E-Scooter-Ärger: Neue Regeln in Hamburg

Eher symbolisch: Bolt ruft Tandemfahrer in der App zur Räson, verhindert die Weiterfahrt aber auch nicht. Foto: Sven Hoppe/dpa-tmn
Zwei Passagiere, ein E-Scooter? Richtig doofe Idee - gleich aus mehreren Gründen. Verleiher Bolt will die gefährlichen Doppelfahrten in Hamburg nun automatisch erkennen. Es ist nicht die einzige Änderung.
Premium-Zugriff auf tageblatt.de für nur 0,99 €
Jetzt sichern!
E-Scooter fallen negativ auf, wenn sie im Weg stehen, unerlaubterweise über Gehwege rasen oder zu zweit genutzt werden. Zumindest den verbotenen Tandemfahrten will der Verleiher Bolt nun mit einer automatischen Erkennung entgegenwirken, wie das Unternehmen mitteilt.
Erkennen die Sensoren im E-Scooter, dass zwei Menschen zusammen fahren, gibt die Bolt-App auf dem Smartphone eine Warnung aus. Diese bleibt aber folgenlos, wenn sie ignoriert und die Duofahrt weitergeht. Die Erkennung wird stufenweise bundesweit eingeführt.
Es ist die dritte eher kosmetische Maßnahme von Bolt
Eher ums Sensibilisieren geht es auch bei zwei Maßnahmen, die Bolt schon früher im Jahr eingeführt hat: Ein Abstellfoto, das Nutzerinnen und -Nutzer bei Rückgabe des Rollers machen müssen. Und ein Reaktionstest, der dem Ausleihprozess in der App zu bestimmten Zeiten vorgeschaltet wird, um etwa Alkoholfahrten zu verhindern.
Erkennt das System, dass man mit dem abgestellten Roller Wege blockiert oder eine Stolperfalle installiert hat, wird man über die App darauf hingewiesen. Und wer beim Reaktionstest durchfällt, wird schlussendlich auch nicht daran gehindert, loszufahren. Über die Ausleih-App wird dann nur dringend davon abgeraten.
E-Scooter in Hamburg werden zu Stolperfallen
Auf Hamburgs Straßen gibt es zurzeit rund 17.000 Leih-E-Scooter. Immer wieder gab es Beschwerden über wild in der Gegen abgestellte Scooter. "Sharing-Angebote sind grundsätzlich eine gute Ergänzung im Mobilitätsmix. So wie diese allerdings in Hamburg organisiert beziehungsweise eben nicht organisiert werden, stellen sie eine Gefahr für viele Hamburgerinnen und Hamburger dar", kritisierte beispielsweise CDU-Fraktionschef Dennis Thering die fehlende Regulierung in Hamburg.
Die Verkehrsbehörde würde gern im Rahmen einer Sondernutzungserlaubnis feste Abstellzonen und Höchstgrenzen für die Anzahl von E-Bikes und E-Scooter auf Hamburgs Straßen festlegen. In anderen Bundesländern, in denen dies über eine Sondernutzung geregelt sei, hätten die Gerichte dies auch bestätigt, sagte ein Sprecher. Demgegenüber sei das Hanseatische Oberverwaltungsgericht bei vergleichbaren Sachverhalten von einer Nutzung öffentlicher Wege im Gemeingebrauch ausgegangen. "Vor diesem Hintergrund bemüht sich Hamburg auf Bundesebene um eine bundeseinheitliche Regelung." (dpa)
Jetzt die neue TAGEBLATT-Nachrichten-App fürs Smartphone herunterladen