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Landtag

„Justizskandal“ um Staatsanwalt – CDU beantragt Untersuchung

Ein Staatsanwalt aus Hannover hat nach Überzeugung des Landgerichts eine Kokain-Bande gegen Geld mit Informationen versorgt (Archivbild)

Ein Staatsanwalt aus Hannover hat nach Überzeugung des Landgerichts eine Kokain-Bande gegen Geld mit Informationen versorgt (Archivbild) Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Hätte Justizministerin Wahlmann den Staatsanwalt, der mit einer Drogenbande in Verbindung stand, früher aus dem Verkehr ziehen können? Das will die CDU-Fraktion mit einem neuen Ausschuss klären.

Von dpa Dienstag, 28.04.2026, 03:35 Uhr

Hannover. Im Fall des Staatsanwalts, der Kokainhändlern Informationen verkauft haben soll, beantragt die CDU in Niedersachsens Landtag am Dienstag (ab 9.00 Uhr) einen Untersuchungsausschuss. Die Oppositionsfraktion wirft Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) ein unzureichendes Krisenmanagement im Umgang mit dem Fall vor.

„Ministerin Wahlmann trägt die politische Verantwortung für einen der größten Justizskandale in der Geschichte Niedersachsens“, hatte CDU-Fraktionschef Sebastian Lechner Anfang März gesagt. Nach Angaben der CDU blieb der Staatsanwalt nahezu zwei Jahre in sensiblen Verfahren tätig, obwohl die Leitung des Justizministeriums bereits seit November 2022 von schwerwiegenden Vorwürfen gewusst habe.

Ministerin Wahlmann sagte eine transparente Aufarbeitung zu. Von einem „Justizskandal“ zu sprechen, halte sie für falsch, hatte sie bereits 2024 erklärt. 

Das Landgericht Hannover hatte den Staatsanwalt im März wegen Bestechlichkeit und Verletzung des Dienstgeheimnisses zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Mann legte Revision gegen das Urteil ein.

Weitere Themen: Sprachförderung und Kommunalwahlen

Zu den weiteren Themen im Landtag gehört ein Antrag der CDU für eine verpflichtende Sprachförderung für Kita-Kinder, deren Deutschkenntnisse für den Schulunterricht noch nicht ausreichen. 

Außerdem wollen SPD und Grüne mehrere Vorschriften zu den Kommunalwahlen anpassen – unter anderem, um die Verfassungstreue von Direktkandidaten umfassender überprüfen zu können. Die anfangs von Rot-Grün geplante Absenkung des Mindestalters für die Wählbarkeit in kommunale Vertretungen von 18 auf 16 Jahre wurde hingegen aus dem Antrag gestrichen.

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