S3/S5-Sperrung: Männer entriegeln Tür – Keine Lust zu warten
Zwei Männer hatten nach 20 Minuten Wartezeit genug; sie verließen die S-Bahn. (Symbolbild) Foto: Daniel Bockwoldt/dpa
Ihr Geduldsfaden ist offenbar kurz: Zwei Männer verlassen eine stehende S-Bahn auf offener Strecke. Sind ihnen die Gefahren nicht klar?
Hamburg. Weil die S-Bahnstrecke der Linien S3 und S5 am Sonnabendnachmittag wegen „Personen im Gleis“ gesperrt war, haben zwei Fahrgäste einer unterwegs zum Halt gekommenen S-Bahn die Notentriegelung der Türen gelöst. Wie die Bundespolizei Hamburg berichtet, seien die beiden Personen auf der Strecke nahe den Elbbrücken kurz vor dem Bahnhof Veddel in den Gleisbereich gesprungen. Gesperrt war die Strecke ohnehin nahe dem Bahnhof Veddel.
Bundespolizisten erreichten um 16.14 Uhr den Einsatzort. Vorbeifahrende Autofahrer teilten den Bundespolizisten mit, dass die Männer inzwischen aus dem Gleisbereich heraus in Richtung Sachsenbrücke gerannt seien.
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20 Minuten Wartezeit waren zu lang
Ihre Verfolger ahnend versteckten sich die Männer, 32 und 34 Jahre alt, in einem Gebüsch. Die Bundespolizisten griffen sie dennoch auf. „In einem Präventionsgespräch über die Gefahren im Gleisbereich bestätigten die Männer, dass sie die Notentriegelung gezogen haben“, heißt es von der Bundespolizei. Die Männer gaben an, nach 20 Minuten Wartezeit in der S-Bahn „los gemüsst zu haben“.
Das Duo erwartet nun ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Missbrauchs von Notrufen und Beeinträchtigung von Nothilfemitteln.
Streckensperrung am Nachmittag
Zuvor hatten sich bereits zwei Männer (39 und 25 Jahre) im Streckenabschnitt aufgehalten, weshalb der S-Bahnverkehr nahe dem Bahnhof Veddel gestoppt worden war. Warum sie sich in den Gleisen befunden haben, hätten die Männer einer Streife nicht mehr erklären können. Sie müssen mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen unerlaubten Gleisaufenthalts rechnen.
Die Hamburger Bundespolizei warnt wiederholt vor leichtsinnigen Gleisaufenthalten: „Der Aufenthalt im Gleisbereich ist lebensgefährlich und verboten. Triebfahrzeugführer von Zügen können nicht ausweichen, oftmals sind die Bremswege zu lang, um ein Erfassen von Personen im Gleisbereich noch zu verhindern. Häufig gefährden sich Personen in den Gleisen durch ihr leichtsinniges Verhalten nicht nur selbst, sondern auch Reisende und Helfer.“