Zähl Pixel
Blaulicht

70-Jähriger im Wohnmobil in Not – Irrfahrt in Kutenholz

Das Wohnmobil kam erst in einem Gebüsch auf dem fremden Grundstück an der Dorfstraße in Kutenholz-Essel zum Stehen.

Das Wohnmobil kam erst in einem Gebüsch auf dem fremden Grundstück an der Dorfstraße in Kutenholz-Essel zum Stehen. Foto: Polizei

Gegen dieses Geschoss hatte der Holzzaun keine Chance: Am Montag landet ein Wohnmobil in einem Vorgarten. Schnell wird klar: Darum verlor der Fahrer die Kontrolle.

Von Redaktion Montag, 01.06.2026, 16:30 Uhr

Kutenholz. Diese Begegnung samt Wiedersehen wird eine Frau aus Kutenholz so schnell wohl nicht vergessen. Am Montagvormittag ist ein Wohnmobil in Kutenholz-Essel von der Straße abgekommen und im Garten der Hofstelle an der Dorfstraße gelandet. Die Fahrt endete erst in einem Gebüsch.

Wie Polizeisprecher Matthias Bekermann berichtet, habe der 70 Jahre alte Fahrer des Wohnmobils die Kontrolle über sein Gefährt verloren. Der Fredenbecker sei nach links von der Dortstraße abgekommen. „Er walzte mehrere Meter Holzzaun nieder, überfuhr einen Baum und stoppte schließlich in einem Gebüsch auf dem Grundstück“, so Bekermann.

Die Schneise der Holzlatten-Verwüstung ist auf den Unfallbildern deutlich zu erkennen.

Anwohnerin hatte Fahrweise bereits bemerkt

Der Anwohnerin kam der ungebetene Gast im Vorgarten dabei bekannt vor. Wie sie der Polizei sagte, sei ihr das Wohnmobil schon zuvor auf der Straße aufgefallen, als sie selbst im Auto unterwegs gewesen sei. Der 70-Jährige sei ihr entgegengekommen. „Fahrweise und Fahrer kamen ihr bereits merkwürdig vor“, sagt der Polizeisprecher. Dann das Wiedersehen im Vorgarten.

Der Wohnmobil-Fahrer blieb den Angaben nach unverletzt. Das Wohnmobil war jedoch nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden.

Polizei verfasst Prüfbericht über Vorfall

Laut ersten Erkenntnissen der Polizei, führten vermutlich gesundheitliche Probleme des 70-Jährigen zu dem Unfall. In diesem Fall fertigten die Beamten laut Bekermann zudem einen Bericht für die zuständige Führerscheinstelle im Landkreis an. Dabei handelt es sich um einen Prüfbericht, wenn belegbare Zweifel an der Fahrtauglichkeit bestehen.

Die Behörde könne ein ärztliches Gutachten oder eine Fahrprobe anordnen. (pm/tip)

Copyright © 2026 TAGEBLATT | Weiterverwendung und -verbreitung nur mit Genehmigung.

Die Redaktion empfiehlt
Weitere Artikel