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Kriminalität

BKA warnt: Zu wenig Schutz vor Kindesmissbrauch ab April

Der Streit um die sogenannte Chatkontrolle dauert bereits mehrere Jahre an. (Symbolbild)

Der Streit um die sogenannte Chatkontrolle dauert bereits mehrere Jahre an. (Symbolbild) Foto: Rolf Vennenbernd/dpa

Fotos und Videos von Minderjährigen, die sexuell missbraucht werden, könnten bald schwierig zu finden sein. BKA-Chef Münch rechnet mit gravierenden Folgen für Ermittlungen und Opfer.

Von dpa Sonntag, 22.03.2026, 04:05 Uhr

Berlin. Der Schutz von Minderjährigen vor sexuellem Missbrauch wird nach Einschätzung des Bundeskriminalamts (BKA) ab April nicht mehr im gleichen Umfang möglich sein wie in den vergangenen Jahren. Hintergrund der Warnung ist das Auslaufen einer Übergangsregelung der Europäischen Union, die aktuell noch die Durchsuchung von Chats nach Missbrauchsdarstellung durch die Provider erlaubt. „Sollte die bestehende Ausnahmeregelung bei der CSA-Verordnung in ihrer bisherigen Ausgestaltung nicht verlängert werden, wird dies gravierende negative Auswirkungen auf die Möglichkeiten der strafrechtlichen Verfolgung kinder- und jugendpornografischer Inhalte im Internet sowie den Kinder- und Jugendschutz haben“, sagte BKA-Präsident Holger Münch der Deutschen Presse-Agentur.

Am 3. April ist Schluss 

Messengerdienste dürfen wegen einer Ausnahme aktuell noch freiwillig Chats durchsuchen, um Kindesmissbrauch zu bekämpfen. Die Ausnahmeregelung läuft am 3. April aus. Unterhändler der EU-Staaten und des Parlaments hatten sich nicht auf einen Kompromiss einigen können. Die befristete Ausnahme von europäischen Datenschutzregeln erlaubt es bislang Messengerdiensten und Plattformen, Nachrichtenverläufe zu scannen, um verbotene Darstellungen von Kindesmissbrauch aufzuspüren und zu melden. Dabei geht es vor allem um Bilder und Videos. 

Zum Auslaufen der Übergangsregelung sagte der BKA-Präsident: „Die Folge wird ein drastischer Rückgang entsprechender Hinweise an die Strafverfolgungsbehörden sein, wie wir es auch im 1. Halbjahr 2021 nach Inkrafttreten der e-Privacy-Richtlinie und vor Inkrafttreten der Ausnahmeregelung erlebt haben.“ 

Suche nach Dauerlösung

Eigentlich will die EU eine langfristige Lösung für gesetzliche Vorgaben zum Schutz von Kindern im Internet finden. Um Zeit dafür zu schaffen, sollte die Ausnahmeregelung nach dem Willen der Kommission zunächst verlängert werden.

Die EU-Staaten setzten stattdessen auf freiwillige Kontrollen durch die Apps und Plattformen und damit die Fortführung der bestehenden Vereinbarung mit den Diensten. Die Ausnahme sollte dauerhaft verankert werden. Drei Jahre nach Inkrafttreten sollte die EU-Kommission dann prüfen, ob es doch eine Verpflichtung der Anbieter braucht. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hatte im vergangenen Herbst betont, auch sie wolle auf EU-Ebene beim Kampf gegen sogenannte Kinderpornografie vorankommen. Gleichzeitig gelte aber: „Anlasslose Chatkontrolle muss in einem Rechtsstaat tabu sein.“

Neue Bilder besonders relevant 

Das Europäische Parlament hatte zuletzt eine auf als Verdächtige identifizierte Nutzer und bekannte Inhalte beschränkte Kontrolle ausgesprochen. Aus Sicht von Münch ist der Vorschlag unbrauchbar. Er sagte der dpa: „Insbesondere unbekannte Bild- und Videodateien sowie Cybergrooming-Aktivitäten weisen auf einen andauernden oder bevorstehenden Missbrauch Minderjähriger hin und sind daher für den Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie für polizeiliche Ermittlungen besonders wichtig.“ Um langfristige negative Folgen zu verhindern, sollten nach seinen Worten alle Anstrengungen unternommen werden, die Interims-Verordnung in der aktuellen Form zu verlängern. 

Unter Cybergrooming versteht man die Manipulation von Minderjährigen im Internet mit dem Ziel, sie später sexuell zu missbrauchen.

Ein Auslaufen der Übergangsregelung wäre fatal, sagt der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Holger Münch. (Archivfoto)

Ein Auslaufen der Übergangsregelung wäre fatal, sagt der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Holger Münch. (Archivfoto) Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa

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