Generalstaatsanwaltschaft
TNotwehr im Fall Alizada bestätigt – Beschwerde des Bruders zurückgewiesen

Im August 2019 wurde der Flüchtling Aman Alizada in Bützfleth durch die Schusswaffe eines Polizisten getötet. Der niedersächsische Flüchtlingsrat übt massive Kritik an der Beurteilung des Falls durch die Stader Staatsanwaltschaft. Foto: Ste
Der Fall Aman Alizada geht dem Ende entgegen. Die Generalstaatsanwaltschaft Celle hat jetzt eine Beschwerde vom Bruder des 2019 in Stade-Bützfleth Getöteten gegen die Einstellung des Verfahrens zurückgewiesen. Der Schusswaffeneinsatz durch die Polizei sei durch Notwehr gerechtfertigt gewesen.