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Innenstadt

Wer in der Stader Rathaus-Parkgarage bald nicht mehr parken darf

Ab 1. Juli wird die Parkgarage beim Rathaus nicht mehr öffentlich nutzbar sein. Ausnahme sind Besucher der Stadtverwaltung, für die zehn Stellplätze bestehen bleiben. Foto: Hansestadt Stade

Ab 1. Juli wird die Parkgarage beim Rathaus nicht mehr öffentlich nutzbar sein. Ausnahme sind Besucher der Stadtverwaltung, für die zehn Stellplätze bestehen bleiben. Foto: Hansestadt Stade

Wer in der Stader Altstadt etwas zu erledigen hat, kann sein Auto künftig nicht mehr in der Parkgarage des Rathauses abstellen – mit einer Ausnahme. Wo man stattdessen parken kann und was droht, wenn sich Autofahrer über die neue Regelung hinwegsetzen.

Mittwoch, 21.06.2023, 12:00 Uhr

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Ab 1. Juli ändert sich Einiges in Bezug auf die Parkgarage des Rathauses in Stade. Sie wird nur noch Autofahrern offenstehen, die einen Stellplatz gemietet haben sowie Mitarbeitern und Dienstfahrzeugen der Stadtverwaltung. Das Parkhaus bietet derzeit laut Stadtsprecher Stephan Voigt Platz für rund 30 Fahrzeuge. 

Eine Ausnahme von der Schließung der Parkgarage für die Öffentlichkeit gibt es allerdings: Für diejenigen, die die Dienstleistungen der Stadtverwaltung in Anspruch nehmen, werden zehn öffentlich zugängliche Stellplätze in Fahrstuhlnähe bestehen bleiben – und diese sind dann kostenfrei nutzbar, was bislang nicht der Fall ist. Die maximale Parkdauer beträgt eine Stunde.

Falschparker können abgeschleppt werden

Wer sein Auto in der Parkgarage abstellt, obwohl er die Kriterien nicht erfüllt, riskiert, dass sein Fahrzeug abgeschleppt wird. Eigentümer von Privatgrundstücken sind in diesem Fall laut ADAC dazu befugt. Steht ein Falschparker auf der Straße, ist das ein Fall für die Polizei. In diesem Fall drohen saftige Strafen. 

Wer etwa in zweiter Reihe parkt und dabei den Verkehr gefährdet, muss mit einem Bußgeld von 90 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.

24.000 Euro Strafe fürs wiederholte Falschparken

Doch sein Auto falsch abzustellen, kann noch deutlich teurer werden, wie ein Fall zeigt, der am Oberlandesgericht Dresden verhandelt wurde: Ein Nachbar hatte sein Auto seit einigen Jahren immer wieder vor der Grundstückseinfahrt seiner Nachbarin geparkt und ihr damit gegenüber auf der engen Straße die Zufahrt zu deren Grundstück erschwert.

Nachdem die Nachbarin klagte, einigten sich die Parteien vertraglich auf einen Vergleich. Bis zu fünfmal täglich für maximal zehn Minuten durfte der Beklagte vor seiner Grundstückseinfahrt parken. Der Nachbar hielt sich jedoch nicht an die Vereinbarung. Die Nachbarin protokollierte über mehrere Jahre viele Parkverstöße. Die Vertragsstrafe von je 150 Euro machte sie mehrfach gerichtlich geltend und bekam für 194 Fälle rund 24.000 Euro zugesprochen.

Ladesäulen und Fahrradparkplätze geplant

Geplant ist zudem, in der Rathaus-Parkgarage Elektroladesäulen im vorderen Bereich aufzustellen, um den Fuhrpark der Verwaltung weiter auf E-Mobilität umstellen zu können. Außerdem werden einige Flächen, auf denen heute noch Autos parken, für das Abstellen von Fahrrädern reserviert.

„Immer mehr Mitarbeitende der Verwaltung nutzen nämlich das Rad für den Weg zur Arbeit oder für Dienstfahrten, sodass der bisherige Platz nicht mehr ausreicht“, macht Stadtrat Carsten Brokelmann deutlich. 

Freie Parkplätze am Sande und in der Wallstraße

Hintergrund für die Veränderungen ist das Vorhaben der Stadtverwaltung, die Bewirtschaftung des Parkhauses Wallstraße, der Parkgarage am Sande und der Parkpalette am Bahnhof effizienter zu gestalten und auf die Stader Versorgungs- und Bädergesellschaft zu übertragen.

„Aufgrund dieser Neuaufstellung geben wir Parkplätze sowohl in der Parkgarage am Sande als auch im Parkhaus Wallstraße, die bislang für unsere Mitarbeitenden reserviert waren, für die Öffentlichkeit frei, schaffen dort also neuen Parkraum, und nutzen dafür die Parkgarage des Rathauses als zentrale Stelle für Parkplätze für unsere Mitarbeitenden“, so Brokelmann.

Der Parkraum werde nicht verringert, die Anzahl der öffentlichen Parkplätze in den drei Parkhäusern bleibe in etwa gleich, betonte Stadtsprecher Stephan Voigt gegenüber dem TAGEBLATT.

Öffnungszeiten der Rathaus-Parkgarage in Stade

Die Parkgarage hat ab 1. Juli montags bis donnerstags von 6.30 bis 18.30 Uhr und freitags von 6.30 bis 15 Uhr geöffnet. Die Öffnung am Samstag entfällt. (set/vdb)

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