Weder Freunde noch Spielplatz: Prozess um weggesperrtes Kind
Der Prozess begann ohne den angeklagten Großvater Foto: Bernd Thissen/dpa
Der Fall löst 2022 bundesweit Entsetzen aus: Eine Achtjährige wird nach jahrelanger Isolation aus einem Haus in NRW befreit. Mutter und Großeltern werden angeklagt. Der Prozess beginnt mit Problemen.
Siegen. Eine Kindheit völlig von der Außenwelt abgeschottet: Eine Mutter soll ihre kleine Tochter fast deren ganzes Leben lang in einem Haus im Sauerland versteckt haben. Seit das Kind etwa ein Jahr alt war, hat es laut Anklage bis zu seiner Befreiung 2022 nie mit Gleichaltrigen gespielt, war wohl niemals draußen im Wald oder auf dem Spielplatz, hat keine Kita, keine Grundschule besucht. Erst als Achtjährige wurde das Mädchen von Polizei und Jugendamt im Einfamilienhaus der Großeltern in Attendorn in Nordrhein-Westfalen entdeckt und herausgeholt. Jetzt hat die Aufarbeitung im Gerichtssaal begonnen, jedoch mit Problemen.
Prozess beginnt mit einer Überraschung
Der 49-jährigen Mutter werden Misshandlung von Schutzbefohlenen, Körperverletzung, die Verletzung von Fürsorge- und Erziehungspflichten, die Entziehung Minderjähriger sowie Freiheitsberaubung vorgeworfen. Die Großeltern sollen sie unterstützt haben, sie sind am Landgericht Siegen wegen Beihilfe angeklagt. Aber: Zum Verhandlungsstart am Mittwoch fehlt der angeklagte Großvater - folgenreich. Die Anklage kann nicht verlesen werden.
Der 83-Jährige ist nach Angaben seines Rechtsvertreters erst am Dienstag aus dem Krankenhaus entlassen worden, er sei bettlägerig - „Bluthochdruckkrise“. Die unterbrochene Verhandlung soll am 12. Januar fortgesetzt werden.
Derweil wirken die Mutter und die 80 Jahre alte Großmutter unbeteiligt, lassen keine Regungen erkennen. „Ihr geht’s gut“, sagt Verteidiger Peter Endermann über seine Mandantin, die Mutter, kurz vor Beginn der Verhandlung. Sie habe Kontakt zu ihrer inzwischen zwölfjährigen Tochter.

Am ersten Verhandlungstag wurde frühzeitig unterbrochen Foto: Bernd Thissen/dpa
Was soll die Familie dem Mädchen angetan haben?
Nach allem, was sich andeutet, muss das Mädchen offensichtlich sieben Jahre mit vielen Entbehrungen durchgemacht haben. Es gebe Fälle, in denen ein Elternteil dem anderen das gemeinsame Kind vorzuenthalten versuche oder einem Kind ein Schulbesuch verweigert werde, sagt die Richterin. Aber: „Das hier fällt unter eine andere Kategorie.“
Es müsse aufgearbeitet werden, was dem Mädchen angetan worden sei. Das Kind wolle wissen, warum es - so die Anklage - keine Freunde hatte, nie mit anderen draußen spielen durfte und nur Kontakt zu Mutter und Großeltern haben dufte. Gerichtssprecherin Franziska Heerwig sagt der dpa am Rande, das Mädchen soll in der völligen Isolation im Haus der Großeltern im Kreis Olpe schwerwiegende Entwicklungsverzögerungen erlitten haben. Körperlich, psychisch, im emotional-sozialen Bereich.
Es habe laut Staatsanwaltschaft ausschließlich in dem Haus gelebt, auch nie einen Arzt besucht, bis es am 23. September 2022 befreit wurde. Gerade die ersten Lebensjahre gelten als zentral, weil sie laut Experten prägend für die Entwicklung sind. Das Jugendamt hatte das Kind in die Obhut einer Pflegefamilie gegeben.
Das Kind wird womöglich im Prozess selbst aussagen
Ein gerichtlich bestellter Ergänzungspfleger hatte im Ermittlungsverfahren mitgeteilt, dass das Mädchen nicht aussagen werde. Eine Vernehmung wurde damals als zu belastend eingestuft. Das Landgericht hat die Zwölfjährige nun aber als Zeugin geladen. Sollten die Angeklagten einem Rechtsgespräch zustimmen und dabei eine Verständigung erzielt werden, könne danach auf die Aussage des Mädchens verzichtet werden, erläutert die Vorsitzende Richterin Sabine Metz-Horst.
Allerdings: Voraussetzung für ein Rechtsgespräch sei ein Geständnis. Das wiederum könne strafmildernd bewertet werden. Anwalt Endermann wollte sich dazu zunächst auf Anfrage von Medienvertretern nicht äußern.

Zur Frage nach einem Rechtsgespräch äußerte sich der Verteidiger zunächst nicht Foto: Bernd Thissen/dpa
Warum machen Menschen so etwas?
Der Fall aus NRW hat bundesweit Entsetzen ausgelöst. Auch die Frage nach dem Motiv treibt viele Menschen um. Gerichtssprecherin Heerwig schildert, laut Anklage habe die Mutter die Tochter „vollständig für sich allein“ haben wollen. Sie habe jeglichen Kontakt des Kindes zu dem getrenntlebenden Vater verhindern wollen. Auch der Vater soll im Prozess als Zeuge befragt werden.
In einem gerichtlichen Streit ums Umgangsrecht, später um das Sorgerecht, habe die Angeklagte im Juli 2015 angeben, sie werde mit der Tochter dauerhaft nach Italien umziehen, sagt die Sprecherin weiter. Sie soll sich im Sommer 2015 auch aus Attendorn abgemeldet und eine neue Adresse in Italien angegeben haben. Tatsächlich hielt sie das Mädchen bis zur Befreiung am 23. September 2022 in dem Einfamilienhaus im Kreis Olpe fest. Hinweise auf körperliche Gewalt oder sexuellen Missbrauch gab es nicht.
Den Angeklagten drohen viele Jahre im Gefängnis
Keiner der drei Angeklagten befindet sich in Untersuchungshaft. Ob sie sich bisher überhaupt zu den Vorwürfen äußerten, ist nicht bekannt. Es brauche „eine realistische Einschätzung“ - nicht die „eigene Sichtweise“ zähle, mahnt die Richterin in Richtung Anklagebank. Laut Gerichtssprecherin drohen der Mutter ein Jahr bis 15 Jahre, den Großeltern bis zu elf Jahre Freiheitsstrafe. Offen ist, ob das Verfahren gegen den Großvater abgetrennt werden muss.
Kommt eine Verständigung in einem in der Regel nicht-öffentlich geführten Rechtsgespräch zustande, wird danach öffentlich weiterverhandelt. Der Prozess könnte verkürzt werden.
Warum dauerte es so lange bis zur Befreiung?
Wie konnte das Mädchen so lang versteckt werden, warum dauerte es so lange bis es zu seiner Befreiung? Das Jugendamt soll schon seit 2020 anonyme Hinweise auf das Kind bekommen haben, es passierte aber wenig. Erst im Sommer 2022 ging eine Anfrage an die Behörden in Italien. Antwort vom 12. September 2022: Die Mutter habe nie in der angegebenen Adresse in Italien gewohnt. Erst dann erfolgt die Hausdurchsuchung.
Gegen eine damalige Jugendamts-Mitarbeiterin des Kreises Olpe wird weiter wegen des Verdachts der Freiheitsberaubung und Körperverletzung im Amt ermittelt.

Das Landgericht hat mehrerer Verhandlungstermine bis Mitte Februar anberaumt. (Archivbild) Foto: Markus Klümper/dpa