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Gefahr der Austrocknung

Hamburg und Harburg streiten um das Wasser aus der Heide

Ein Glas Wasser steht auf einem Tisch in der zum Gerichtssaal umfunktionierten Ritterakademie. Foto: Philipp Schulze/dpa

Ein Glas Wasser steht auf einem Tisch in der zum Gerichtssaal umfunktionierten Ritterakademie. Foto: Philipp Schulze/dpa

Im Streit mit Hamburg um die Entnahme von Wasser aus der Heide wollen die CDU-Abgeordneten unter anderem wissen, ob die „Hamburger Wasserwerke alles tun, um verantwortlich mit dem im Landkreis Harburg geförderten Grundwasser umzugehen“.

Von Sabine Lepél Sonntag, 10.10.2021, 15:59 Uhr

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Wie im TAGEBLATT berichtet, verhandelt das Verwaltungsgericht Lüneburg sechs Klagen zur Belieferung von Wasser aus der Heide nach Hamburg. Der Prozess in der Ritterakademie beschäftigt sich mit der Frage, ob die Hansestadt zu viel Grundwasser bekommt. Der Streit um die ökologischen Folgen schwelt seit Jahren. Die Hamburger Wasserwerke wenden sich in dem Verfahren gegen die 2019 für 30 Jahre erteilte sogenannte gehobene Erlaubnis im Landkreis Harburg und möchten eine Bewilligung erreichen, die schwieriger zu widerrufen ist.

Die Hamburger Wasserwerke GmbH (Hamburg Wasser) fördern seit den 1970er Jahren Trinkwasser im Gebiet des Landkreises Harburg. Das 1974 unterzeichnete Verwaltungsabkommen galt bis Ende 1999. Seitdem lief ein Verfahren zur Erteilung einer neuen Genehmigung. Der Landkreis Harburg hat 2019 für die nächsten 30 Jahre eine „gehobene Erlaubnis“ bis zu 18,4 Millionen Kubikmeter erteilt – allerdings nur in einzelnen Jahren. Im Durchschnitt darf die jährliche Fördermenge 16,1 Millionen Kubikmeter nicht überschreiten. Zurzeit laufen mehrere Klagen, zum einen von Hamburg Wasser, zum anderen von der Interessengemeinschaft Nordheide (IGN), der Klosterkammer, die ehemaliges klösterliches und kirchliches Vermögen verwaltet, und drei Privatpersonen. Die Klagen beziehen sich auf die Höhe der genehmigten Fördermengen. Der Klosterkammer, der IGN und den drei Privatpersonen sind die Fördermengen zu hoch. Angesichts des Klimawandels und der Trockenheit der letzten Jahre fürchten sie um die Waldbestände der Region.

Trockenschäden in der Nordheide

Hier setzen auch die Anfragen der CDU-Abgeordneten Heiner Schönecke und André Bock an, die sie gemeinsam mit dem umweltpolitischen Sprecher der CDU im Landtag, Martin Bäumer, an die Landesregierung gerichtet haben. Sie wollen wissen, ob die Landesregierung der Meinung ist, dass die vom Landkreis Harburg ausgesprochene „gehobene Bewilligung“ rechtmäßig ist oder ob der Landkreis nicht eine „wasserrechtliche Bewilligung“ hätte aussprechen müssen. Auch formulieren die CDU-Abgeordneten Zweifel daran, ob das Wassergeschäft eines auf Augenhöhe ist: „Geht die Landesregierung davon aus, dass die Hamburger Wasserwerke alles tun, um verantwortlich mit dem im Landkreis Harburg geförderten Grundwasser umgehen?“, heißt es in der Anfrage. Die CDU-Männer wollen zudem wissen, wie die Landesregierung das Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht einschätzt und ob dem Landkreis Harburg als kommunale Gebietskörperschaft das Recht zusteht, die Bewilligung in Anbetracht des Klimawandels zu reduzieren.

„Seit 2010 beschäftige ich mich mit der Situation in der Nordheide. Bereits damals waren einige Gebiete um die Este-Quelle trockengefallen“, sagt Schönecke. „Es kann nicht sein, dass Hamburg weiterhin auf hohe Entnahmemengen besteht und jetzt auch noch gegen die Entnahmeerlaubnis klagt, und die Menschen im Landkreis Harburg müssen mit den Folgen leben.“ Bock ergänzt: „Der immer deutlicher erkennbare Klimawandel und die Trockenjahre 2018 bis 2020 haben die Bürgerinnen und Bürger in Bezug auf die Grundwasserentnahme im Landkreis Harburg deutlich sensibilisiert. Viele Trockenschäden in der Land- und Forstwirtschaft werden in der Nordheide mit der Entnahme von vielen Millionen Kubikmetern Grundwasser durch die Hamburger Wasserwerke in Verbindung gebracht.“ Die CDU fordert schon lange, die maximale Entnahme pro Jahr zu beschränken und diese durch ein engmaschiges Monitoring zu ergänzen.

Hamburg soll jährlich einen angemessenen Beitrag in einen Heidewasser-Fonds einstellen und die Hansestadt Hamburg beziehungsweise Hamburg Wasser sich verpflichten, Schäden aufgrund der Grundwasserentnahme vollumfänglich auszugleichen.

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