Ab Donnerstag: Stallpflicht für Geflügel im ganzen Landkreis
An einem Ortseingangsschild hängt ein Schild mit der Aufschrift «Geflügelpest Sperrbezirk». Foto: Arno Burgi/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild
Es galt bereits bereits im Nordkreis, jetzt ist der ganze Landkreis betroffen: Ab Donnerstag müssen Geflügelhalter Tiere wegen der Geflügelpest wieder in geschlossenen Ställen unterbringen. Wer die Regel umgehen will, muss Gehege entsprechend herrichten.
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Die Anordnung gilt ab Donnerstag, 18. November für alle gehaltenen Geflügelarten im gesamten Kreisgebiet - egal ob Hühner, Truthühner, Perlhühner, Enten, Gänse, Wachteln, Fasane, Rebhühner, Laufvögel oder ähnliche Arten. Die Verbote des Veterinäramts betreffen auch Ausstellungen, Märkte und ähnliche Veranstaltungen mit Geflügel. Sie sind ebenfalls untersagt.
Wer seine Tiere trotzdem außerhalb eines geschlossenen Stalls unterbringen will, braucht spezielle Vorrichtungen. Die gleiche Funktion wie ein Stall kann eine „Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten Abdeckung (geschlossen) und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenabgrenzung (Maschenweite höchstens 25 mm) bestehen muss (Schutzvorrichtung)“ erfüllen, heißt es in der Allgemeinverfügung.
Landkreis Stade ist Risikogebiet
Der Landkreis Stade wegen des Durchzugs vieler Wildvögel gilt als Risikogebiet für die im Volksmund mit "Vogelgrippe" betitelte Geflügelpest. Gerade zurzeit halten sich hier Zehntausende Zugvögel im Bereich der Unterelbe auf. Das Risiko, dass das Vogelgrippe-Virus eingeschleppt wird, sei laut Landkreis deshalb als hoch einzustufen. Nachdem in Betrieben am schleswig-holsteinischen Elbufer die Geflügelpest festgestellt worden war, ist das H5N1-Virus inzwischen auch auf niedersächsischer Seite in den Landkreisen Stade und Cuxhaven bei toten Wildvögeln nachgewiesen worden.
Eine Ansteckung für den Menschen gilt als unwahrscheinlich, wenn daran verendete Tiere nicht mit bloßen Händen berührt werden.
Verendete Singvögel oder Tauben sollten eingegraben, tote Wasservögel und Greifvögel dem Veterinäramt gemeldet werden. Außerdem sollten verendete oder krank erscheinende Tiere nicht berührt, eingefangen oder vom Fundort verbracht werden, um eine weitere Verschleppung zu vermeiden.
Auffällige Tierverluste sind dem Veterinäramt Stade unter der Telefonnummer 04141- 12-3931 oder per E-Mail (veterinaeramt@landkreis-stade.de) zu melden.