Zähl Pixel
Haus & Grund Stade

Klage zu Spielplatzlärm abgewiesen: Tischtennis ist „sozialadäquat“

Ein Tischtennisschläger und ein gelber Tischtennisball liegen auf einer blauen Tischtennisplatte.

Ein Tischtennisschläger und ein gelber Tischtennisball liegen auf einer blauen Tischtennisplatte. Foto: Mark Fletcher-Brown/Unsplash

Wer neben einem Spielplatz wohnt, muss den Lärm dort spielender Kinder hinnehmen. Das gilt auch dann, wenn eine Tischtennisplatte auf dem Spielplatz abends von Jugendlichen und Erwachsenen genutzt wird.

author
Von Sabine Lohmann
Samstag, 24.08.2024, 07:50 Uhr

Premium-Zugriff auf tageblatt.de für nur 0,99 €
Jetzt sichern!

Landkreis. Auch wenn ein Spielplatz eine Tischtennisplatte enthält und außerhalb seiner Öffnungszeiten von 8 bis 20 Uhr bespielt wird, muss der Lärm akzeptiert werden. Dies teilt Haus & Grund Stade unter Bezug auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Trier vom 24.07.2023 - Az.: 9 K 1721/23 mit.

Auch Erwachsene dürfen Tischtennisplatte nutzen

Von Spielplätzen, Kindertagesstätten und ähnlichen Einrichtungen ausgehender Lärm durch spielende Kinder sei als „sozialadäquat“, das heißt als üblich, zu tolerieren, sagt dazu Rechtsanwalt Mathias Schröder. So schreibt es bereits das Gesetz in § 22 Abs. 1a des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) vor.

Die Tatsache, dass ein Spielplatz außerhalb seiner Öffnungszeiten später am Abend nicht durch Kinder bis zum 14. Lebensjahr, sondern durch Jugendliche und Erwachsene zum Tischtennis spielen genutzt wird, bleibt nach Auffassung des Gerichts im Ergebnis ohne Bedeutung. Das Gericht stuft diese Nutzung zwar als „missbräuchlich“ ein, gibt einem klagenden Nachbarn aber trotzdem daraus keine Rechte gegen die Gemeinde als Betreiberin des Spielplatzes. Erfolglos wurde auf Entfernung der Tischtennisplatte geklagt.

Haus & Grund Stade ist über den Landesverband Haus & Grund Niedersachsen Teil der bundesweiten Eigentümerschutz-Gemeinschaft mit insgesamt mehr als 900.000 Mitgliedern. (sal)

Weitere Artikel