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Landgericht Hamburg

Acht Jahre Haft für Totschlag nach Trinkgelage in Neugraben

Der 43-Jährige wurde am zu acht Jahren Haft verurteilt, weil er nach Überzeugung des Gerichts am 1. Juli 2022 einen älteren Mann nach einem Streit mit einer Eisenstange erschlagen hat. Foto: Christian Charisius/dpa

Der 43-Jährige wurde am zu acht Jahren Haft verurteilt, weil er nach Überzeugung des Gerichts am 1. Juli 2022 einen älteren Mann nach einem Streit mit einer Eisenstange erschlagen hat. Foto: Christian Charisius/dpa

Zwei befreundete Männer trinken gemeinsam und geraten in Streit. Dann erschlägt einer den anderen mit einer Eisenstange. Das Landgericht Hamburg verhängt eine lange Strafe, eröffnet dem Täter aber auch eine Perspektive.

Samstag, 04.02.2023, 00:01 Uhr

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Wegen eines Totschlags mit einer Eisenstange hat das Landgericht Hamburg am Freitag einen Angeklagten zu acht Jahren Haft verurteilt. Die Strafkammer ordnete zugleich die Unterbringung des 43-Jährigen in einer Alkohol-Entzugsklinik an, wie ein Gerichtssprecher sagte. Nach Überzeugung der Kammer tötete der Deutsche in der Nacht zum 1. Juli vergangenen Jahres einen 68-Jährigen in dessen Wohnung in Hamburg-Neugraben. Mit einer fünf Kilogramm schweren Eisenstange habe er den älteren Mann mehrfach auf den Kopf und den Oberkörper geschlagen. Das Opfer habe erhebliche Verletzungen erlitten und sei durch Blut in der Lunge erstickt.

Die beiden Männer waren seit 2008 befreundet gewesen, gehörten zur Trinkerszene in Neugraben und hatten auch vor der Tat gemeinsam Alkohol getrunken. Das Gericht ging davon aus, dass der Angeklagte bei der Tat mit 3,8 Promille alkoholisiert war. Zudem hatte er Drogen genommen. Seine Schuldfähigkeit sei erheblich vermindert gewesen.

Warum die Tat nicht als grausam gewertet wird

Zugunsten des Angeklagten wertete das Gericht sein Geständnis. Allerdings hatte er sich an die eigentliche Tat nicht erinnern können. Das Motiv für die Schläge blieb unklar. Der Angeklagte habe von einem Streit berichtet, aber keine Provokation vonseiten des Opfers erwähnt oder gar eine Notwehrhandlung geltend gemacht. Da eine solche Darstellung schwer zu widerlegen gewesen wäre, rechnete ihm das Gericht das Geständnis besonders an.

Dennoch handele es sich bei der Tat aufgrund der schweren Verletzungen um keinen minderschweren Fall. Das Mordmerkmal der Grausamkeit sei aber nicht erfüllt, weil das Opfer schnell bewusstlos geworden sei. „Im allgemeinen Strafgebrauch ist das natürlich grausam, wenn mit einer Eisenstange auf einen Menschen eingeschlagen wird“, sagte die Vorsitzende Richterin Birgit Woitas nach Angaben des Gerichtssprechers. Aber bei der juristischen Bewertung stehe das Leiden des Opfers im Vordergrund.

Täter stand unter Bewährung

Zulasten des Angeklagten wertete das Gericht dessen erhebliche Vorstrafen. Zum Tatzeitpunkt stand er unter Bewährung. Das Amtsgericht Harburg hatte ihn nach Angaben des Sprechers Anfang 2019 wegen Körperverletzung verurteilt. Das Opfer damals war derselbe Mann, den der 43-Jährige später mit der Eisenstange erschlug.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von neun Jahren gefordert, der Verteidiger vier bis fünf Jahre, jeweils wegen Totschlags. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, müsste der Angeklagte zunächst zwei Jahre in Strafhaft verbringen. Wenn dann die zwei- bis dreijährige Entzugstherapie erfolgreich verlaufen sollte, könnte der Angeklagte nach Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe freikommen, erklärte der Gerichtssprecher. (dpa)

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