Neues Wohngebiet im Alten Land muss warten
Der aktuelle Schulstandort in Guderhandviertel ist zu klein für eine Ganztags-Lösung. Foto: Vasel (Archiv)
Der Rat der Gemeinde Neuenkirchen ist sich einig: Die Obere Lühe darf die Grundschule nicht verlieren. Das hat Konsequenzen für den Wohnungsbau im Alten Land.
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Ein gemeinsamer Schulneubau in Steinkirchen trifft in der Politik auf Ablehnung. Deshalb macht sich der Rat dafür stark, zeitnah einen weiteren Standort - nach den Flächen in Guderhandviertel und in Mittelnkirchen - zu prüfen: ein Grundstück östlich des Wohngebiets „In de Stroot“.
Diese ist (bislang) in dem Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Lühe als potenzielle Wohnbaufläche ausgewiesen. Doch auf dem 1,9 Hektar großen Areal könne auch eine neue, zweizügige Grundschule mit einer kleinen Schulsporthalle errichtet werden. Die Zeit drängt, ab 2026/2027 (erste Klasse) beziehungsweise ab 2029/2030 (erste bis vierte Klasse) muss der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung umgesetzt werden.
Im Flächennutzungsplan der Samtgemeinde ist die Fläche in Neuenkirchen in der Verlängerung des Wohngebietes „In de Stroot“ als potenzielle Wohnbaufläche ausgewiesen. Karte: Samtgemeinde Lühe
Altländer Dörfer kämpfen weiter um ihre Grundschule
Die heutige Grundschule in Guderhandviertel ist laut Verwaltung nicht erweiterungsfähig. Die Pläne, in der Verlängerung des Wohngebiets „In de Stroot“ weitere Bauplätze zu schaffen, sollen erst wieder im Gemeinderat diskutiert werden, wenn die Standortentscheidung für die Schule gefallen ist, waren sich CDU, SPD und Grüne bei der Ratssitzung im Dorfgemeinschaftshaus einig.
Die Schulbauentscheidung soll im ersten Halbjahr 2023 fallen, um den Neubau noch 2026 einweihen zu können. Die Neuenkirchener hoffen, dass die Samtgemeinde als Schulträger jetzt auch „In de Stroot“ durch die VBD Beratungsgesellschaft für Behörden in Berlin prüfen lässt. Die Fläche stehe laut Eigentümer zur Verfügung.
Investoren bekunden Interesse an Wohnbaufläche im Alten Land
Laut einer Mitteilung von Bürgermeister Gerd Grunwald (Grüne) im Rat, haben zwei Investoren ihr Interesse für die Fläche bekundet, die ein Wohngebiet erschließen und vermarkten wollen. Der Rat steht damit ab 2023 vor einer Grundsatzentscheidung: Soll das Dorf mit seinen 800 Einwohnern weiter wachsen, soll die Kommune auf ein Neubaugebiet in Verlängerung von „In de Stroot“ und/oder Lückenbebauung setzen?
Neuenkirchen hat die Planungshoheit, der Rat müsste ohnehin noch einen Bebauungsplan aufstellen: für Wohnen oder Schule. Bei einem Schulbau müsste auch der F-Plan - durch den Rat der Samtgemeinde - geändert werden; die Erschließung der Schule würde laut Grunwald nicht durch das Wohngebiet gehen, sondern links oder rechts vorbei.