Prozess gegen Christina Block wegen Kindesentführung startet

Christina Block, Unternehmerin, aufgenommen bei einem Pressegespräch. Foto: picture alliance/dpa
2024 werden zwei Kinder von Christina Block gewaltsam von Dänemark nach Deutschland gebracht. Nun ist die Unternehmerin eine von sieben Angeklagten in einem Prozess um mutmaßliche Kindesentführung.
Premium-Zugriff auf tageblatt.de für nur 0,99 €
Jetzt sichern!
Hamburg. In einer Nacht-und-Nebel-Aktion wurden in der Silvesternacht 2023/24 zwei Kinder der Hamburger Gastronomie-Unternehmerin Christina Block (52) von Dänemark nach Deutschland gebracht. Entführt, sagt die Staatsanwaltschaft. Zwei Tage später waren der Junge und das Mädchen bei ihrer Mutter, die sich seit Jahren um das Sorgerecht mit ihrem Ex-Mann streitet.
Wegen der mutmaßlichen Entführung beginnt am 11. Juli ein Prozess vor einer Jugendschutzkammer am Landgericht Hamburg, unter anderem gegen Block und ihren Lebensgefährten, der Fernsehmoderator Gerhard Delling (66).
Die Tochter des Gründers der Restaurantkette Block House, Eugen Block, kämpft seit bald vier Jahren um ihre 2010 geborene Tochter und den 2013 geborenen Sohn. Beide Kinder leben seit Ende August 2021 bei ihrem Vater Stephan Hensel (51) in Dänemark. Nach Ansicht der Hamburger Staatsanwaltschaft behielt er sie nach einem Wochenendbesuch gemäß seinem Umgangsrecht widerrechtlich bei sich.
Christina Block habe ihre Kinder mehr als zwei Jahre lang nicht sehen können, obwohl sie ebenfalls das Sorgerecht und sogar das Aufenthaltsbestimmungsrecht hatte, erklärte ihr Anwalt Otmar Kury zur Lage seiner Mandantin Ende 2023. Die geschiedenen Eheleute haben zwei weitere ältere Kinder, von denen eine Tochter beim Vater und eine bei der Mutter lebt.
Was ist über die Tat bekannt?
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft lauerten in der Silvesternacht 2023/24 mindestens fünf Männer dem Vater und den Kindern in Süddänemark auf. Die Täter sollen Hensel zusammengeschlagen und die Kinder in ein Auto gezerrt haben. Die dänische Polizei hatte seinerzeit mitgeteilt, der Vater sei in der Nähe eines Restaurants beim Beobachten des Silvesterfeuerwerks mit seinen beiden Kindern in dem Ort Gråsten (Gravenstein) angegriffen worden. Die Täter seien in zwei Autos mit deutschen Kennzeichen geflohen. Gråsten liegt rund 30 Kilometer nordöstlich von Flensburg.
Nach Angaben der Hamburger Staatsanwaltschaft sollen die Entführer die Fahrzeuge in der Nähe der Grenze gewechselt haben. Dabei verschlossen sie den Kindern mit Klebeband den Mund. Die damals 13 Jahre alte Tochter sei an den Händen gefesselt worden. Mit einem Wohnmobil

Die Polizei in Hamburg sucht am 16. Mai 2024 mit Flyern und einem Foto nach einem Wohnmobil. Das Fahrzeug sei am 1. Januar dazu genutzt worden, zwei Kinder unrechtmäßig aus Dänemark nach Deutschland zu verbringen, hieß es in einem Aufruf mit der Überschrift «Wir bitten um Mithilfe». Foto: Steven Hutchings/dpa/Polizei Hamburg/dpa
Die Hamburger Polizei hatte im Frühjahr 2024 öffentlich nach einem Fiat Ducato mit dem Kennzeichen PF für Pforzheim gefahndet. Das Wohnmobil war den Angaben zufolge auf eine Person in Wurmberg im Enzkreis zugelassen. Es wurde nach Angaben der Staatsanwaltschaft bislang nicht gefunden.
Warum sind die Kinder wieder bei ihrem Vater?
Am 2. Januar 2024 kam die Hamburger Polizei zum Haus von Christina Block im Nordosten Hamburgs. Es seien dort verdächtige Personen gemeldet worden, sagte anschließend ein Polizeisprecher. Bei der Überprüfung habe sich allerdings herausgestellt, dass es sich um berechtigte Personen gehandelt hatte.
Am 3. Januar besuchte die Polizei gemeinsam mit dem Jugendamt erneut die Familie von Christina Block. „Wir konnten uns davon überzeugen, dass die Kinder bei Frau Block sind und es ihnen augenscheinlich körperlich gut geht“, sagte eine Polizeisprecherin am folgenden Tag.
Am 5. Januar 2024 entschied das Hanseatische Oberlandesgericht aufgrund eines Eilantrags des Vaters, dass ihm die Kinder zurückgegeben werden müssen. Das geschah noch am selben Tag. Der Vater erhielt mit der einstweiligen Anordnung das alleinige Aufenthaltsbestimmungs- und Erziehungsrecht.
Was wird Christina Block vorgeworfen?
Die Mutter soll zusammen mit einem 63-jährigen Deutschen den Auftrag erteilt haben, ihre beiden Kinder gewaltsam der Obhut des ebenfalls sorgeberechtigten Vaters zu entziehen. Zur Planung und Durchführung des Vorhabens sollen sie mehrere Personen gratis unter falschen Personalien in einem Hamburger Luxushotel beherbergt haben. Im vergangenen Jahr hatte die Staatsanwaltschaft dreimal das Grand Hotel Elysée, das der Familie Block gehört, durchsuchen lassen.

Die Hamburger Polizei vollstreckte am 16. Mai 2024 einen Durchsuchungsbeschluss bei der Unternehmerfamilie Block und am Hotel Grand Elysée in Hamburg. Foto: Steven Hutchings/dpa
Die Anklage gegen Block und den 63-Jährigen lautet auf gemeinschaftliche schwere Entziehung von Minderjährigen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung. Der Mutter wird außerdem schwere Misshandlung von Schutzbefohlenen vorgeworfen.
Was sagt ihr Verteidiger?
Christina Blocks Verteidiger Otmar Kury wirft der Staatsanwaltschaft Voreingenommenheit, nicht nachvollziehbare Verdächtigungen und Rechtsfehler vor. Er betont: „Frau Block ist eine absolut rechtstreue Persönlichkeit!“ Der Vater habe die Kinder 2021 nach Dänemark entführt.
Das Hanseatische Oberlandesgericht habe danach angeordnet, dass er die Kinder sofort zurückzubringen habe. Es habe der Mutter damals das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zugeordnet. Nach Angaben eines Gerichtssprechers handelte es sich bei der Entscheidung vom 21. Oktober 2021 um eine einstweilige Anordnung.
Auftraggeberin der Entführungsaktion war nach Darstellung des Verteidigers die am 21. Juli 2023 - also gut fünf Monate vor der Tat - gestorbene Großmutter. „Nach den durch Frau Block und mich geführten Ermittlungen wurde festgestellt, dass die Großmutter, die ihre Enkel liebte, und unter der rechtswidrigen Entführung der beiden Enkel schwerste, psychische Schäden erlitten hatte, den Auftrag wohl erteilt hatte, die Kinder aus Dänemark wieder zurückzuholen“, sagte Kury der Deutschen Presse-Agentur in Hamburg.
Was wird Gerhard Delling vorgeworfen?
Der Sportjournalist und Fernsehmoderator soll die Anreise von Christina Block nach Baden-Württemberg organisiert und ihre Rückkehr mit den Kindern nach Hamburg koordiniert haben. Delling wird außerdem verdächtigt, gegenüber Kriminalbeamten falsche Angaben gemacht zu haben. Die Staatsanwaltschaft hat ihn wegen Beihilfe angeklagt. Das Gericht hat darauf hingewiesen, dass auch eine Verurteilung als Mittäter in Betracht komme.

Gerhard Delling und Christina Block kommen zur Spendengala "Ein Herz für Kinder" auf dem Roten Teppich an. Foto: Carsten Koall/dpa
Was sagt sein Verteidiger?
Dellings Verteidiger David Rieks erklärte: „Die gegen meinen Mandanten in den Raum gestellten Verdachtsbehauptungen sind sachlich und rechtlich unzutreffend. Wir werden diesen mit Nachdruck und umfänglich entgegentreten.“
Sitzt einer der Angeklagten in Haft?
Ja, ein 35-jähriger Israeli. Er soll zusammen mit fünf weiteren Männern direkt an der Entführung beteiligt gewesen sein. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft war er am 27. September 2024 bei seiner Einreise nach Zypern verhaftet worden. Zuvor war auf Antrag der Hamburger Staatsanwaltschaft ein internationaler Haftbefehl erlassen worden. Zielfahnder des Landeskriminalamts hätten den Beschuldigten nach Hamburg gebracht, hieß es damals.
Seit Anfang November sitzt er in Untersuchungshaft. Gegen ihn lautet der Vorwurf genauso wie der gegen Christina Block: gemeinschaftliche schwere Entziehung Minderjähriger in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, Freiheitsberaubung sowie schwere Misshandlung von Schutzbefohlenen.
Wer sind die übrigen Beschuldigten?
Ein 58-jähriger Deutscher soll als Leiter eines Hamburger Sicherheitsunternehmens für eine Bewachung des Anwesens von Christina Block gesorgt haben, um eine Flucht der Kinder zu verhindern. Er ist angeklagt wegen Beihilfe zur gemeinschaftlichen schweren Entziehung Minderjähriger in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung. Demselben Vorwurf müssen sich eine Frau (49) und ein Mann (56) aus dem Umfeld von Christina Block stellen.
Gibt es Ermittlungen gegen weitere Verdächtige?
Ermittelt worden war auch gegen den Großvater Eugen Block (84) und einen Onkel der Kinder. Ihnen habe keine konkrete Beteiligung an der Entführungsaktion nachgewiesen werden können, erklärte die Staatsanwaltschaft. Vier weitere Personen, die in den Ankauf des Wohnmobils verwickelt gewesen und den Entführern mit den Kindern in Baden-Württemberg Unterschlupf gewährt haben sollen, hätten nichts von den Tathintergründen gewusst.
Eine Hotelangestellte, die am 8. Januar 2024 Zimmerspuren beseitigt haben soll, leistete nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft einen so geringen Beitrag zur Tat, dass das Ermittlungsverfahren gegen sie eingestellt wurde. Nach fünf weiteren mutmaßlichen Entführern wird noch gefahndet.
Welche Strafen drohen den Angeklagten?
Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für alle Angeklagten die Unschuldsvermutung. Sollten sie jedoch am Ende des Prozesses schuldig gesprochen werden, richten sich die Strafen nach der Tat, für die das Gesetz die schwerste Strafe androht. Das Strafgesetzbuch sieht für die schwere Entziehung Minderjähriger und die schwere Misshandlung Schutzbefohlener eine Mindeststrafe von einem Jahr vor, die Höchststrafe beträgt zehn Jahre Gefängnis.
Wie lange könnte es bis zu einem rechtskräftigen Urteil dauern?
Das Gericht hat 37 Verhandlungstermine bis zum 23. Dezember angesetzt. In einem Verfahren mit sieben Angeklagten, vielen Prozessbeteiligten und einem komplizierten Sachverhalt sind Verzögerungen allerdings nicht ungewöhnlich.
Bis zu einer Woche nach dem Urteil kann Revision eingelegt werden. Diese muss nach Vorlage des schriftlichen Urteils begründet werden. Die Strafkammer muss das schriftliche Urteil bei 37 Verhandlungstagen erst 13 Wochen nach der Verkündung vorlegen. Der Bundesgerichtshof entscheidet dann üblicherweise innerhalb von sechs bis neun Monaten. Es ist also möglich, dass es vor Ende nächsten Jahres kein rechtskräftiges Urteil gibt.
Warum wird vor einer Jugendschutzkammer verhandelt?
In dem Prozess könnten die beiden Kinder als Zeugen gehört werden. Wegen ihrer besonderen Schutzbedürftigkeit als Opfer einer Straftat hat die Staatsanwaltschaft Anklage zu einer Jugendschutzkammer erhoben. Bei einer Vernehmung der Kinder könnte die Kammer zu ihrem Schutz die Öffentlichkeit ausschließen.
Zu dem Prozess werden zahlreiche Medienvertreter erwartet. Wegen des großen Andrangs hat die Vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt ein Akkreditierungsverfahren für die reservierten Plätze angeordnet.
Sind die Kinder und der Vater am Prozess beteiligt?
Ja, sie werden als Nebenkläger von Anwälten vertreten. Hensel hat angekündigt, den Prozess persönlich verfolgen zu wollen und nach dpa-Informationen will die 14-jährige Tochter öffentlich vor Gericht gegen ihre Mutter aussagen.
Was ist die Vorgeschichte?
Der Sorgerechtsstreit zwischen Christina Block und ihrem Ex-Mann beschäftigte zuletzt auch das Bundesverfassungsgericht. Die Karlsruher Richter wiesen eine Beschwerde von Frau Block ab. In der am 13. Mai im Internet veröffentlichten Begründung hieß es, alle vier gemeinsamen Kinder hätten nach der Trennung des Paares im Jahr 2014 und der Scheidung 2018 zunächst bei der Mutter gelebt. Für Besuche bei dem in Dänemark lebenden Vater gab es seit 2015 eine Umgangsregelung. Im Juli 2021 zog die älteste Tochter im Einvernehmen mit der Mutter zu ihrem Vater.
Seit August 2021 leben auch die beiden jüngsten Kinder bei ihrem Vater. Nach einem Wochenendbesuch hatte er mitgeteilt, dass er sie wegen „kindeswohlgefährdenden“ Verhaltens der Mutter nicht zu ihr zurückbringen werde. Über die genauen Vorwürfe ist offiziell nichts bekannt.
Der Verbleib der Kinder beim Vater führte zu einer Reihe von Gerichtsverfahren in Deutschland und Dänemark. Im Oktober 2021 sprach das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) der Mutter vorläufig das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu. Zugleich verpflichtete das OLG den Vater zur Herausgabe der Kinder an die Mutter.
Warum entschieden dänische Gerichte anders?
Der Beschluss wurde von den dänischen Behörden nicht umgesetzt. Hintergrund: Als einziges EU-Land erkennt Dänemark Entscheidungen von Gerichten anderer Mitgliedsländer in Sorgerechtsstreitigkeiten nicht automatisch an. Es hat die entsprechende EU-Verordnung nicht unterzeichnet.
Darum beantragte Christina Block in Dänemark, den Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts anzuerkennen. Doch im Dezember 2021 erklärte ein dänisches Amtsgericht nach Anhörung der Kinder die Vollstreckung der deutschen Entscheidung für unzulässig, wie das Bundesverfassungsgericht weiter notierte.
Christina Block stellte 2022 in Dänemark einen Antrag auf Rückführung ihrer Kinder, und zwar nach dem dänischen Kindesentführungsgesetz. Daraufhin habe im Februar 2023 ein Gericht festgestellt, dass der Junge und das Mädchen zwar widerrechtlich nach Dänemark gebracht worden seien, sie aber nicht zurückgeführt werden könnten.
Dabei berief sich das dänische Gericht den Angaben zufolge auf einen Paragrafen, nach dem ein Kind nicht zurück soll, wenn dies mit einer schwerwiegenden Gefahr eines körperlichen oder seelischen Schadens verbunden wäre. Ein zweiter erwähnter Hinderungsgrund besteht demnach, wenn sich das Kind der Rückführung widersetzt oder so alt und reif ist, dass seine Meinung berücksichtigt werden sollte.
Sehen deutsche Familiengerichte den Fall anders?
Grundsätzlich nicht. Das Hamburger Familiengericht erklärte sich im Oktober 2023 für nicht zuständig. Diese Entscheidung wurde den Angaben zufolge Ende November vom Oberlandesgericht unterstützt.
Dasselbe Gericht wies im Februar 2024 eine Beschwerde von Christina Block zurück und stellte darin wie das dänische Gericht fest, dass aufgrund der konstanten Äußerungen der Kinder, bei ihrem Vater leben zu wollen, ein Wechsel nach Deutschland nicht erzwungen werden könne. Beide Kinder hätten sich an ihrem neuen Aufenthaltsort sozial integriert und sprächen Dänisch.
Bleibt das Verhalten des Vaters folgenlos?
Möglicherweise nicht. Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen ihn und dessen neue dänische Ehefrau wegen Entziehung Minderjähriger erhoben. Die Eröffnung eines Prozesses lehnte das Amtsgericht ab. Doch dagegen legte die Staatsanwaltschaft erfolgreich Beschwerde ein. Das Landgericht ordnete an, das Hauptverfahren zu eröffnen. Vor welchem Gericht gegen den Vater verhandelt wird, ist noch unklar.
Was sagt der Verteidiger des Vaters?
Hensels Anwalt Philip von der Meden argumentiert, der Vater habe seine Kinder vor Gewalt geschützt. Er erklärte im vergangenen Jahr: „Sollte es zu einer Hauptverhandlung kommen, halte ich einen Freispruch für meinen Mandanten für zwingend. Seine Kinder vor Gewalt zu schützen, darf nicht strafbar sein.“ Der Verteidiger fügte hinzu: „Ich begrüße es in jedem Fall, wenn die Gewaltvorwürfe der Kinder gegen ihre Mutter nun umfassend aufgeklärt werden.“
Christina Blocks Anwalt Kury hat zu den Vorwürfen gegen seine Mandantin erklärt: „In den familiengerichtlichen Verfahren ist das Gegenstand, und die Mutter hat auch immer gesagt, dass sie die Kinder natürlich nicht geschlagen hat, und es gibt keine Beweise dafür.“ Psychologen hätten immer wieder festgestellt, dass die Kinder durch den Vater schwer beeinflusst worden seien und deren Aussagen in dieser Hinsicht nicht glaubhaft seien.
Könnte Christina Block bei einem Freispruch das Sorgerecht zurückbekommen?
Das ist sehr unwahrscheinlich. Die Gerichte in Dänemark und Deutschland haben erklärt, dass es vor allem um das Wohl der Kinder gehe. Außerdem wollten weder der Sohn noch die Tochter zur Mutter zurückkehren. Inzwischen leben sie bald vier Jahre bei ihrem Vater in Dänemark.
Anfang Mai dieses Jahres sprach ein Gericht im dänischen Sonderburg dem Vater das alleinige Sorgerecht zu und bestätigte damit eine vorläufige gerichtliche Entscheidung vom 2. Januar 2024.