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Sondermüll: Unbekannte entsorgen illegal Altöl am Horneburger Freibad

Mehrere Altöl-Behälter wurden am Horneburger Freibad abgeladen.

Mehrere Altöl-Behälter wurden am Horneburger Freibad abgeladen. Foto: Polizei

16 Behälter mit Altöl wurden auf dem Parkplatz am Horneburger Freibad entdeckt. Der Müllfrevel kann den Verursacher teuer zu stehen kommen.

Von Redaktion Dienstag, 10.03.2026, 11:55 Uhr

Horneburg. Die Altöl-Behälter wurden am vergangenen Wochenende (7./8. März 2026) in der Bürgermeister-Löhden-Straße auf dem Parkplatz hinter dem Freibad entsorgt, teilt der Sprecher der Polizeiinspektion Stade, Rainer Bohmbach, mit. Insgesamt wurden 16 Behälter, augenscheinlich mit Altöl gefüllt, an der Lärmschutzwand zur B73 deponiert. „Der Sondermüll muss jetzt auf Kosten der Gemeinde entsorgt werden“, sagt Bohmbach.

Erkennt jemand die Behälter?

Die Polizei hat ein Ermittlungsverfahren wegen des entsprechenden Umweltschutzverstoßes eingeleitet und sucht jetzt den Verursacher und Zeugen, die sachdienliche Hinweise dazu geben können. „Vielleicht erkennt ja auch jemand die Behälter oder weiß, von wem sie stammen könnten“, hofft der Stader Polizeisprecher.

Hinweise nimmt die Polizeistation Horneburg unter 04163/ 828950 entgegen.

So teuer ist die illegale Müllentsorgung

Wird der Verursacher des Müllfrevels erwischt, kann das teuer werden.

Wer Altöl in Niedersachsen lagert, ablagert oder behandelt, zahlt laut Bußgeldkatalog je nach Menge eine Geldstrafe von bis zu 25.000 Euro:

  • bis 5 Liter kosten 50 bis 100 Euro
  • bis 20 Liter 100 bis 500 Euro
  • über 20 Liter 500 bis 25.000 Euro

Ähnlich hoch sind die Strafen, wenn Mineralöl in niedersächsische Gewässer gelangt. Landen weniger als 5 Liter Mineralöl in oberirdischen Gewässern, kann eine Geldstrafe von bis zu 2500 Euro verhängt werden. Bei mehr als 5 Litern sind es bis zu 25.000 Euro. Bis zu 25.000 Euro können ebenfalls verhängt werden, wenn das Öl ins Grundwasser gelangt. Andere Bundesländer sind deutlich rigoroser: Bis zu 100.000 kann das Bußgeld dafür betragen.

In Einzelfällen kann die illegale Altölentsorgung auch den Straftatbestand nach §326 StGB erfüllen. Dieser kann mit einer Haftstrafe von bis zu 5 Jahren geahndet werden.

Wo im Landkreis Stade Altöl entsorgt werden kann

Altöl darf grundsätzlich nicht im Hausmüll oder in der Umwelt entsorgt werden.

Kostenlos können Privatpersonen hausaltsübliche Mengen in Geschäften abgeben, die Motoröl verkaufen. Allerdings ist das Geschäft nicht verpflichtet, Altöl anzunehmen, das nicht dort gekauft wurde, und kann einen Nachweis, zum Beispiel einen Kassenbon, verlangen. Ist der Beleg verloren gegangen, kann das Geschäft die Annahme verweigern oder eine Gebühr für die Entsorgung verlangen. Je nach Art des Öls sind das laut ADAC zwischen 5 und 15 Euro pro Liter.

Eine weitere Möglichkeit, Altöl, aber auch Gasflaschen und Feuerlöscher zu entsorgen, ist die Anlaufstelle für Sonderabfälle des Landkreises Stade. Das Abfallwirtschaftszentrum Stade-Süd (Klarenstrecker Damm 50) nimmt Sonderabfälle in haushaltsüblichen Mengen in fester und flüssiger Form entgegen. Für die Altlöl-Entsorgung wird eine Gebühr von 1,44 Euro/kg fällig.

Zwar kann man beim Schadstoffmobil des Landkreises Stade ebenfalls Sondermüll abgeben - Altöl, Gasflaschen und Feuerlöscher sind jedoch von der Annahme ausgeschlossen. (pm/set)

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W
Wolfgang Neumann
10.03.202609:42 Uhr

Nicht jeder hat Altöl studiert. 16 Fahrten mit Haushaltsmengen Umwelt schonend in öffentlichen Verkehrsmitteln zur Wertstoff-Annahmestelle zu bringen, scheint die Haushälter nicht zu begeistern. Die Polizei mit solchen Taten zu beschäftigen, ist offensichtlich nicht wirkungsvoll. Wie wäre es denn, gegen Zahlung einer Pauschale die Behälter vor Ort abzuholen. Macht man mit Altpapier usw. ja auch.

Wolfgang Ciminski
10.03.202609:32 Uhr

Die Bußgelder schrecken doch nicht ab.
Außerdem, was ist das für eine Spanne bei Mengen über 20 l?

Angemessen wäre m. E.:

? bis 5 Liter = 5.000 Euro
? bis 20 Liter = 25.000 Euro
? über 20 Liter ab 50.000 Euro ("open end", entsprechend der Menge)

...das würde sich wohl rumsprechen.

Wolfgang Ciminski antwortete am
11.03.202608:29 Uhr

Ich denke doch! Sie müssen nur hoch genug sein, und wenn bewiesen, konsequent angewendet werden.

So'n paar Tage Haft, womöglich noch auf Bewährung, die schrecken doch nicht ab...

H
Helmut Wiegers antwortete am
10.03.202618:50 Uhr

"Die Bußgelder schrecken doch nicht ab." Genau so ist es.

Wolfgang Ciminski antwortete am
10.03.202609:38 Uhr

Die 3 eigenartigen Fragezeichen waren ursprünglich Aufzählungszeichen.

H
Heinrich Klipp
10.03.202609:29 Uhr

Bedauerlich, dass die Redaktion erneut derartige Sachverhalte unklar bzw. falsch darstellt, was die rechtlichen Folgen betrifft:
Werden gefährliche Abfälle, wie z.B. Altöle, Elektroschrott, Ölfarben, Asbest illegal entsorgt, so liegt regelmäßig der Verdacht einer Straftat (Unerlaubter Umgang mit Abfällen, § 326 Strafgesetzbuch) vor und kein Bußgeldtatbestand. Die Täter müssen mit einer Haftstrafe von bis zu 5 Jahren (in schweren Fällen bis zu 10 Jahren, § 330 StGB) oder eine Geldstrafe rechnen. Darüber hinaus können durch den Richter ersparte Aufwendungen vom Täter eingezogen werden, also die Summe, die eine legale Entsorgung gekostet hätte (gilt auch im Bußgeldverfahren). Zudem - und das kommt oftmals sehr teuer - müssen die Täter der Stadt oder der Kommune die Entsorgungs- und auch Reinigungskosten (Bodenaushub, Gewässersäuberung) erstatten (gilt auch im Bußgeldverfahren).

Heinrich Klipp

A
Anke Settekorn antwortete am
10.03.202612:12 Uhr

Guten Tag Herr Klipp,

vielen Dank für ihren Hinweis. Wir haben den Text ergänzt.
Wir wünschen Ihnen noch einen schönen Tag,
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