Corona-Skandal um Stader Polizisten: Urteile überprüft
Die Stader Polizisten legten gefälschte Impfpässe und Corona-Testergebnisse vor. (Symbolbild) Foto: Sven Hoppe/dpa
Eigentlich sollten sie nur Verbrecher jagen. Dann landeten die Polizisten selbst vor Gericht. Ihre Strafe? Die müssen sie jetzt akzeptieren.
Stade/Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Urteile der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts Stade im Zusammenhang mit der Fälschung von Impf- und Testnachweisen während der Corona-Pandemie nunmehr in allen drei Verfahren bestätigt. Mit Beschluss vom 15. April (Az.: 6 StR 577/25) verwarf das Karlsruher Gericht jüngst die Revision im dritten und damit letzten Verfahren.
Bereits zuvor waren die Revisionen in den beiden weiteren Verfahren ohne Erfolg geblieben. Damit seien sämtliche Urteile rechtskräftig. Das teilte jetzt Petra Linzer, Richterin am Stader Landgericht, mit.
Polizeianwärterin aus Zeven als Drahtzieherin
Die angeklagten Polizistinnen und Polizisten der Polizeiinspektion Stade waren in den drei Verfahren wegen zahlreicher Fälle der Urkundenfälschung sowie damit zusammenhängender Delikte zu einer Geld- und mehreren Freiheitsstrafen verurteilt worden. Teilweise waren die Haftstrafen zwischen eineinhalb und zweieinhalb Jahren zur Bewährung ausgesetzt.

Das Landgericht Stade hatte die ehemalige Polizistin 2024 zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Foto: Stief
Im Zentrum der Verfahren stand eine Polizeianwärterin aus Zeven, die zu Corona-Hochzeiten im Jahr 2021 an ihrer Dienststelle in Stade falsche Bescheinigungen vorlegte und begann, Impfausweise zu fälschen und an die Kollegen zu liefern. Als sie aufflog, nahmen Ermittlungen gegen sie und weitere Polizisten ihren Lauf. Die Ermittlungsergebnisse mündeten in Anklagen wegen Urkundenfälschung und Anstiftung dazu.
Die 34-jährige Polizeianwärterin wurde zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Zudem attestierte die Kammer eine rechte und rechtsfeindliche Gesinnung. (st)
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