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Das kann teuer werden: Wie oft darf ich zuhause grillen?

Grillen auf dem Balkon - dabei muss Rücksicht auf die Nachbarn genommen werden. Foto: Roland Weihrauch/dpa

Grillen auf dem Balkon - dabei muss Rücksicht auf die Nachbarn genommen werden. Foto: Roland Weihrauch/dpa

Häufiges Grillen kann teuer werden - nicht nur wegen gestiegener Fleisch- und Gemüsepreise. Wer seine Nachbarn regelmäßig stört, kann zu einem saftigen Ordnungsgeld verdonnert werden.

Samstag, 03.06.2023, 12:00 Uhr

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Will man beim Grillvergnügen seiner Nachbarn selbst auch mit „gegrillt“ werden? Diese immer wieder streitige Frage um die „erlaubte Grillfrequenz“ wurde jetzt vom Landgericht München I erneut entschieden (Urteil vom 01.03.2023, Az. 1 S 7620/22 WEG). Darauf weist der Verein Haus & Grund Stade hin.

Geruch von Gegrilltem zieht durchs Fenster ins Haus

Geklagt hatte ein Wohnungseigentümer, der gemeinsam mit seinem grillenden Nachbarn in einer Wohnungseigentümergemeinschaft lebt. Der Kläger fühlte sich durch das sommerliche Treiben auf der Nachbarterrasse gestört. Deshalb forderte er vom Gericht, dem Nachbarn zu verbieten, öfter als fünf Mal im Jahr oder zumindest öfter als zweimal im Monat zu grillen.

Vor allem durch die Gerüche fühlte er sich gestört. Sie zögen bei geöffneten Fenstern auch in seine Wohnung. Dazu erklärt Rechtsanwalt Mathias Schröder von Haus & Grund Stade: „Dabei wurde nur ein Elektrogrill benutzt.“ Rauchschwaden und Brandgerüche habe es deshalb nicht gegeben. Es ging wohl lediglich um den Duft frisch zubereiteten Fleisches, Fisches oder Gemüses. Schröder: „Hier von Geruchsbeeinträchtigungen“ zu sprechen, erscheint schon bemerkenswert.“

Richter: Vier Mal Grillen pro Monat ist erlaubt

Dennoch: Die Münchener Richter beschränkten die erlaubten Aktivitäten des Grillfreundes auf maximal vier Grillaktionen pro Monat, dies aber nicht an zwei aufeinanderfolgenden Tagen am Wochenende oder an zwei aufeinanderfolgenden Sonn- und Feiertagen. Werde die so erlaubte Grillfrequenz überschritten, drohe ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 Euro.

Die Begründung des Gerichts: Das Grillen an warmen Tagen im Sommer sei zwar allgemein üblich. Dennoch müsse auf die Nachbarn Rücksicht genommen werden. Deshalb gebe es Grenzen dafür, wie viel Rauch und Gerüche die Nachbarn hinnehmen müssten.

Entscheidend sei dafür, wo und wie weit von den Nachbarn weg der Grill stehe, ob der Grill mit Kohle, Gas oder Strom betrieben werde, und wie häufig er verwendet werde. Will heißen: Eine allgemeingültige Grenze gibt es nicht. (st/ing)

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