamten 3 Messer und 2 Pfeffersprays. Am ersten Adventswochenende wurden in Hannover noch 40 Verstöße gegen das temporäre Waffenverbot festgestellt.

Die Gründe für den deutlichen Rückgang können nach Angaben der Bundespolizei vielseitig sein. „Die ständige Präsenz und die Präventionsmaßnahmen der Bundespolizei im Hauptbahnhof sind aber sicher Gründe hierfür.“ Bei ihren Kontrollen stellten die Beamten zudem 10 Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz fest und verhafteten 6 mit Haftbefehl gesuchte Personen - 2 gesuchte Straftäter und 4 Menschen, gegen die Untersuchungshaft angeordnet wurde.

Die Kontrollen sollen einerseits die Botschaft vermitteln, dass Waffen aller Art im Bahnverkehr nicht mitgenommen werden sollten und zudem das Dunkelfeld des Mitführens von gefährlichen Gegenständen erhellen. In Bahnhöfen und in Zügen entstehen häufig auch aus banalen Streitigkeiten Auseinandersetzungen.

„Beim Mitführen von Messern oder anderen Waffen können diese schnell unter den Beteiligten zum Einsatz kommen. Auch Unbeteiligte können davon betroffen sein“, hieß es. „Körperverletzungsdelikte mittels Waffen und anderer gefährlicher Werkzeuge, insbesondere Messer, aber auch das bloße Mitführen“ beschäftigten oft die Bundespolizei. In der Langzeitbetrachtung traten derartige Taten speziell in den Abend- und Nachtstunden an den Wochenenden auf.

Landes- und Bundespolizeiziehen an einem Strang

Rund um den Hamburger Hauptbahnhof hat zudem die Landespolizei den Einsatz der Bundespolizei an beiden Tagen mit eigenen Kontrollen ergänzt. „Zur Gewährleistung der Sicherheit ziehen wir gemeinsam an einem Strang“, wie ein Sprecher der Polizei Hamburg sagte.

Die Einsatzkräfte der Polizei Hamburg haben an den beiden Tagen rund 60 Personen überprüft, zwei Dutzend Platzverweise oder Aufenthaltsverbote ausgesprochen und knapp 20 Strafanzeigen gefertigt, unter anderem wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittel- und das Aufenthaltsgesetz. (dpa/ast)

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