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Prozess

Mann soll Zwölfjährigen in Nordenhamer Moschee vergewaltigt haben

Ein 32-jähriger Nordenhamer muss sich seit Dienstag vor dem Landgericht Oldenburg verantworten. Er soll einen Zwölfjährigen vergewaltigt haben. Foto: Klemmer/dpa

Ein 32-jähriger Nordenhamer muss sich seit Dienstag vor dem Landgericht Oldenburg verantworten. Er soll einen Zwölfjährigen vergewaltigt haben. Foto: Klemmer/dpa

Weil er einen zwölfjährigen Jungen vergewaltigt haben soll, muss sich ein 32-jähriger Nordenhamer seit Dienstag vor dem Landgericht Oldenburg verantworten. Die Tat soll sich im September 2019 in einer Nordenhamer Moschee ereignet haben.

Mittwoch, 28.06.2023, 09:00 Uhr

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Zuständig ist in diesem Fall die Große Jugendschutzkammer des Landgerichtes. Dem angeklagten Nordenhamer wird vorgeworfen, in der Moschee den Jungen zum Beischlaf gezwungen zu haben. Damals war gerade das Nachmittagsgebet beendet worden, an dem der Zwölfjährige teilgenommen hatte.

Alle waren den Ermittlungen zufolge schon gegangen, der Junge las aber noch im Koran. Auch der Angeklagte hatte an dem Gebet teilgenommen. Den Jungen kannte der Angeklagte vom Sehen her. Nun war er mit ihm alleine. Laut Anklage rief er den Jungen zu sich her. Der Zwölfjährige wich zurück. Laut Anklage rief er den Jungen noch einmal.

So kam schließlich alles ans Licht

Dann soll der Angeklagte den Zwölfjährigen in den Toilettenraum gezerrt und ihn dort vergewaltigt haben. Der Junge war schockiert, behielt das schreckliche Geschehen aber zunächst für sich. Doch dann stellten sich extreme Schlafstörungen ein. Monate nach dem angeklagten Vorfall suchte der Junge frühmorgens seine Mutter in der Küche auf. „Mama, ich muss dir was sagen, du darfst aber nicht böse sein“, sagte der Zwölfjährige zu seiner Mutter.

Die Mutter bat dann ihren Sohn, das zu erzählen, was ihm schon lange auf der Seele lag. Der Junge erzählte. „Ich war total schockiert“, sagte die Mutter des Jungen am Dienstag. Sie habe die Polizei verständigt.

Das sagt der Angeklagte zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen

Der Angeklagte indes bestritt am ersten Prozesstag die Vorwürfe vehement. Er habe dem Jungen nichts getan, könne sich aber nicht erklären, warum der Zwölfjährige so etwas erzählen würde. Er sei streng gläubig, bete fünfmal am Tag und habe nur eine Beziehung mit Gott, fügte der Angeklagte an.

Wenn in vergleichbaren Fällen Angeklagte ein Geständnis ablegen und einem Opfer eine Vernehmung vor Gericht ersparen, wirkt sich das erheblich strafmindernd aus. Der Angeklagte aber wollte nicht. Und so musste der Junge am Dienstag als Zeuge aussagen. Er konnte den Angeklagten als Täter benennen. Das Verfahren wird fortgesetzt. (vd)

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