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Mordprozess

Frau muss nach tödlichem Feuer in forensische Psychiatrie

Das Landgericht Lübeck ordnet die Unterbringung einer 28 Jahre alte Frau nach einer tödlichen Brandstiftung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. (Symbolfoto)

Das Landgericht Lübeck ordnet die Unterbringung einer 28 Jahre alte Frau nach einer tödlichen Brandstiftung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. (Symbolfoto) Foto: Marcus Brandt/dpa

Nach dem tödlichen Brand in Lübeck ordnet das Gericht die Unterbringung der 28-Jährigen in einer geschlossenen Psychiatrie an. Die Maßnahme ist zeitlich nicht begrenzt.

Von dpa Freitag, 17.04.2026, 14:35 Uhr

Lübeck. Eine 28 Jahre alte Frau muss nach einer Brandstiftung mit zwei Toten in Lübeck für unbestimmte Zeit in eine forensische Psychiatrie. Das Landgericht Lübeck sprach die Angeklagte wegen Schuldunfähigkeit aufgrund einer psychischen Erkrankung vom Vorwurf des Mordes und der Brandstiftung frei, wie eine Sprecherin des Gerichts mitteilte.

Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus sei zeitlich nicht begrenzt, sie könne länger dauern als eine Haftstrafe. Die Angeklagte wird nach Angaben der Sprecherin erst dann entlassen, wenn das Gericht in einem gesonderten Verfahren dazu kommt, dass von ihr keine Gefahr mehr ausgeht. Das werde regelmäßig mit ärztlichen Gutachten überprüft.

Die Staatsanwaltschaft hatte der Frau vorgeworfen, am 29. Mai 2025 in einem Mehrfamilienhaus im Stadtteil St. Lorenz ein Feuer gelegt zu haben. Zwei Männer im Alter von 25 und 32 Jahren, die sich im Dachgeschoss des Hauses aufgehalten hatten, starben an einer Rauchgasvergiftung. Eine 30 Jahre alte Frau wurde bei dem Sprung aus einem Fenster verletzt.

Knapp zwei Monate nach dem tödlichen Feuer war die mit Haftbefehl gesuchte Frau in Hamburg festgenommen worden.

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