Betrunkener Radfahrer fährt als „Geisterfahrer“ auf der Autobahn

Foto: dpa-Bildfunk
Mit über zwei Promille war ein Radfahrer als „Geisterfahrer“ auf dem Standstreifen einer Autobahn im Landkreis Harburg unterwegs. Weitere betrunkene Fahrrad- und Autofahrer hielten die Polizei in Atem.
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In der Nacht auf Sonntag wurde der Harburger Polizei ein Radfahrer auf der Autobahn 261 gemeldet. Der Mann sei mit seinem Fahrrad auf dem Standstreifen in Richtung Bremen gefahren. Als er die Einsatzkräfte bemerkte, drehte der 18-Jährige um und fuhr „als Geisterfahrer in die entgegengesetzte Richtung“, teilt die Polizei in einer Pressemitteilung mit. Nach kurzer Verfolgungsjagd hätten die Polizisten den Mann stoppen können. Eine Atemalkoholmessung hätte 2,09 Promille ergeben. Es sei eine Blutentnahme durchgeführt und ein Strafverfahren eingeleitet wurden, so die Polizei.
In der Buchholzer Adolfstraße kam am Freitagabend ein weiterer Radfahrer der Harburger Polizei auf der falschen Fahrspur mit „deutlichen Fahrauffälligkeiten direkt“ entgegen. Der Mann habe sein Fahrrad noch rechtzeitig gebremst und sei in Schlangenlinien geflüchtet, einer Kontrolle entging er jedoch nicht. 2,68 Promille pustete der 44 Jahre alte Mann den Angaben nach, als er in der Bahnhofstraße gestellt worden war. Die Einsatzkräfte stellten „erhebliche Ausfallerscheinungen“ bei dem Mann fest. Gegen ihn sei ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet worden.
Einen Nissan Juke, der auf der Autobahn 1 in Richtung Bremen auf dem Standstreifen in Schlangenlinien unterwegs war, hielt die Polizei am Freitagnachmittag an. Der 72 Jahre alte Fahrer habe bei der Kontrolle auf dem Parkplatz Sunderblick „deutliche körperliche Ausfallerscheinungen“ aufgewiesen. Er hatte „mit gepusteten 0,52 Promille nicht nur zu viel Alkohol intus, sondern räumte auch die Einnahme von Fahrtüchtigkeit herabsetzenden Medikamenten ein“, so die Polizei. Ihm sei eine Blutprobe abgenommen und sein Führerschein beschlagnahmt worden.
Donnerstagmittag fiel einer Polizeistreife in Tostedt in der Wiesenstraße ein E-Scooter ohne Versicherungskennzeichen auf. Der Fahrer habe den Versicherungsschutz nachweisen können und lediglich das Kennzeichen nicht angebracht. Allerdings stand der Mann offenbar unter dem Einfluss von Cannabisprodukten, berichtet die Polizei. Ihm sei eine Blutprobe als Nachweis für das Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr entnommen worden. (fe)