Haftstrafe wegen Anstiftung zum Mord an eigener Tochter
Weil er von seinem Sohn verlangt haben soll, dessen Schwester zu töten, wurde ein Angeklagter zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. (Symbolbild) Foto: Sina Schuldt/dpa-Pool/dpa
Er stritt die Tat ab - am Ende glaubten die Richter seinem Sohn und seiner Tochter: Wegen Anstiftung zum Mord soll der Angeklagte eine Freiheitsstrafe absitzen.
Stade. Wegen versuchter Anstiftung zum Mord an seiner Tochter hat das Landgericht Stade einen Mann zu einer Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt. Die Kammer sah es nach Angaben einer Gerichtssprecherin als erwiesen an, dass der zu Prozessbeginn 46 Jahre alte Mann seinen 17 Jahre alten Sohn dazu veranlassen wollte, seine 19 Jahre alte Schwester zu töten.
Der Angeklagte habe bis zum Schluss den Tatvorwurf abgestritten, sagte die Gerichtssprecherin. Seiner eigenen Darstellung nach habe der Syrer seine Tochter vor schlechten Einflüssen schützen wollen.
Vater war mit Lebensstil der Tochter nicht einverstanden
Die Kammer habe sich daher im Wesentlichen auf die Aussagen des Sohnes und der Tochter berufen. Der 46-Jährige sei demnach mit dem Lebenswandel seiner Tochter nicht einverstanden gewesen.
Männerbekanntschaften und Intimfotos sollen ihm ein Dorn im Auge gewesen sein. Der Sohn hatte sich an die Polizei gewandt. Daraufhin wurde der Vater in Untersuchungshaft genommen.
Die Staatsanwaltschaft hatte neun Jahre Haft gefordert. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.