Zähl Pixel
Mobilitätswende

Hamburg: Busflotte soll bis 2032 elektrifiziert sein

Neue Betriebshöfe für E-Busse brauchen große Flächen

Neue Betriebshöfe für E-Busse brauchen große Flächen Foto: Ulrich Perrey/dpa

Die komplette Elektrifizierung der Hamburger Busflotte verzögert sich offenbar. Es gibt Probleme mit der Förderung und den Flächen für Betriebshöfe.

author
Von Lars Wertgen
Mittwoch, 17.07.2024, 10:00 Uhr

Premium-Zugriff auf tageblatt.de für nur 0,99 €
Jetzt sichern!

Hamburg. Die vollständige Elektrifizierung aller Hamburger Linienbusse kommt später als ursprünglich geplant. „Die Busflotten von Hochbahn und VHH sollen bis 2030 vollständig auf Busse mit emissionsfreien Antrieben umgestellt werden“, hieß es noch in einem Beschluss der Bürgerschaft vom 11. September 2019.

Kein konkretes Datum mehr

Inzwischen erklärt die Hochbahn, die Umstellung solle „bis Anfang der 2030er“ vollzogen werden. Finanzvorständin Merle Schmidt-Brunn nennt das Jahr 2032. Bis dahin seien die vorhandenen Dieselbusse noch „wunderbar nutzbar“.

Die Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein (VHH) geben kein konkretes Datum mehr an. Im Herbst vergangenen Jahres hatte Geschäftsführer Lorenz Kasch noch erklärt: „Bis 2030 wollen wir in Hamburg mit allen Bussen und Bahnen lokal emissionsfrei unterwegs sein.“

Mehr News aus Hamburg

Probleme mit Förderung und Flächen

Das ehrgeizige Vorhaben hat mit Schwierigkeiten zu kämpfen. Die Förderung des Bundes läuft Mitte 2025 aus. Bislang übernimmt der Bund 80 Prozent der Mehrkosten für einen E-Bus, der etwa doppelt so teuer wie ein Dieselbus ist.

Kasch berichtet von Verzögerungen beim Bau von Betriebshöfen. Die vielen Ladeplätze, die Werkstätten und Umspannwerke für die Stromversorgung brauchen große Flächen. „Das ist nicht immer trivial“, sagt Kasch. Der Geschäftsführer appelliert an die Kommunen und Kreise, den Bau der Betriebshöfe mehr zu unterstützen.

Weitere Artikel

Hamburgs Verfassungsgericht weist AfD-Klage ab

Für Hamburgs Innensenator Grote gehört die Relativierung des Holocaust zur Grunderzählung der AfD. Die hält das für unzulässig und zieht vors Verfassungsgericht. Nun gibt es ein Urteil.