Die Präsidentin des Hamburgischen Verfassungsgerichts, Birgit Voßkühler (hinten, 5.v.l.), verkündet im Hanseatischen Oberlandesgericht das Urteil um die Initiative "Hamburg soll Grundeinkommen testen!". Foto: Ulrich Perrey/dpa
Hamburger Initiative

Ist das Volksbegehren zum Grundeinkommen zulässig? So entschied das Gericht

2020 hatte die Volksinitiative „Hamburg soll Grundeinkommen testen!“ tausende Unterschriften und Unterstützer gesammelt, um einen entsprechenden Gesetzesentwurf im Senat einzubringen. Der Senat zog dagegen vor das Verfassungsgericht - das nun eine Entscheidung gefällt hat.

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