Zähl Pixel
Tourismus

Wirtschaftliche Bedeutung von Ferienhäusern stark gestiegen

Potenzial biete vor allem die digitale Vermarktung privater Unterkünfte, so eine Studie.

Potenzial biete vor allem die digitale Vermarktung privater Unterkünfte, so eine Studie. Foto: Archiv

Private Unterkünfte wie im Alten Land erzielen immer mehr Umsatz. Der Urlaubs-Boom in Deutschland soll dabei noch länger anhalten.

Von Redaktion Freitag, 19.01.2024, 16:13 Uhr

Premium-Zugriff auf tageblatt.de für nur 0,99 €
Jetzt sichern!

Die wirtschaftliche Bedeutung von Ferienhäusern nimmt einer Studie zufolge zu. Nach einer in Hamburg vorgestellten Umfrage im Auftrag des Deutschen Ferienhausverbandes gibt es aktuell in Deutschland mehr als 555.000 Ferienhäuser und -wohnungen mit zusammen 2,6 Millionen Betten. Hier gab es im Jahr 2022 rund 307 Millionen Übernachtungen, von denen rund 250 Millionen bei privaten Klein-Vermietern statistisch nicht erfasst wurden. Das Statistische Bundesamt registriert nur Unterkünfte mit mindestens zehn Übernachtungsmöglichkeiten.

Zusammen mit gewerblichen Anbietern generieren die Privateigentümer der Studie zufolge einen Vermietungsumsatz von 7,3 Milliarden Euro. An den Urlaubsorten werde dadurch ein Gesamtumsatz von 28,6 Milliarden Euro ausgelöst, da die Gäste weitere hohe Beträge im Einzelhandel, für Dienstleistungen und in der Gastronomie ausgeben. Pro Kopf geht die Studie von durchschnittlichen Tagesausgaben von knapp 93 Euro aus. Nur ein rundes Viertel davon gehe in die Unterkunftsmiete. Der Staat profitiere mit 5,2 Milliarden Euro Steuereinnahmen.

Der Verband rechnet mit einem durchschnittlichen Umsatzwachstum von fünf bis acht Prozent jeweils in den kommenden drei Jahren. Potenzial biete vor allem die digitale Vermarktung privater Unterkünfte. Bereits heute seien 82 Prozent des erfassten Bestands direkt online buchbar.

Spitzenreiter beim Angebot sind die Küstenländer Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein sowie Bayern. Im Schnitt erzielen selbstverwaltete Immobilien im Jahr 12.265 Euro Umsatz, während mit einer externen Verwaltung sogar 14.921 Euro erzielt wurden.

Frostschäden: Ungenutzte Immobilien regelmäßig kontrollieren

Leitungen könnten zwar auch während einer normalen Nutzung bei strengem Frost einfrieren, wenn sie zum Beispiel im ungedämmten Spitzboden liegen. Doch die große Mehrzahl der Frostschäden betreffe Immobilien, die zum Schadenzeitpunkt nicht genutzt werden, wie das Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer (IFS) mitteilt.

„Aus eigenen Forschungen wissen wir, dass es nur wenige Tage dauert, bis nicht ausreichend beheizte Gebäude bei entsprechender Witterung einfrieren“, so Hans-Hermann Drews vom IFS.

Was kann man also tun?

Laut Markus Lau, Technikexperte beim Deutschen Verband Flüssiggas (DVFG), sei es bei längerer Abwesenheit zwar „absolut sinnvoll“, die Raumtemperatur abzusenken, um nicht unnötig Energie für unbewohnte Räume zu verschwenden. Als Minimum bei Abwesenheit empfiehlt der Verband allerdings eine kontinuierliche Raumtemperatur von 16 Grad.

Das schütze zum einen die Heizungsanlage bei Außentemperaturen unter dem Gefrierpunkt vor Frostschäden. Denn bleibt das System auf diesem niedrigen Niveau aktiv, könne kein Wasser in den Rohren gefrieren und sie im schlimmsten Fall zum Platzen bringen. Zum anderen lässt sich auch der Bildung von Schimmel vorbeugen.

Sollte das Gebäude über keine Möglichkeit zur Beheizung verfügen oder wird die Heizung ausgeschaltet, sollte die Trinkwasserinstallation über den Winter entleert werden, schreibt das IFS auf seiner Webseite. Auch die gesamte Heizungsanlage sollte demnach entweder entleert oder mit ausreichendem Frostschutz gefüllt werden. Am besten lässt man sich dazu von Expertinnen oder Experten beraten.

Wurden Wasser- und Heizungsleitungen nicht entleert, empfiehlt das IFS ungenutzte Immobilien nicht nur ausreichend zu heizen, sondern auch regelmäßig zu kontrollieren. Bei älteren, nicht sanierten Gebäuden könnten bei strengen Frostwerten tägliche Kontrollen notwendig sein. Denn je schneller ein etwaiger Wasserschaden entdeckt werde, desto geringer falle er demnach aus. (dpa/tmn)

Weitere Artikel