Doppelmord in Schackendorf - Angeklagter zeigt Reue
Der 53-Jährige steht wegen zweifachen Mordes vor dem Landgericht Kiel. (Archivbild) Foto: Frank Molter/dpa
Mit 14 Messerstichen soll ein Mann seine Ex-Partnerin getötet haben. Nun ringt der Angeklagte mit der eigenen Schuld. Wie das Urteil ausfallen könnte – und was die Staatsanwältin fordert.
Kiel. In seinem letzten Wort hat der Angeklagte Reue über die Gewalttat vor mehr als einem Jahr in Schackendorf (Kreis Segeberg) gezeigt. „Hier, wo ich stehe, stehe ich zu Recht. Ich habe großes Leid verursacht“, sagte der wegen zweifachen Mordes angeklagte Ex-Partner eines der Opfer vor dem Landgericht Kiel. „Ich kann mir im Moment nicht vergeben.“ Er hoffe, dass es den Hinterbliebenen mit der Hilfe von Freunden, der Familie und Ärzten gelinge, die schreckliche Tat irgendwann zu verarbeiten.
Das Landgericht will am 19. Dezember (14.00 Uhr) sein Urteil verkünden. Die Staatsanwaltschaft hat für den 53-Jährigen lebenslange Haft beantragt. Für Staatsanwältin Ulrike Nützelmann sind die Mordmerkmale Heimtücke und niedere Beweggründe gegeben, der Angeklagte habe sich ganz bewusst für eine tödliche Waffe entschieden. Sie forderte zudem die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Das würde eine Freilassung nach 15 Jahren in der Regel ausschließen. Der Verteidiger hofft auf ein mildes Urteil des Gerichts.
Messerstiche
Bei der Gewalttat am 16. November 2024 wurden die 51 Jahre alte Ex-Partnerin des Angeklagten getötet und ihr 45 Jahre alter neuer Lebensgefährte lebensgefährlich verletzt. Der Mann war seitdem querschnittsgelähmt und starb knapp vier Monate später.
Der Angeklagte soll seiner Ex-Partnerin 14 Messerstiche und ihrem neuen Lebensgefährten sieben Messerstiche zugefügt haben. Zudem wirft die Anklage dem Deutschen häusliche Gewalt, Freiheitsberaubung und einen Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz vor.
Der Angeklagte hatte die Taten im September über seinen Anwalt eingeräumt. Er erklärte, dass er nicht die Absicht gehabt habe, Menschen zu töten. Die Situation am frühen Morgen auf der Straße vor der Wohnung des Opfers sei eskaliert. Der Angeklagte und sein Opfer hatten sich im Juli vergangenen Jahres getrennt.