Hamburg hält an Isolations- und Maskenpflicht fest

Für das Freitesten muss medizinisches Personal in Hamburg neue Regeln beachten. Foto: Weißbrod/dpa
Der Hamburger Senat hat die Corona-Eindämmungsverordnung mit wenigen Änderungen bis zum 31. Januar verlängert. Doch für medizinisches Personal gilt eine neue Regel.
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Für die Zeit danach werde erneut geprüft, ob eine Anpassung erforderlich ist, teilte die Sozialbehörde am Donnerstag mit. "In Hamburg wird die Isolationspflicht wie auch die Maskenpflicht im ÖPNV zunächst bestehen bleiben", erklärte Gesundheitssenatorin Melanie Schlotzhauer (SPD). "Der Schutz der vulnerablen Gruppen bleibt derzeit wichtig."
Eine Änderung gebe es in Hamburg jetzt nur beim Freitesten von medizinischem Personal im Gesundheitswesen, gab die Behörde an. Künftig könnten sich die Mitarbeitenden nach Ablauf der fünftägigen Isolation vor Wiederaufnahme der Tätigkeit auch mittels Schnelltest bei ihrem Arbeitgeber freitesten, wenn sie seit mindestens 48 Stunden ohne Symptome sind. Bisher war ein Freitesten nur mittels PCR-Test oder Schnelltest in einer Teststelle möglich. Die bisherige Verordnung war bis zum 14. Januar befristet.
Niedersachsen und Bremen beenden Isolationspflicht
Wer sich mit dem Coronavirus infiziert, muss sich in Niedersachsen in wenigen Wochen nicht mehr verpflichtend isolieren. Niedersachsens Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) hat am gestrigen Donnerstag das Ende der Corona-Isolationspflicht angekündigt. Die entsprechende Verordnung läuft im Bundesland am 31. Januar aus und wird nicht verlängert, wie die Ministerin am Donnerstag in Hannover sagte.
Einige Bundesländer wie Schleswig-Holstein hatten diese Pflicht bereits im November aufgehoben. Die Isolationspflicht wurde in Niedersachsen zuvor etliche Male verlängert. Wer eine Corona-Infektion hat, muss sich für fünf Tage in häusliche Isolation begeben.
Auch das Land Bremen beendet die Isolationspflicht zum 1. Februar.
Was nach dem Wegfall der Isolationspflicht in Niedersachsen gilt
Die neue niersächsische Absonderungsverordnung sieht vom 1. Februar unter anderem die Pflicht zu einer fünftägigen Selbstisolation im Falle einer Covid-19-Erkrankung sowie weiterhin die Pflicht zur Bestätigung beziehungsweise Überprüfung eines positiven Selbst- oder Schnelltests mittels eines PCR-Tests vor.
Gesundheitsministerin Behrens erklärte: „Niedersachsen hat sowohl die Herbstwelle im Oktober, als auch die derzeit abebbende Winterwelle ohne eine Covid-bedingte Überlastung unseres Gesundheitssystems gut überstanden. Wir befinden uns nach Ansicht der Expertinnen und Experten des Landesgesundheitsamtes mittlerweile in einer Phase, in der das Coronavirus in Deutschland und Niedersachsen einen endemischen Zustand erreicht und damit einen Großteil seines Schreckens verloren hat.“

Daniela Behrens, Gesundheitsministerin Niedersachsen.
Weitere Regelungen werden nicht getroffen. In Schleswig-Holstein etwa gilt nach dem Wegfall der Isolationspflicht, dass Corona-Infizierte - außerhalb der Wohnung - eine fünftägige Maskenpflicht in Innenräumen einhalten müssen. Zudem gibt es die Empfehlung, außerhalb geschlossener Räume einen Abstand von 1,50 Meter zu anderen einzuhalten oder Maske zu tragen.
Behrens appellierte: „Nichtsdestotrotz sollten sich Personen mit den Corona-typischen Symptomen möglichst auch in Zukunft weiterhin testen und im Krankheitsfall zu Hause bleiben und Kontakte reduzieren. Bitte überprüfen Sie auch unbedingt Ihren Impfschutz, denn insbesondere für ältere und vorerkrankte Personen ist und bleibt Covid-19 eine gefährliche Infektionskrankheit.“ (dpa/set/tip)