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Mogelpackung des Jahres 2023: Das sind die Finalisten

Die fünf Favoriten für den Negativtitel "Mogelpackung des Jahres 2023".

Die fünf Favoriten für den Negativtitel „Mogelpackung des Jahres 2023“. Foto: Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentrale sucht die „Mogelpackung des Jahres 2023“. Fünf Produkte stehen zur Wahl, bei denen im letzten Jahr versteckt Preiserhöhungen durchgesetzt wurden. Die Auswahl ist auf Rekordhoch.

Von Redaktion Donnerstag, 04.01.2024, 13:00 Uhr

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Landkreis. Bei den fünf Kandidaten für die Wahl zur „Mogelpackung des Jahres 2023“ handelt es sich um Produkte, die durch reduzierte Füllmengen und zum Teil zusätzliche Preiserhöhungen im letzten Jahr deutlich teurer geworden sind.

Die Shortlist der Nominierten ergibt sich aus zahlreichen Hinweisen und Beschwerden, die die Verbraucherzentrale im vergangenen Jahr erreicht haben.

Wahl zur Mogelpackung des Jahres 2023

Foto: Katjes

Yoghurt-Gums von Katjes: Gleiche Tüte, gleiches Design. Der Inhalt der Yoghurt-G...
Yoghurt-Gums von Katjes: Gleiche Tüte, gleiches Design. Der Inhalt der Yoghurt-Gums ist trotzdem geschrumpft – von 200 auf 175 Gramm. Die gut getarnte „Schrumpfkur“ führt zu einer versteckten Preiserhöhung von 14 Prozent und mehr Verpackungsmüll. Foto: Katjes

Foto: Tuc

Tuc Bake Rolls Meersalz von Mondelez: Mondelez bietet die quasi gleichen Brotchi...
Tuc Bake Rolls Meersalz von Mondelez: Mondelez bietet die quasi gleichen Brotchips unter der vermeintlich hochwertigen Marke Tuc „neu“ mit weniger Inhalt an. Mit der zusätzlichen Preiserhöhung im Handel wird die Packung unterm Strich 127 Prozent teurer. Foto: Tuc

Foto: Aldi

Chocolat Amandes Vollmilch von Aldi: Eine Tafel Marzipan-Schokolade, die größer ...
Chocolat Amandes Vollmilch von Aldi: Eine Tafel Marzipan-Schokolade, die größer aussieht, obwohl weniger drin ist. Dazu spart man am Marzipan, verkauft die Schokolade aber zum höheren Preis. Über 30 Prozent teurer ist diese Mogelpackung nur kurze Zeit nach der Umstellung. Foto: Aldi

Foto: Listerine

Listerine Total Care von Johnson & Johnson: Gleich hohe Flasche, aber weniger In...
Listerine Total Care von Johnson & Johnson: Gleich hohe Flasche, aber weniger Inhalt. Johnson & Johnson macht die Flasche seiner Mundspülung einfach schmaler, doch das ist nicht zu erkennen. Dazu steigt der Preis. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen fast 34 Prozent mehr für diese „doppelte Preiserhöhung“ zahlen. Foto: Listerine

Foto: Oreo

Oreo Stieleis von Froneri: Froneri reduziert nicht nur die Anzahl der Oreo Stiel...
Oreo Stieleis von Froneri: Froneri reduziert nicht nur die Anzahl der Oreo Stieleise in der Packung, sondern schrumpft zusätzlich jedes einzelne Eis. Aus 440 Milliliter Eis pro Karton werden 270. Bei gleichem Verkaufspreis entspricht das einer versteckten Preiserhöhung von 63 Prozent. Foto: Oreo

Bis zum Montag, den 22. Januar 2024 um 16 Uhr können Sie hier abstimmen. Am 23. Januar gibt die Verbraucherzentrale bekannt, welches Produkt den Negativpreis gewonnen hat.

Rekordjahr an versteckten Preiserhöhungen

Den Eindruck, dass alles teurer wird, haben viele Menschen seit Monaten, wenn sie an der Supermarktkasse stehen und ihren Einkauf bezahlen. Doch neben den herkömmlichen Preisanstiegen reduzieren Hersteller auch oft einfach den Inhalt ihrer Produkte und der Preis im Handel bleibt gleich oder steigt zusätzlich etwas. Immer wieder sind diese gut getarnten Füllmengenänderungen (Shrinkflation) das Mittel der Wahl, um teils drastische Preiserhöhungen durchzusetzen.

Im Jahr 2023 veröffentlichte die Verbraucherzentrale so viele Mogelpackungen wie nie zuvor. Bis zum Ende des Jahres wurden 104 Produkte in die Mogelpackungsliste aufgenommen.

2022 waren es mit 76 deutlich weniger und 2021 sogar nur 47. Die Grafik veranschaulicht den rapiden Anstieg der Füllmengenreduzierungen in den letzten fünf Jahren.

Die Grafik veranschaulicht den rapiden Anstieg der Füllmengenreduzierungen in den letzten fünf Jahren.

Die Grafik veranschaulicht den rapiden Anstieg der Füllmengenreduzierungen in den letzten fünf Jahren. Foto: Verbraucherzentrale Hamburg und Canva.com

Bessere gesetzliche Regelungen notwendig

Viele Verbraucherinnen und Verbraucher fühlen sich von der Politik im Stich gelassen. Obwohl das Problem schon lange bekannt ist, hat es in den letzten Jahren stets nur Lippenbekenntnisse und keine Verbesserungen gegeben.

Hoffnung mache seit Kurzem ein Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), wonach bei verringertem Inhalt auch die Verpackung eines Produkts schrumpfen soll.

„Uns geht das allerdings nicht weit genug. Wir möchten, dass Produkte mit wenig Inhalt nicht mehr im Regal stehen dürfen, sondern alle Verpackungen von den Herstellern grundsätzlich bis zum Rand befüllt werden müssen“, teilt die Zentrale mit.

Aktuell detektivische Recherchearbeit nötig

Das wäre ein echter Paradigmenwechsel hin zu weniger Trickserei und mehr Nachhaltigkeit. Derzeit sind in der Regel bis zu 30 Prozent Luft in der Packung erlaubt, in manchen Fällen sogar mehr.

Gleichzeitig sollten Verbraucherinnen und Verbraucher gut erkennen können, ob die Füllmenge eines Produkts reduziert wurde. Eine Kennzeichnung direkt auf der Verpackung wäre die verbraucherfreundlichste Lösung.

Aktuell gleicht die Suche nach den geschrumpften Packungen detektivischer Recherchearbeit. Das lässt sich nicht mal eben beim Einkauf im Supermarkt nebenher bewerkstelligen.

Kostspielige Verfahren

Rein rechtlich sind Mogelpackungen selten zu belangen. Die derzeitigen Gesetze geben Unternehmen viel Freiraum, um Verbraucherinnen und Verbraucher hinters Licht zu führen. „Bis sich das ändert, machen wir uns weiter für Sie und Ihre Rechte stark – wir decken Mogeleien auf, veröffentlichen diese und gehen – wenn möglich – rechtlich gegen die Tricksereien der Unternehmen vor“, sie die Verbraucherzentrale.

Doch die Verfahren sind oft langwierig und kostspielig - der Ausgang ungewiss. Im letzten Jahr reichte die Verbraucherzentrale eine Klage gegen die Firma Upfield ein, weil sie bei ihrem Streichfett Sanella im gleichen Becher ohne irgendeinen Hinweis statt 500 Gramm nur noch 400 Gramm abfüllt. Die mündliche Verhandlung ist für Ende Januar 2024 am Landgericht Hamburg angesetzt. (PM)

H
Hans-J. Schirrmeister
04.01.202416:58 Uhr

Andere Verbraucher informieren und die betreffenden Produkte nicht mehr kaufen.

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