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Fischerei

Kein automatisches Verbot für Grundschleppnetze

Das dürfte auch die Kutterfischer am Wremer Hafen freuen: Die EU-Kommission plant kein automatisches Verbot von Grundschleppnetzen zum 1. März 2024. Foto: dpa

Das dürfte auch die Kutterfischer am Wremer Hafen freuen: Die EU-Kommission plant kein automatisches Verbot von Grundschleppnetzen zum 1. März 2024. Foto: dpa

Die EU-Kommission hat im Streit um die Zukunft der Krabbenfischerei mit Grundschleppnetzen versichert, dass „kein automatisches Verbot zum 1. März 2024 geplant“ sei. Sie reagierte damit auf einen Brandbrief norddeutscher Europa-Abgeordneter.

Mittwoch, 29.03.2023, 00:15 Uhr

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Von Gregor Mayntz

Mit ihrem Brief zum Schutz der Krabbenfischer in der Nordsee haben die Europa-Abgeordneten David McAllister, Jens Gieseke und Niclas Herbst von der CDU eine Reaktion bewirkt, die die Fischer hoffnungsvoll stimmen dürfte. Umweltkommissar Virginijus Sinkevicius habe das Schreiben „positiv aufgenommen“ und werde in Kürze antworten, sagte eine Kommissionssprecherin unserer Redaktion. Sie versicherte, dass kein automatisches Verbot zum 1. März 2024 geplant sei.

Schutz und Wiederherstellung der Meeresökosysteme

In dem Schreiben hatten die EU-Politiker auf den jüngsten Aktionsplan der EU zum Schutz und zur Wiederherstellung von Meeresökosystemen verwiesen, worin die Kommission vorschlägt, in allen Natura-2000-Gebieten bis 2024 die Nutzung von Grundschleppnetzen zu verbieten - bis 2030 auch in jeglichen maritimen Schutzgebieten. „Dies hätte für die deutschen Küsten bereits im nächsten Jahr vielerorts das Aus der traditionellen Krabbenfischerei zur Folge“, warnten die Abgeordneten, die die Kommission aufforderten, das Verbot von grundberührender Fischerei ersatzlos zu streichen.

Übergangsprozess liegt in Händen nationaler Behörden

„Wir begrüßen diese Gelegenheit, unseren Dialog mit nationalen und regionalen Interessenträgern fortzusetzen“, erklärte die Sprecherin zu dem Schreiben der Abgeordneten. Es sei kein automatisches Verbot geplant. „Vielmehr fordern wir die Mitgliedstaaten auf, in den kommenden zwölf Monaten die Situation ihrer Gewässer und Flotten zu erfassen und bis Ende März 2024 einen Fahrplan für die Zeit bis zum Jahr 2030 auszuarbeiten“, heißt es in der Reaktion der Kommission weiter. Nach Überzeugung der Kommission kennen die Gemeinden in den betreffenden Regionen die regionalen und lokalen Besonderheiten, die Entwicklung von Innovation und Technologien und die Abwägung der ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen vor Ort am besten. „Deshalb liegt der Übergangsprozess letztlich in den Händen der nationalen Behörden“, unterstreicht die Kommission.

Meere und Fischerei fit für die Zukunft machen

In der Sache verweist die Kommission auf das grundsätzliche Kernziel, Meere und Fischerei in Europa fit für die Zukunft zu machen. Wissenschaftlichen Analysen zufolge sei die Grundschleppnetzfischerei momentan die Hauptursache für die Störung des Meeresbodens. Die fortschreitende Verschlechterung der Meeresökosysteme gefährde mit der Zeit auch die Existenzgrundlage der Fischer. Das sei nicht nachhaltig.

Für die Kommission lautet daraus die Konsequenz: „Wir brauchen einen Übergang zu weniger schädlichen Fanggeräten.“ Die Kommission sei sich sehr bewusst, dass die Fischer in einigen Regionen sehr stark von der Grundschleppnetzfischerei abhängen. Deshalb wolle die Kommission, dass der notwendige Übergang schrittweise, inklusiv und mit angemessener finanzieller Unterstützung erfolge. (oer)

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