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Prozess

Bremerhavener Armbrustschütze vom Lloyd Gymnasium wehrt sich gegen Urteil

Der Angeklagte mit seinen Anwälten Manar Taleb (rechts) und Thomas Domanski im Gerichtssaal. Taleb hat für seinen Mandanten gegen das Urteil des Landgerichts Bremen Revision eingelegt. Foto: dpa

Der Angeklagte mit seinen Anwälten Manar Taleb (rechts) und Thomas Domanski im Gerichtssaal. Taleb hat für seinen Mandanten gegen das Urteil des Landgerichts Bremen Revision eingelegt. Foto: dpa

Acht Jahre Freiheitsentzug? Das Urteil will der 21 Jahre alte Armbrustschütze, der im Lloyd-Gymnasium fast die Sekretärin getötet hat, nicht akzeptieren. Er hat über seinen Anwalt Einspruch eingelegt. Und was machen die anderen Prozessbeteiligten?

Mittwoch, 08.03.2023, 14:00 Uhr

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Von Klaus Mündelein

Die Kammer von Richterin Gesa Kasper hatte den Mann, der im Mai vergangenen Jahres mit zwei Schüssen die Sekretärin im Lloyd-Gymnasium lebensgefährlich verletzt hatte, zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren wegen versuchten Mordes verurteilt. Weil er unter Sozialphobie und Depression leidet und aktiv an einer Therapie teilnimmt, muss er nicht ins Gefängnis. Er wird in einer Klinik in den kommenden Jahren weiter behandelt.

Der Angeklagte will das Urteil gleichwohl nicht akzeptieren. „Rechtsanwalt Taleb hat für den Angeklagten Revision eingelegt“, sagte der Sprecher des Landgerichts Bremen, Jan Stegemann, auf Nachfrage der "Nordsee-Zeitung".

Vorwürfe des Angeklagten gegen die Polizei

Manar Taleb hatte den Angeklagten gemeinsam mit seinem Kollegen Thomas Domanski verteidigt. Dass er mit dem Urteil unzufrieden ist, verwundert nicht. Er hatte sich in dem Verfahren mehrfach mit dem Staatsanwalt angelegt. Und auch mit der Polizei. Er und der Angeklagte hatten den Beamten vorgeworfen, den Armbrustschützen bei seiner Verhaftung nicht über seine Rechte aufgeklärt zu haben. Der Angeklagte selbst warf zudem den Polizisten vor, sie hätten ihn im Arrest grob behandelt und seien sehr aggressiv ihm gegenüber gewesen.

Taleb hatte in seinem Plädoyer eine weitaus mildere Strafe für seinen Mandanten gefordert. Seiner Ansicht nach sei es hier nicht um einen Mordversuch gegangen, sondern lediglich um eine gefährliche Körperverletzung. Seine Forderung: Das Strafmaß dürfe allenfalls vier Jahre betragen.

Dass es am Ende das Doppelte wurde, dürfte den Anwalt dazu bewogen haben, Revision einzulegen. Das musste innerhalb von einer Woche geschehen. Jetzt hat der Anwalt noch mehrere Wochen Zeit für die Begründung. Eine Stellungnahme war von ihm am Dienstag nicht zu bekommen.

So verhalten sich die anderen Prozessbeteiligten

Die Staatsanwaltschaft hatte 11 Jahre und 8 Monate gefordert wegen heimtückischen Mordversuchs. Mit 8 Jahren ist das Urteil weit hinter seiner Forderung zurückgeblieben. Trotzdem: Von ihm liegt kein Revisionsantrag vor. Die Strafmaß-Vorstellungen des Staatsanwalts teilte die durch den Angriff schwer verletzte Sekretärin, die als Nebenklägerin den Prozess verfolgt hatte. Sie hat bis heute nicht verstanden, warum der Armbrustschütze ein zweites Mal auf sie angelegt hatte und ihr dann bei der Flucht in den Rücken geschossen hatte. Der zweite Bolzen durchschlug den Oberkörper und verletzte mehrere innere Organe und hätte tödlich ausgehen können. Auch von ihr ist kein Revisionsantrag bei Gericht eingegangen.

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