Grundsteuerbescheide: Bürger in Sorge, Finanzämter im Stress

Neue Grundsteuerbeträge werden erst von 2025 an erhoben. Mit Erhalt erster Bescheide ist keine Zahlungsaufforderung verbunden. Symbolfoto: dpa
Bitte nicht anrufen: Wie geht es nach der Grundsteuererklärung weiter? Was sich viele Bürger derzeit fragen, beantwortet das Landesamt für Steuern mit einem Appell.
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Die Samtgemeinde Horneburg warnt in einem öffentlichen Aufruf im Internet: „Lassen Sie sich nicht verunsichern!“ Am 31. Januar endete für alle Grundstückeigentüme die siebenmonatige Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung. Fragen bleiben auch danach.
Inzwischen liegen in den niedersächsischen Finanzämtern laut Landesamt rund 2,9 Millionen Erklärungen vor; mehr als 500.000 fehlen in Niedersachsen noch. Die Abarbeitung dieser Menge an Erklärungen sei eine große Aufgabe für die Finanzämter, heißt es am Mittwoch. Die jeweilige Bearbeitungsdauer könne variieren und hänge von unterschiedlichen Faktoren ab (z.B. aktueller Arbeitsanfall, notwendige Rückfragen bei Steuerpflichtigen, etc.). Die Steuerverwaltung bittet um Geduld und Verständnis, "dass leider nicht alle Bescheide zeitnah versendet werden können".
Auch die Beantwortung von Anfragen sei für die Finanzämter zeitintensiv. "Damit alle Erklärungen kontinuierlich und so schnell wie möglich bearbeitet werden können, bitten die Finanzämter, zunächst von Anfragen nach dem Bearbeitungsstand von Erklärungen und Einsprüchen oder auch einer Eingangsbestätigung möglichst abzusehen", heißt es weiter.
Abgabe der Grundsteuererklärung - Wie geht es jetzt weiter?
Wichtig zu wissen ist, dass das Finanzamt allen Grundstückseigentümern zwei Bescheide schickt: Den Bescheid über die sogenannte Grundsteueräquivalenzbeträge auf den 1.1.2022 gemeinsam mit dem Bescheid über den Grundsteuermessbetrag auf den 1.1.2025, der auch an die Kommunen weitergeleitet wird.
Wichtig ist auch: Damit ist keine Zahlungsaufforderung verbunden.
Erst im Jahr 2025 erhalten die Grundstückseigentümer dann von ihrer Kommune den neuen Grundsteuerbescheid über die ab 2025 neu zu zahlende Grundsteuer. Die neue Grundsteuer soll im Ergebnis aufkommensneutral sein. "Gleichwohl ist durch die Reform mit Belastungsverschiebungen zu rechnen", heißt es von der Steuerverwaltung. Konkret: Einzelne könnten mehr als bisher bezahlen, andere weniger.
Horneburgs Samtgemeindebürgermeister kritisiert Berichterstattung
In Horneburg seien bereits zahlreiche Nachfragen aufgelaufen, berichtet Samtgemeindebürgermeister Knut Willenbockel. Eigentümer seien in Sorge, künftig höhere Abgaben leisten zu müssen. Willenbockel: „In der öffentlichen Debatte wird derzeit viel durcheinandergebracht. Die Grundsteuerreform ist keine versteckte Steuererhöhung. Die Reform darf nicht dazu führen, dass die Grundsteuer als solche infrage gestellt wird. Mit ihr werden bedeutsame Aufgaben und Einrichtungen vor Ort erst möglich.“
Die Grundsteuer sei dabei eine der wenigen direkten Einnahmequellen der Städte und Gemeinden. Grundstücks- und Hauseigentümer tragen zur Finanzierung wichtiger Aufgaben und Einrichtungen vor Ort bei. Hierzu zählen Straßen, Schulen, Feuerwehr, Kindergärten und Freizeiteinrichtungen. Mit etwa 1,5 Milliarden Euro Steuereinnahmen zählt die Grundsteuer B zu einer der bedeutendsten Einnahmepositionen der niedersächsischen Kommunen.
Wieviel Euro ein Eigentümer tatsächlich zahlen muss, kann er erst wissen, wenn er seinen Grundsteuerbescheid erhält. Dies wird voraussichtlich im Jahr 2024 geschehen. Allein der Grundsteuermessbetrag sagt also noch nichts über die endgültige Höhe der Grundsteuer aus; dieser kann nicht auf die derzeitigen Hebesätze angewendet werden.
Knut Willenbockel betont: „Wir nehmen die Sorgen der Menschen ernst, was die Grundsteuerreform betrifft. Was wir aber nicht verstehen können, ist die teilweise mediale Stimmung gegen die Grundsteuer an sich. Niemand auf kommunaler Ebene erhebt leichtfertig Steuern, sondern will ausschließlich Gutes vor Ort bewirken.“
Zu zahlende Grundsteuer: Beschluss eines neuen Hebesatzes notwendig
Die Höhe der Grundsteuer, die ab 2025 zu entrichten ist, wird in jeder Gemeinde durch den Beschluss eines neuen Hebesatzes bestimmt. Der Hebesatz ist ein einheitlicher Prozentsatz, der auf jeden Grundsteuermessbetrag in einer Gemeinde angewendet wird. Die Multiplikation des vom Finanzamt ermittelten Grundsteuermessbetrags mit dem Hebesatz der Gemeinde ergibt die ab 2025 zu zahlende Grundsteuer.
Die bisherigen Hebesätze dürfen nach 2024 nicht mehr angewendet werden. Die Gemeinden müssen ganz neu rechnen und dabei auch einen aufkommensneutralen Hebesatz, also einen Hebesatz, der sich ergäbe, wenn die Höhe des Grundsteueraufkommens gleich bliebe, veröffentlichen.
Wie geht es für diejenigen weiter, die ihre Erklärung noch nicht übermittelt haben?
Die Finanzämter nehmen auch nach Fristablauf weiterhin Erklärungen entgegen. Der Ablauf der Frist entbindet die Bürgerinnen und Bürger nicht von der Abgabeverpflichtung. Für ausstehende Erklärungen wird einmalig schriftlich an die Abgabe der Grundsteuererklärung erinnert.
Nach dieser Erinnerung stehen Verspätungszuschläge als Möglichkeiten im Raum. (st/tip)