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Krankschreibung

Viele Kranke, Arztpraxen voll: Diese Maßnahme soll jetzt zurückkehren

Vielerorts sind die Wartezimmern bei Hausärzten wieder extrem voll. Nicht alle Patienten können zeitnah versorgt werden.

Vielerorts sind die Wartezimmern bei Hausärzten wieder extrem voll. Nicht alle Patienten können zeitnah versorgt werden. Foto: Sina Schuldt/dpa

Die Zahl der Grippe- und Corona-Kranken nimmt wieder zu. Hausärzte sind überlastet. Schon nächste Woche soll es eine Änderung bei Krankschreibungen geben.

Von dpa Mittwoch, 29.11.2023, 16:30 Uhr

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Landkreis/Berlin. Angesichts steigender Infektionszahlen hat der Hausärzteverband eine schnellere Wiedereinführung der telefonischen Krankschreibung gefordert. Es sei nicht nachvollziehbar, dass dies noch nicht geschehen sei, sagte der Bundesvorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, Markus Beier, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Die Krankschreibung per Telefon wäre aus seiner Sicht schon in diesem Winter eine dringend notwendige Entlastung für die Hausarztpraxen gewesen.

Nach Informationen des ARD-Hauptstadtstudios könnte die Regelung schon zum 7. Dezember wieder eingeführt werden.

Hausärzteverband fordert mehr Tempo bei telefonischer Krankschreibung

Der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken will in der kommenden Woche über eine Änderung der entsprechenden Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie entscheiden, wie aus der Tagesordnung des Ausschusses hervorgeht.

Anders als sonst bei entsprechenden Richtlinien üblich sollen die Versicherten die Möglichkeit sofort nach Beschluss nutzen können, wie eine Sprecherin des Bundesausschusses am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur sagte. Geplant sei „ein sogenanntes rückwirkendes Inkrafttreten“, also mit dem Beschlusstag, sagte sie. Formal muss das Bundesgesundheitsministerium den Beschluss erst noch prüfen. Im Bundesausschuss entscheiden Ärzte, Krankenkassen und Kliniken über die konkreten Leistungen im Gesundheitswesen.

Dauerhafte Regel

Bereits während der Corona-Pandemie hatte es eine mehrfach verlängerte Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung gegeben. Sie war im April ausgelaufen. Mit dem geplanten Schritt wäre eine solche Regelung dann dauerhaft verankert. Der Ausschuss war im Sommer per Gesetz von der Koalition beauftragt worden, entsprechende Regelungen zur telefonischen Krankschreibung festzulegen, wie ein Sprecher der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) erläuterte.

Keine schweren Symptome

Die grundsätzliche neue Regelung werde für Patientinnen und Patienten greifen, „die in der Arztpraxis bekannt sind und die keine schweren Symptome haben“, sagte die Ausschusssprecherin. Dies sei ein Unterschied zur Corona-Sonderregelung. Diese konnten Patientinnen und Patienten mit schweren Erkrankungen der oberen Atemwege nutzen. Die telefonische Krankschreibung soll Arztpraxen entlasten und die Infektionsgefahr in den Wartezimmern senken.

Ausschussmitglied Monika Lelgemann sagte dem ARD-Hauptstadtstudio, sollte der Bundesausschuss die Regelung annehmen, werde sie umgehend in Kraft treten. „Das heißt, ab dem 7. Dezember wird es möglich sein.“

Angespannte Lage in den Praxen

Deutschlands Hausärztinnen und Hausärzte hatten kritisiert, dass es mit der geplanten Wiedereinführung der telefonischen Krankschreibung zu langsam gehe. Ursprünglich war ein Beschluss im Bundesausschuss erst im Januar vorgesehen gewesen. Der Bundesvorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, Markus Beier, hatte die Neuregelung beim RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) wegen den „derzeit extrem geforderten Hausarztpraxen“ bereits für diesen Winter als „dringend notwendig“ angemahnt. Die Ausschusssprecherin erläuterte, die bis Januar gesetzte Frist habe wegen schneller Beratungen nicht ausgeschöpft werden müssen.

Videosprechstunde möglich

„Jenseits der telefonischen Krankschreibung gibt es auch die Videosprechstunde, um den Gang in die Arztpraxis zu vermeiden, wenn man krank ist und die Erkrankung eine solche Videosprechstunde zulässt“, wie die Sprecherin weiter erläuterte. Hier sei eine Krankschreibung bis zu sieben Tage bei Patientinnen und Patienten möglich, die in der Praxis bekannt seien - und bis zu drei Tage bei Patientinnen und Patienten, die in der Praxis nicht bekannt seien. Auch Folgekrankschreibungen können per Video demnach ausgestellt werden, wenn die vorherige Krankschreibung auf einer persönlichen Untersuchung basierte..

Infekt: Wann muss ich zum Arzt?

Wenn über drei Tage hinweg ein Fieber von mindestens 38,5 Grad anhält, kann das ein Anlass sein, mit einem Infekt zum Arzt oder zur Ärztin zu gehen. Darauf macht der Hausarzt Ivo Grebe aufmerksam. „Oder auch ein hartnäckiger Husten, der sich überhaupt nicht bessern will - bei dem der Hustenreiz also bleibt, ohne dass sich etwas löst“, sagt der Internist aus Aachen.

Und natürlich spielt das Allgemeinbefinden bei dieser Frage eine Rolle. „Wenn man platt im Bett liegt und nicht mehr hochkommt, dann sollte man sich mit seinem Arzt oder seiner Ärztin in Verbindung setzen“, so Grebe.

Atemnot kann mit Corona-Infektion zusammenhängen

Uwe Popert von der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin rät, auch Luftnot - etwa beim Treppensteigen - als Anlass zu nehmen, sich beim Arzt vorzustellen. „Das kann mit einer Coronainfektion zusammenhängen, und dann steht die Frage im Raum, ob dahinter eine Lungenentzündung oder etwas mit dem Herzen steckt.“

Und: „Wenn ein Infekt besser geworden ist und sich dann wieder deutlich verschlechtert, dann kann ein zusätzlicher bakterieller Infekt dahinter stecken“, sagt Popert. Er sollte ebenfalls abgeklärt werden und muss gegebenenfalls mit Antibiotika behandelt werden. (dpa/tmn)

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