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Verträge untergeschoben

Abzocke? Schwere Vorwürfe gegen Solarfirma

Trotz hoher Anzahlung seien Solarmodule nicht oder nur unvollständig geliefert worden.

Trotz hoher Anzahlung seien Solarmodule nicht oder nur unvollständig geliefert worden. Foto: Florian Schuh/dpa-tmn

Hohe Vorauszahlung, lange Lieferzeiten und untergeschobene Verträge: Die Verbraucherzentrale Niedersachsen sind zahlreiche Beschwerden gemeldet worden. Die Hintergründe.

Von Redaktion Dienstag, 18.02.2025, 16:25 Uhr

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Hannover. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen prangert an: Die Firma Seitz Energie GmbH mit Sitz in Hannover sorge gleich mehrfach für Ärger. Kunden berichteten, dass Vertreter der Solarfirma ihnen Verträge im Wert von mehr als 10.000 Euro untergeschoben haben. Und auch der bewusste Vertragsabschluss führe vielfach zu Frust: Nach einer hohen Anzahlung passiere lange Zeit nichts – Lieferung und Montage der Solaranlage ließen auf sich warten, so die Vorwürfe.

Die Verbraucherzentrale warnt vor Haustürgeschäften und klärt, was Betroffene tun können.

Mehrere Beschwerden über Solarfirma

Der Verbraucherzentrale lägen mehrere Beschwerden zu untergeschobenen Verträgen der Seitz Energie GmbH vor. Demnach klingelten Vertreter an der Haustür und böten zunächst Beratung zu Solaranlagen an.

Ein Verbraucher berichtete den Angaben zufolge, er habe ein Formular unterschrieben, um eine unverbindliche Anfrage beim Energieversorger zu ermöglichen. Dass es sich dabei um den Auftrag für eine Solaranlage im Wert von mehr als 10.000 Euro handelt, habe er erst im Nachhinein bemerkt.

Vertrag unterschrieben: Was Verbraucher tun müssen

„Haustürgeschäfte sorgen immer wieder für Ärger“, kritisiert Tim-Oliver Tettinger, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale. Das Problem: Auch wenn Verbraucher getäuscht oder überrumpelt werden, müssen sie aktiv werden, um ungewollte Verträge wieder loszuwerden. „Im vorliegenden Fall sollten Betroffene einen Nachweis des angeblichen Vertragsschlusses fordern und vorsorglich widerrufen“, rät Tettinger.

Die Verbraucherzentrale stellt dafür einen kostenlosen Musterbrief bereit.

Hohe Vorauszahlungen geleistet, Leistung unvollständig

Doch auch der bewusste Vertragsabschluss führt mitunter zu Frust. „Ratsuchende haben sich bei uns gemeldet, weil sie eine hohe Anzahlung geleistet haben, die Solaranlage jedoch nicht oder unvollständig geliefert und montiert wird“, erklärt Tettinger. Betroffene sollten den Anbieter per Einschreiben auffordern, die vereinbarte Leistung innerhalb einer Frist von 14 Tagen zu erbringen. Bleibt die Firma untätig, ist eine rechtliche Prüfung dringend anzuraten.

Um Ärger dieser Art zu vermeiden, sollten Verbraucher die Zahlungsmodalitäten schon bei der Wahl eines Vertragspartners berücksichtigen und hohe Anzahlungen nicht akzeptieren. „Ist eine Vorauszahlung unvermeidbar, sollten sie konkrete Termine für Teilzahlungen – abhängig vom Leistungsfortschritt – schriftlich vereinbaren“, empfiehlt Tettinger. Die Restzahlung sollte grundsätzlich erst nach einem störungsfreien Probebetrieb der Gesamtanlage fällig werden.

Weitere Informationen zu den vorliegenden Beschwerden sowie Tipps für Betroffene sind auf der Webseite der Verbraucherzentrale Niedersachsen zusammengefasst.

Verbraucherzentrale: Erneut viele untergeschobene Verträge

Untergeschobene Verträge haben im zurückliegenden Jahr erneut oft die Verbraucherzentrale auf den Plan gerufen. Das Dauerthema habe auch in Niedersachsen zu vielen Beschwerden geführt, sagte die Geschäftsführerin der Verbraucherschutzzentrale in Niedersachsen, Petra Kristandt. Unter anderem bei der Stromversorgung und im Zeitschriftenbereich seien zwei Unternehmen mit derartigen Maschen herausgestochen.

„Bundesweit, auch in Niedersachsen, hatte es zahlreiche Beschwerden zu untergeschobenen Verträgen der Primaholding GmbH mit den Vertriebsmarken Primastrom, Voxenergie und Nowenergie gegeben“, sagte Kristandt. Inzwischen gebe es zwei außergerichtliche Vergleichen des Verbraucherzentrale-Bundesverbandes mit den Tochterunternehmen der Primaholding GmbH. Betroffene könnten nun ungünstige Verträge vorzeitig kündigen und Geld zurückfordern.

Ähnliche Beschwerden gab es auch gegen Verlage, die mit der Pressevertriebszentrale zusammenarbeiten. „Betroffene können meist nicht nachvollziehen, ein kostenpflichtiges Abo bestellt zu haben, der Widerruf gestaltet sich dann schwierig oder wird abgelehnt“, so Kristandt. Gegen den Telekommunikationsanbieter 1N Telecom habe es zudem Tausende Beschwerden wegen dubioser Anbieterwechsel gegeben. Dazu werde gerade eine Sammelklage geprüft.

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