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Pharmadeal

Kartellamt erlaubt Kauf von Curevac durch Biontech

Das Bundeskartellamt hat dem Pharmaunternehmen Biontech die Übernahme von Curevac erlaubt. (Archivbild)

Das Bundeskartellamt hat dem Pharmaunternehmen Biontech die Übernahme von Curevac erlaubt. (Archivbild) Foto: Arne Dedert/dpa

Warum sehen die Wettbewerbshüter im Zusammenschluss von Biontech und Curevac keine Gefahr für Innovationen? Die Behörde äußert sich klar.

Von dpa Dienstag, 14.10.2025, 12:20 Uhr

Bonn/Mainz. Das Mainzer Pharmaunternehmen Biontech darf den Rivalen Curevac aus Tübingen übernehmen. Das Bundeskartellamt sieht den Wettbewerb nicht gefährdet und hat daher keine Bedenken gegen die geplante Übernahme. Der Pharmadeal soll nach früheren Angaben von Biontech bis zum Jahresende abgeschlossen werden. Biontech will Curevac durch einen Aktientausch erwerben. 

Beide Unternehmen waren während der Pandemie durch die Erforschung von Covid-19-Impfstoffen auf mRNA-Basis einer breiten Öffentlichkeit bekanntgeworden. Während Biontech seinen Impfstoff auf den Markt brachte und Milliardenumsätze machte, scheiterte Curevac mit dem Vorhaben.

Biontech verfüge mit dem Impfstoff Comirnaty über ein einziges vermarktetes Produkt, das in Kooperation mit dem Unternehmen Pfizer vertrieben werde, teilte die Behörde in Bonn mit. Curevac verfüge bisher über keine zugelassenen Wirkstoffe in der Vermarktung.

Behörde sieht keine erheblichen Überschneidungen bei Forschungen

Der mögliche Anwendungsbereich der mRNA-Technologie gehe jedoch weit über Covid-19-Impfstoffe hinaus und umfasse auch die Entwicklung onkologischer Wirkstoffe, hieß es weiter. „Während Biontech in diesem Bereich über eine Vielzahl an teilweise weit fortgeschrittenen Forschungsprojekten verfügt, besteht die Forschungspipeline von Curevac aktuell nur noch aus wenigen Wirkstoffkandidaten in präklinischen oder frühen klinischen Studienphasen.“

„Die Forschungspipelines von Biontech und Curevac für Arzneimittel weisen keine erheblichen Überschneidungen auf“, erklärte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. Eine Beschränkung des Innovationswettbewerbs durch die Fusion sei nicht zu erwarten.

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