Ende der Maskenpflicht im ÖPNV – Corona-Maßnahmen fallen bundesweit

Die Maskenpflicht im ÖPNV in Niedersachsen fällt am 2. Februar. Foto: dpa
Die Maskenpflicht in Bus und Bahn gehört seit langer Zeit zum Alltag von Fahrgästen. Mehrere Bundesländer haben diese Pflicht bereits gekippt. Nun ziehen Niedersachsen und Hamburg nach - zeitgleich mit dem Bund.
Premium-Zugriff auf tageblatt.de für nur 0,99 €
Jetzt sichern!
Die Maskenpflicht im Nahverkehr in Niedersachsen, Hamburg und Bremen entfällt vom 2. Februar an. Das teilten die Gesundheitsressorts der Bundesländer am Freitag mit. Auch die Maskenpflicht im öffentlichen Fernverkehr etwa bei Reisen mit der Deutschen Bahn wird zu diesem Zeitpunkt aufgehoben.
Niedersachsens Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) sagte: "Ich freue mich, dass es am Ende gelungen ist, zwischen Niedersachsen und Bremen sowie der Bundesregierung ein gemeinsames Datum für die Aufhebung der Maskenpflicht im Bus- und Bahnverkehr zu finden. Wichtig ist mir zu betonen, dass die Aufhebung der Maskenpflicht kein Maskenverbot bedeutet."
Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil sieht eine vertretbare Grundlage für das Ende der Maskenpflicht im Nahverkehr. "Wir haben die Pandemie unter Kontrolle", sagte der SPD-Politiker der "Neuen Osnabrücker Zeitung" am Freitag. Weiter sagte der Regierungschef: "Wir befinden uns mitten im Winter. Da sind die Infektionszahlen in den vergangenen beiden Jahren immer richtig nach oben geschnellt. In diesem Jahr stellen wir genau das Gegenteil fest."
Hamburg schafft Maskenpflicht überraschend ab
„Hamburg hat eine sehr hohe Impfquote. Hinzu kommt ein großer Immunschutz der Bevölkerung“, erklärte Gesundheitssenatorin Melanie Schlotzhauer (SPD). Darüber hinaus seien die Infektionszahlen seit Weihnachten rückläufig. „Vor diesem Hintergrund können wir die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie zum Monatsende aufheben.“
Hamburg war neben Nordrhein-Westfalen eines der letzten Länder, das noch an der Maskenpflicht festgehalten hatte. Erst am Donnerstag war die die Corona-Eindämmungsverordnung in der Hansestadt ohne wesentliche Änderungen bis zum 31. Januar verlängert worden.
Von einem Sinneswandel wollte Schlotzhauer dennoch nicht sprechen. "Wir sind nicht getrieben. Wir haben seit Wochen die Lage gut beobachtet und wir entscheiden jetzt hier sicherlich auch im Sinne einer Einheitlichkeit der Regelungen in Norddeutschland", sagte sie, räumte aber ein, dass auch die Verkündung des Wegfalls der Maskenpflicht im Fernverkehr eine Rolle gespielt habe. "Wir haben das mal zum Anlass genommen, unsere Entscheidung jetzt mitzuteilen."
Auch ohne Maskenpflicht setze die Behörde weiter auf die Eigenverantwortlichkeit der Hamburgerinnen und Hamburger, sagte die Senatorin. "Jede und jeder kann für sich entscheiden, wann das Tragen einer Maske sinnvoll ist."
Bis zum 1. Februar gilt OP-Maskenpflicht in Bussen und Bahnen
Im öffentlichen Nahverkehr wurde die Maskenpflicht in Bayern, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein bereits abgeschafft. Berlin, Brandenburg, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Baden-Württemberg planen eine Aufhebung bis spätestens Anfang des kommenden Monats.
Bislang gilt die Pflicht zum Tragen einer OP-Maske im Nahverkehr in Niedersachsen und Hamburg - in früheren Zeiten musste eine FFP2-Maske getragen werden. Nach geltendem Infektionsschutzgesetz waren bislang in Fernbussen und -zügen noch bis 7. April FFP2-Masken vorgeschrieben.
Auswirkungen auf die Verkehrsbetriebe und den Landkreis
Im HVV endet damit der Flickentreppich zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein. Bis dato benötigten Fahrgäste im Norden keine Maske mehr, an der Landesgrenze zu Hamburg musste der Mund-Nase-Schutz dann wieder aufgesetzt werden. Der HVV hatte dies stark kritisiert.
Der Verkehrsverbund werde Fahrgäste über Aushänge und Durchsagen, über das Fahrgast-Fernsehen und über Apps über die unterschiedlichen Regeln informieren.
Die Pressestelle der Regionalverkehre „Start Unterelbe“, die die Strecke zwischen Cuxhaven und Hamburg betreibt, konnte am Freitagmittag zu den neuesten Entwicklungen noch keine Auskunft geben. Es würden aber in den nächsten Tagen interne Besprechungen zum Wegfall der Maskenpflicht geführt. Die Eisenbahnen und Verkehrsbetriebe Elbe-Weser (EVB) seien überzeugt, dass durch den Wegfall der Maskenpflicht keine Probleme entstehen.
„Die Fallzahlen sind rückläufig und in anderen Bundesländern wurde es bereits durchgesetzt, dass die Maskenpflicht aufgehoben wird“, so Andrea Stein, Pressesprecherin der EVB. Besonders profitieren würden die Fahrgastbetreuer, denn diese hätten einen weniger anstrengenden Alltag. „Außerdem denke ich, dass es dann auch weniger Kundenbeschwerden geben wird. Denn im Moment gibt es entweder Beschwerden über Menschen, die keine Maske tragen, oder es beschweren sich eben die, die keine Maske tragen wollen“, berichtet Stein.
Lauterbach: „Müssen mehr auf Eigenverantwortung und Freiwilligkeit setzen“
Der Bund hatte bereits zuvor angekündigt, dass die Maskenpflicht im öffentlichen Fernverkehr vorzeitig zum 2. Februar fällt. Das teilte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am Freitag in Berlin mit. Die Bundesregierung kann die Maßnahme per Rechtsverordnung ganz oder teilweise aussetzen. „Wir müssen einfach mehr auf Eigenverantwortung und Freiwilligkeit setzen“, sagte Lauterbach.
Die Forderungen für ein baldiges Ende der Maskenpflicht wurden zuletzt immer lauter, innerhalb der Bundesregierung pochte vor allem die FDP darauf. Laut Infektionsschutzgesetz sollte die Maskenpflicht im Fernverkehr eigentlich bis zum 7. April andauern.
Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) sagte am Mittwoch, das Ende müsse „so schnell wie möglich“ kommen, und verwies auch auf Belastungen für das Bahnpersonal aufgrund der Kontrolle der Corona-Maßnahme. Auch die Deutsche Bahn sprach sich diese Woche für ein baldiges Ende der Maskenpflicht im Fernverkehr aus. Ähnlich wie im Luftverkehr solle auch in den Fernzügen auf Freiwilligkeit gesetzt werden, hieß es.
Nur in wenigen Bereichen muss noch Mund-Nasen-Schutz getragen werden
Lauterbach hatte ein vorzeitiges Ende der Maskenpflicht im Fernverkehr und in Gesundheitseinrichtungen zuletzt nicht ausgeschlossen. „Es kann schon sein, dass wir die Maskenpflicht früher abschaffen“, hatte der SPD-Politiker dem „Stern“ gesagt, ohne sich auf ein Datum festzulegen.
Über den 2. Februar hinaus gilt die Maskenpflicht dann noch in Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen und anderen Gesundheitseinrichtungen. In früheren Pandemiezeiten galten noch in deutlich mehr Bereichen Maskenpflichten, etwa in Geschäften oder bei Veranstaltungen.
Am Donnerstag hatte Niedersachsen ein Ende der Isolationspflicht angekündigt. Wer sich mit dem Coronavirus infiziert, muss sich vom 1. Februar an nicht mehr verpflichtend häuslich isolieren oder einen positiven Schnelltest mit einem PCR-Test überprüfen lassen.
Die gerade verlängerte Hamburgische SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung bleibt laut Behörde bis zum 31. Januar in Kraft. Eine weitere Verlängerung sei nach derzeitigem Stand nicht vorgesehen - „vorausgesetzt, es gibt keine wesentlichen Änderungen der Infektionslage“.
Justizminister Buschmann für Aufhebung aller Corona-Schutzmaßnahmen
Bundesjustizminister Marco Buschmann sprach sich zudem am Freitag für eine rasche Aufhebung aller weiteren Corona-Schutzmaßnahmen aus. „Die Pandemie mit ihren Einschränkungen ist die Ausnahme, Freiheit ist die Regel“, sagte Buschmann der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Es sei daher „richtig und überfällig, dass wir zum 2. Februar aus der Maskenpflicht im Fernverkehr aussteigen“. Grundrechtseingriffe müssten immer gut begründet sein.
Angesichts der positiven Entwicklung der Pandemie in den vergangenen Wochen seien die Schutzmaßnahmen täglich schwerer zu rechtfertigen. „Meines Erachtens können auch die anderen Schutzmaßnahmen vor dem 7. April aufgehoben werden“, fügte er hinzu.
Das absehbare Ende der Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln trifft bei Medizinern auf Zustimmung. „Weiterhin Unterschiede zu haben, wäre einfach nicht mehr vermittelbar“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Gerald Gaß, der „Rheinischen Post“ am Freitag. Eigenverantwortlich könne jeder für sich entscheiden, ob er Maske tragen wolle. Gaß appellierte an die Menschen, bei Krankheitssymptomen Maske zu tragen oder am besten daheim zu bleiben.
Auch die Hausärzte sind zufrieden mit der Entscheidung des Bundes und nannten sie nachvollziehbar. Gänzlich sollte nach Meinung von Nicola Buhlinger-Göpfarth, Vizechefin des Deutschen Hausärzteverbands, aber nicht auf Masken verzichtet werden. „Wir empfehlen unseren vulnerablen Patientinnen und Patienten, auch zukünftig in Innenräumen, in denen sich viele Menschen eng gedrängt aufhalten, freiwillig eine Maske zu tragen“, sagte sie dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.
Coronavirus-Variante XBB.1.5 in Niedersachsen nachgewiesen
Die neue Coronavirus-Sublinie XBB.1.5 ist erstmals im Labor des niedersächsischen Landesgesundheitsamtes nachgewiesen worden. Das teilte das Landesgesundheitsamt in Hannover am Freitag mit. Der Präsident des Landesgesundheitsamtes, Dr. Fabian Feil, sagte laut Mitteilung: „Wir gehen davon aus, dass sich die Variante XBB 1.5, die mit ihrer hohen Ansteckungsfähigkeit einen Selektionsvorteil gegenüber anderen Varianten aufweist, langfristig in Deutschland und damit auch in Niedersachsen durchsetzen wird.“
Wie schnell und wann diese Variante das Infektionsgeschehen dominieren wird, lasse sich derzeit nicht prognostizieren. Neben dem Landesgesundheitsamt führen auch Privatlabore in Niedersachsen Varianten-Sequenzierungen durch.
Die Zahl der nachgewiesenen Fälle der neuen Coronavirus-Sublinie XBB.1.5 in Deutschland ist Ende 2022 noch relativ gering gewesen. „Die in den Vereinigten Staaten von Amerika stark verbreitete Variante XBB.1.5 hatte einen Anteil von 1 Prozent“, schreibt das Robert Koch-Institut (RKI) in seinem Covid-19-Wochenbericht von Donnerstagabend. „Ihr Anteil in den Vorwochen lag unter 0,5 Prozent.“ Die Sublinie stehe wie andere Sublinien unter Beobachtung. Vorläufige Daten deuteten auf einen Wachstumsvorteil gegenüber anderen und zuvor zirkulierenden Sublinien hin.
So ist die Corona-Lage im Landkreis Stade
Die Inzidenz im Kreis Stade ist am Freitag erneut gesunken. Das Robert Koch-Institut (RKI) registrierte 126,4 Corona-Neuninfektionen bezogen auf 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen (Stand: 12. Januar, 3.08 Uhr), am Vortag lag sie nach Angaben des RKI bei 142. Das Kreis-Gesundheitsamt übermittelte zuletzt binnen eines Tages 35 positive Corona-Fälle ans RKI. Damit haben sich 98.196 Menschen im Landkreis nachweislich mit SARS-CoV-2 angesteckt.
Aktuelle Zahlen aus den Elbe Kliniken hat der Landkreis am Freitagmorgen nicht veröffentlicht. Mit Stand vom Donnerstag wurden an den Standorten in Stade und Buxtehude 17 mit Covid-19 infizierte Patienten behandelt (-4 im Vergleich zur Vormeldung), keiner von ihnen auf der Intensivstation (Quelle: FRL Stade/IVENA). Die Zahl der mit oder an Corona Verstorbenen liegt unverändert bei 310.
Die Inzidenzen in den Stader Nachbarkreisen: Die Inzidenz im
- Landkreis Cuxhaven: 158,8,
- Landkreis Harburg 141,3
- Landkreis Rotenburg bei 132,1
Quelle: RKI, 13. Januar 2023
Kostenlose Corona-Tests künftig nicht mehr fürs „Freitesten“
Das Angebot an kostenlosen Corona-Bürgertests wird weiter beschränkt. Dafür, sich nach einer Infektion mit Bescheinigung „freizutesten“, sollen Schnelltests ab 16. Januar nicht mehr gratis sein, wie das Bundesgesundheitsministerium auf Anfrage mitteilte. Die Testverordnung solle entsprechend geändert werden. Hintergrund seien Lockerungen bei den Regeln für Isolation und Quarantäne in mehreren Bundesländern. Es bestehe daher keine Notwendigkeit mehr, Tests zum Beenden der Absonderung aus Bundesmitteln zu finanzieren - besonders auch vor dem Hintergrund, dass Länder und Kommunen in der Pandemie bereits in erheblichem Umfang finanziell unterstützt worden seien.
Für medizinisches Personal, das sich vor einer Wiederaufnahme der Tätigkeit testen lassen muss, besteht aber weiter Anspruch auf einen kostenlosen Schnelltest, wie das Ministerium erläuterte. Generell gratis bleiben „Bürgertests“ von Teststellen bis 28. Februar unter anderem auch für alle vor Besuchen in Kliniken und Pflegeheimen.
Testanbieter bekommen weniger Geld
Die Regeln für die Bürgertests waren bereits Ende November enger gefasst worden. Das einst sehr breite Angebot staatlich finanzierter Tests, das den Bund schon Milliardensummen kostete, wurde damit weiter beschränkt. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte damals deutlich gemacht: „Auch in diesem Winter müssen wir besonders Patienten und Pflegebedürftige vor einer Corona-Infektion schützen.“
Auch der Haushaltsausschuss des Bundestags hatte nach Angaben aus der Koalition als Maßgabe beschlossen, die Finanzierung von Tests für „Freitestungen“ zum 15. Januar zu stoppen. Die Vergütungen für die Anbieter wurden zuletzt von 9,50 Euro auf 8 Euro pro Test gesenkt. (fe/mit dpa)