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E-Patientenakte gestartet: Das sollte jetzt jeder tun

Arztpraxen sind nicht verpflichtet, extra bei jedem Arztbesuch auf die Nutzung des digitalen Systems hinzuweisen.

Arztpraxen sind nicht verpflichtet, extra bei jedem Arztbesuch auf die Nutzung des digitalen Systems hinzuweisen. Foto: Rolf Vennenbernd/dpa-Pool/dpa

Ein digitaler Speicher von Befunden, Rezepten und Arztbesuchen - ohne Rechte für Patienten? Das stimmt so nicht. So lässt sich die Patientenakte pflegen.

Von Redaktion Mittwoch, 15.01.2025, 17:55 Uhr

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Landkreis. Nach vielen Verzögerungen gehen elektronische Patientenakten (ePA) auf breiter Front an den Start. Von diesem Mittwoch an bekommen alle gesetzlich Versicherten eine E-Akte von ihrer Krankenkasse angelegt - es sei denn, man lehnt es für sich ab. Sie soll ein digitaler Speicher etwa für Befunde, Laborwerte und Angaben zu Medikamenten sein und Patienten ein Leben lang begleiten.

Der operative Betrieb startet am Mittwoch zunächst nur in drei Modellregionen. In Hamburg mit Umland und in Franken sollen mehr als 250 Praxen, Apotheken und Krankenhäuser die Alltagsverwendung testen. Eine dritte Modellregion ist in Nordrhein-Westfalen vorgesehen. Der bundesweite Einsatz soll dann starten, sobald das System in den Modellregionen stabil funktioniert. Angestrebt wird dies voraussichtlich nach vier Wochen, also frühestens ab Mitte Februar.

Verbraucherzentrale rät zu aktiver Pflege oder Widerspruch

Als wählbares Angebot, um das sich Versicherte aktiv kümmern müssen, waren E-Akten bereits 2021 eingeführt worden. Sie wurden aber kaum verwendet. Daher wurde mit einem Gesetz der Ampel-Koalition das Prinzip umgekehrt: Jetzt sollen alle eine E-Akte bekommen, außer man widerspricht dem aktiv.

Zum Start raten Verbraucherschützer, sich mit der neuen Anwendung zu beschäftigen. „Es ist wichtig, sich spätestens jetzt zu überlegen, ob und wie man die ePA nutzen will“, sagt Dr. Jochen Sunken von der Verbraucherzentrale Hamburg. Wer die elektronische Patientenakte nicht möchte, kann jederzeit deren Löschung beantragen, selbst wenn die ursprüngliche Frist der Krankenkasse für einen Widerspruch bereits abgelaufen ist. Ob elektronisch, telefonisch oder per Post, für den Widerspruch ist jeder Kommunikationsweg zulässig.

ePA-App: Befunde steuern und pflegen

Wer seine elektronische Patientenakte behält, profitiert laut Sunken am meisten davon, wenn diese aktiv gepflegt wird. „Nur wer sorgfältig abwägt und steuert, welche Daten eingestellt werden und wer Zugriff auf welche Dokumente haben soll, hat wirklich eine ‚versichertengeführte Akte‘, wie es das Gesetz vorsieht“, betont der Patientenschützer.

Am besten lässt sich die elektronische Patientenakte mit der ePA-App verwalten. „Menschen, die Bedenken deswegen haben oder sich nicht für ausreichend technisch versiert halten, können bis zu fünf Personen benennen, die die Pflege mittels App für sie übernehmen oder sich an die Ombudsstellen der Krankenkassen wenden“, so Sunken.

Den Zugriff auf Daten können Versicherte zeitlich und inhaltlich begrenzen. Dies ist auch für einzelne Praxen, Krankenhäuser oder Apotheken möglich.

Werde die ePA nicht bewusst gepflegt, könnten beispielsweise unerwünschte Befundberichte und Arztbriefe eingestellt werden und einsehbar sein. „Wer das nicht möchte, muss sich aktiv darum kümmern und dem widersprechen oder diese Dokumente vor dem Zugriff anderer in der ePA verbergen beziehungsweise sie im Nachhinein löschen. Sonst wird die ePA nach und nach mit medizinischen Dokumenten gefüllt“, erläutert Sunken.

Die Praxen sind nicht verpflichtet, extra bei jedem Arztbesuch auf die Nutzung des digitalen Systems hinzuweisen. Ein einfacher Aushang im Wartezimmer genügt, damit sie ihrer Informationspflicht nachkommen.

Wer überträgt die bisherigen Patientendaten?

Das Gesetz verpflichtet Ärzte, Medikationsdaten, Befundberichte, Arzt- und Entlassungsbriefe standardmäßig in die E-Akte einzustellen. Weitere Informationen, auch aus früheren Behandlungen, können sie auf Wunsch ebenfalls einfügen. Die Medikationsliste wird automatisch über das elektronische Rezept befüllt. Patienten können auch selbst Dokumente hinzufügen.

Können meine Daten von Pharmafirmen verwendet werden?

Ja. Ein Ziel der Reform ist es, der Pharmaforschung in Deutschland durch die Bereitstellung von Patientendaten im großen Stil einen Schub zu geben. Allerdings werden die Daten mit Pseudonymen versehen, können den Menschen also nicht mehr direkt zugeordnet werden. ePA-Nutzer können der Datenverwendung zu Forschungszwecken jederzeit widersprechen. (oer)

H
Harald Kremers
15.01.202509:46 Uhr

Es sollte jeder als erstes folgenden Artikel lesen, dann kann er sich entscheiden:
https://www.nachdenkseiten.de/?p=127246

I
Inge Massow antwortete am
19.01.202522:49 Uhr

Zeit.de: "Die NachDenkSeiten sind keine kritische Website, sondern ein fundamentaloppositionelles, mitunter sogar direkt postfaktisches Propagandamedium, welches unter dem Deckmantel der Friedensorientierung die Narrative des Putin-Regimes verbreitet."
... oder die Propaganda der afd?

U
Ulrich Tietjens antwortete am
15.01.202515:07 Uhr

Ebenfalls ist es ratsam auf die Seite vom Chaos Computer Club zu gehen und sich mit den Beiträgen bezüglich der elektronischen Patientenakte befassen. Von Sicherheit ist diese noch weit entfernt, obwohl es sich der CCC vorbehält erst die Entwickler zu warnen, denen dann die entsprechende Zeit zu geben und erst viel später die Öffentlichkeit zu informieren.

G
Günter Rademacker antwortete am
15.01.202514:08 Uhr

Auf der Plattform stehen auch Beiträge von Lisa Fitz, die seit Jahren durch nicht erwiesene "Fakten" von sich hören lässt

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