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Harsefelder Besitzer von "gefährlichen Hunden" müssen jetzt 700 Euro jährlich zahlen

Ein Maulkorb hilft gegen Beißvorfälle: Hunde, die vom Veterinäramt als gefährlich eingestuft sind, kosten in Harsefeld 700 Euro Steuer. Foto: dpa

Ein Maulkorb hilft gegen Beißvorfälle: Hunde, die vom Veterinäramt als gefährlich eingestuft sind, kosten in Harsefeld 700 Euro Steuer. Foto: dpa

Pit Bull, Dogo Argentino, Mastiff: Solche Hunderassen stehen in der bisherigen Harsefelder Hundesteuersatzung als Beispiele für Kampfhunde. Mit dieser „Diskriminierung“ ist nun Schluss. Aber für alle Hundehalter wird es teurer. Welche Hunde als "gefährlich" gelten.

Von Miriam Fehlbus Montag, 25.09.2023, 08:01 Uhr

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Die aktuelle Hundesteuersatzung des Fleckens Harsefeld stammt aus dem Jahr 2003. Seit 20 Jahren hat sich nichts geändert. Doch besonders unter Berücksichtigung des Niedersächsischen Hundegesetzes aus dem Jahr 2011 mit entsprechender Rechtsprechung gibt es Änderungsbedarf.

Zugleich wurde die Höhe der jährlichen Steuer angepasst. Besonders ins Auge sticht der Betrag von 700 Euro für gefährliche Hunde. Konkret als potenziell gefährlich genannt wurden in der bisherigen Satzung bestimmte Rassen, die als „Kampfhunde“ medial die Runde machten. Nach der neuen Formulierung geht es nicht mehr nach Abstammung, Rasse oder Größe, sondern danach, ob die Hunde von der zuständigen Veterinär-Behörde als gefährlich eingestuft wurden.

1065 Hunde sind im Gemeindegebiet angemeldet

Laut Hundegesetz muss dafür ein Hinweis auf eine gesteigerte Aggressivität vorliegen. Das heißt, der Hund muss Menschen oder Tiere gebissen haben oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben. Auch die Beschreibung von Kampfhunden findet sich hier wieder. Allerdings wird hinzugesetzt, dass diese Tiere - unabhängig von der Rasse - auf derartige Eigenschaften gezüchtet, ausgebildet oder abgerichtet sind. Bisher mussten für „Kampfhunde“ in Harsefeld 660 Euro Steuer gezahlt werden.

Aktuell sind 1065 Hunde im Gemeindegebiet angemeldet. Dazu gehören nicht die Mitgliedsgemeinden wie Ahlerstedt, Brest und Bargstedt. Im Flecken Harsefeld wurden in den vergangenen Jahren einige Hundekotbeutelspender installiert, die regelmäßig durch den Bauhof befüllt werden. Auch die gemeindliche Fläche für den Hundespielplatz am Ortseingang von Hollenbeck kommend wird dem Hundespielplatz-Verein kostenfrei zur Verfügung gestellt. Vor diesem Hintergrund sahen es die Ratsmitglieder einstimmig als angemessen an, die Hundesteuersätze um jeweils 10 Euro zu erhöhen. Mit Mehreinnahmen von bis zu 12.000 Euro wird gerechnet.

In Zukunft keine Hundemarken mehr

Die Satzung tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft. Konkret zahlen Hundehalter in Harsefeld dann für den ersten Hund 60 Euro, für den zweiten Hund 160 Euro, für jeden weiteren Hund 250 Euro und für einen gefährlichen Hund 700 Euro. Es gibt weiter von der Hundesteuer befreite Tiere. Insbesondere nachweislich als Blinden-, Assistenz- und Therapiehunden ausgebildeten Tieren kommt hier eine besondere Rolle zu.

Zudem plant die Harsefelder Verwaltung, in allen vier Gemeinden die Hundesteuermarken abzuschaffen. Seit Einführung des Landes-Hundegesetzes besteht eine Registerpflicht. Die Kennzeichnung eines Hundes mittels Hundemarke ist zusätzlich zum Mikrochip nicht mehr erforderlich. In der Samtgemeinde Harsefeld besteht auch jetzt schon keine Pflicht zur Anbringung der Hundesteuermarke am Hund. Diese muss nur mitgeführt werden und ist auf Verlangen vorzuzeigen. Die Digitalisierung schreitet voran.

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