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Unfall in Dammhausen: Vorfahrt nicht beachtet

Auf der Dammhauser Straße hat es gekracht (Symbolbild).

Auf der Dammhauser Straße hat es gekracht (Symbolbild). Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Eine Frau fährt von einer Grundstücksauffahrt in Dammhausen. Dann kommt es zur Kollision.

Von Redaktion Samstag, 06.12.2025, 14:59 Uhr

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Dammhausen. Die Polizei musste am Freitagnachmittag (5. Dezember 2025) zu einem Unfall in Dammhausen ausrücken. Das teilt Rainer Bohmbach, Sprecher der Polizeiinspektion Stade, dem TAGEBLATT auf Nachfrage mit.

Gegen 17 Uhr wollte eine Harsefelderin mit ihrem Pkw rückwärts von einer Auffahrt auf die Dammhauser Straße fahren. „Die 54-Jährige befand sich mit ihrem Wagen bereits auf der Fahrbahn, als sie mit einem 82-jährigen Fordfahrer aus Jork kollidierte“, sagt der Polizeisprecher.

Die Frau wurde bei dem Zusammenstoß leicht verletzt. Die Polizei schätzt den Schaden auf etwa 10.000 Euro.

Zu schnell aus dem Grundstück gefahren?

Wer auf der Straße fährt, hat in der Regel Vorrang gegenüber allen, die von einem Grundstück einfahren wollen. Das schließt auch überholende Fahrzeuge ein. Wer aus einem Grundstück auf die Straße fährt, muss sicherstellen, dass auch sie nicht gefährdet werden. So lässt sich ein Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg auslegen, über das der ADAC berichtet. (Az.: 12 U 96/24)

Unfall mit Motorradfahrer, der wird schwer verletzt

Im konkreten Fall ging es um einen Autofahrer, der von seinem Grundstück auf eine verkehrsberuhigte Straße fahren wollte. Die Sicht wurde durch parkende Autos eingeschränkt. Von links näherte sich ein langsam fahrendes Auto. Ein Motorrad überholte das langsame Auto - es fuhr dabei nicht schneller als erlaubt, krachte aber gegen das aus dem Grundstück kommende Auto.

Im Nachgang forderte der Motorradfahrer, der bei dem Unfall schwer verletzt wurde, Schadenersatz. Doch die Versicherung des Autofahrers wollte nicht zahlen. Sie sah unter anderem eine Mitschuld des Motorradfahrers durch das Überholen bei unklarer Verkehrslage. Am Ende mussten Gerichte entscheiden.

Muss der Motorradfahrer mithaften?

Das Oberlandesgericht sprach dem Motorradfahrer schließlich volles Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 Euro zu. Es sah die Alleinschuld beim Autofahrer. Der Grund: Wer mit – wie sich herausstellte – 11 km/h aus einer Grundstücksausfahrt in den fließenden Verkehr einfährt, obwohl parkende Autos die Sicht einschränken, handelt verkehrswidrig. Und zwar so stark, dass selbst die einfache Betriebsgefahr des Motorrades dahinter zurückbleibt.

Einen Verstoß des Motorradfahrers konnte das Gericht nicht erkennen. Er hat, vereinfacht gesagt, eben nicht bei unklarer Verkehrslage überholt – langsam fahrende Autos oder am Rand parkende Autos sind demnach auf solchen Innerortsstraßen nicht ungewöhnlich.

Die fahrenden Autos haben Vorrang – im Grundsatz auch auf der gesamten Fahrbahn. Darauf dürften diese vertrauen. Wer einfahren will, muss sich darauf einstellen, dass eventuell auch jemand auf der Straße überholt. (set/dpa)

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