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Urteil

Wolfsabschuss im Kreis Stade untersagt: Das ist die Begründung

Gericht untersagt Wolfsabschuss bei Stade.

Gericht untersagt Wolfsabschuss bei Stade. Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Der Landkreis Stade will den Altländer Wolf schießen - darf es aber nicht. Nun liefert das Verwaltungsgericht die Begründung dafür. Und nach Ansicht der Richter sprechen mehrere Punkte gegen eine Tötung.

Von Redaktion Dienstag, 23.07.2024, 10:00 Uhr

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Stade. Das Verwaltungsgericht Stade hat den geplanten Abschuss eines Wolfes im Landkreis wie bereits berichtet gestoppt. Die Kammer kam jetzt zu dem Ergebnis, dass der Widerspruch gegen die erteilte Ausnahmegenehmigung nach derzeitigem Stand Erfolg haben wird, wie das Gericht mitteilte. Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. Er sei inzwischen mit der Beschwerde vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht (OVG) angefochten worden.

Schon das Verwaltungsgericht Oldenburg hatte entschieden, dass an der Nordseeküste im Landkreis Aurich erst einmal kein Wolf geschossen werden darf.

Nach wiederholten Schafrissen auf dem Elbdeich hatte auch Umweltminister Christian Meyer (Grüne) den Schnellabschuss begrüßt.

Es geht nicht nur um den Schutz der Schafe

Wölfe, die wiederholt geschützte Nutztiere gerissen hätten, sich Menschen auffällig genähert oder wie in Stade den Deich- und Hochwasserschutz gefährdeten, müssten entnommen werden, ohne den Artenschutz zu gefährden.

Die Begründung des Landkreises berücksichtige die jüngste Rechtsprechung des OVG, wonach Abschüsse nicht generell verboten seien, sofern sie gut begründet sind.

In diesem Fall gehe es nicht nur um den Schutz der Schafe, sondern auch um eine Gefährdung der für den Hochwasser- und Küstenschutz notwendigen Deichpflege, führte Meyer jüngst aus: „Der Hochwasser- und Küstenschutz durch Schafe am Deich hat für mich höchste Priorität“.

Sein Ministerium habe den Landkreis fachlich unterstützt und die Nichtgefährdung der Wolfspopulation durch den Abschuss eines Raubtieres festgestellt.

Umstrittene Regelung zum Abschuss

Trotzdem entschied das Gericht in Stade nun, dass nicht ausreichend dargestellt worden sei, ob weitere Herdenschutzmaßnahmen zumutbar seien.

Auch die Mindesthöhe eines Schutzzaunes für die sich am Deich aufhaltende Schafherde ist für die Richter nicht so eindeutig. Ebenso wenig sei nachgewiesen worden, warum im konkreten Fall ein wasserseitiger Zaun technisch nicht umsetzbar oder nicht zumutbar sein soll.

Ende April und Anfang März waren jeweils mehrere tote Schafe auf der Elbinsel Hahnöfersand entdeckt worden, die von einem Wolf gerissen wurden. Die Schafe grasten nach Angaben des Landkreises hinter einem mehr als einen Meter hohen Zaun auf dem Deich direkt an der Elbe. Auf das Verfahren für schnellere Wolfsabschüsse hatten sich Bund und Länder 2023 geeinigt.

Während zuvor nach einem Wolfsriss eine DNA-Analyse abgewartet werden musste und nur das Raubtier zum Abschuss freigegeben wurde, der das Weidetier gerissen hatte, sind nach der neuen Regel unter bestimmten Bedingungen auch Abschüsse möglich, ohne dass die Frage nach der Identität gestellt wird.

Das Land wollte diese Regel erstmals in der Region Hannover anwenden. Das OVG in Lüneburg stoppte die Genehmigung schließlich. (dpa)

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H
Helmut Wiegers
23.07.202417:30 Uhr

Hört dieser Wahnsinn erst auf, wenn Menschen "gerissen" wurden? Oder geht es dann auch noch fröhlich weiter? Narürlich nach öffentlich wirksam bekundeter Betroffenheit?

W
Wolfgang Gehlken
23.07.202414:10 Uhr

Ein "wasserseitiger Zaun"?! Da kann ich mich der Meinung von JM nur anschließen. Die Damen und Herren, die darüber zu befinden haben, haben jeglichen Bezug zur Realität verloren.

S
Sabine Hellwege
23.07.202413:45 Uhr

Das Gericht kann nur nach den Gesetzen urteilen. Die Änderung der bestehenden Gesetze, auch auf EU-Ebene, ist dringend geboten. Warum fasst das niemand an?
Wir machen uns wirklich lächerlich.

S
Stefan Klein
23.07.202413:35 Uhr

Wie war das noch mal, sollten Gerichte nicht eigentlich "im Namen des Volkes" urteilen? Und nicht gegen das Volk?

J
Jochen Mextorf antwortete am
23.07.202416:36 Uhr

Auch Richter können irren. Aber sie irren rechtskräftig.

J
Jochen Mextorf
23.07.202413:15 Uhr

Politisches Irrenhaus D.

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