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Vogelgrippe

Geflügelpest: Stallpflicht fällt – Droht die nächste Seuche im Kreis Stade?

Die Aufstallungspflicht für Geflügelhaltungen mit mehr als 50 Tieren wird zu Samstag aufgehoben.

Die Aufstallungspflicht für Geflügelhaltungen mit mehr als 50 Tieren wird zu Samstag aufgehoben. Foto: Felix Kästle/dpa

Die Aufstallungspflicht wegen Vogelgrippe wird heute im Landkreis Stade aufgehoben. Das teilt die Kreisverwaltung mit und warnt zugleich vor der Newcastle-Krankheit.

Von Redaktion Samstag, 14.03.2026, 07:50 Uhr

Landkreis. Die Aufstallungspflicht für Geflügelhaltungen mit mehr als 50 Tieren war die letzte Einschränkung, die im Zuge des Geflügelpestgeschehens im Herbst/Winter 2025/2026 noch bestand. Auch Geflügel aus größeren Betrieben darf nun wieder Zugang zum Auslauf erhalten.

Für Geflügelhalter gilt dennoch, auch weiterhin großen Wert auf Biosicherheit zu legen, da die Geflügelpest ganzjährig in der Wildvogelpopulation vorkommt.

Neue Geflügelseuche kommt in Deutschland an

Zudem kommt mit der Newcastle Disease (ND) derzeit eine weitere Geflügelseuche wieder in Deutschland an. In Brandenburg und Bayern kam es im Februar in mehreren Geflügelbetrieben zu Ausbrüchen. Zuvor waren unter anderem in Polen und Tschechien Geflügelbestände an der atypischen Geflügelpest erkrankt.

Hochansteckende Viruskrankheit

Die Newcastle-Krankheit ist eine hochansteckende Viruskrankheit von Hühnern und Puten. Auch andere Vogelarten, zum Beispiel Enten, Gänse, Strauße oder Tauben, sind empfänglich, können das Virus in sich tragen, verbreiten und unter Umständen auch selbst erkranken.

Haben sich die Tiere infiziert, scheiden sie das Virus über die Atemluft und sonstige Sekrete und Exkrete aus und können dadurch anderes Geflügel anstecken. Auch eine indirekte Übertragung durch kontaminiertes Futter, Mist oder Schadnager sowie Stallkleidung oder Schuhe ist möglich.

Die Krankheit endet oft tödlich

Das Krankheitsbild äußert sich ähnlich wie bei der Geflügelpest: Es kann zu einem drastischen Abfall der Legeleistung kommen, je nach Schwere des Verlaufs treten Entzündungen der Augen, Atemstörungen, Durchfall und im späteren Verlauf auch Lähmungen und zentralnervöse Störungen wie Kopfschiefhaltung auf. Die Krankheit endet, insbesondere bei jüngeren Tieren, oft tödlich.

Impfpflicht gegen die Newcastle-Krankheit

Um das eigene Geflügel und umliegende Geflügelhaltungen zu schützen, besteht in Deutschland für Hühner und Puten eine Impfpflicht gegen die Newcastle-Krankheit, das heißt, alle Hühner- und Putenhalter müssen ihre Tiere regelmäßig gegen ND impfen lassen. Dies gilt auch für Hobbyhaltungen mit ein bis zwei Hühnern oder Puten. Bei vollständig geimpften Tieren treten keine oder in der Regel nur leichte Krankheitszeichen auf.

Veterinäramt muss informiert werden

Bei unklaren Krankheitsverläufen und Todesfällen ist eine virologische Abklärungsuntersuchung auf ND und Geflügelpest angezeigt. Der Verdacht auf Newcastle-Krankheit ist dem örtlichen Veterinäramt unverzüglich anzuzeigen, denn die Newcastle-Krankheit ist eine anzeigepflichtige Tierseuche und unterliegt der Seuchenbekämpfung.

Für den Menschen ist die ND nicht gefährlich. Bei Ansteckung durch direkten Kontakt kann es zu einer Bindehautentzündung und örtlich geschwollenen Lymphknoten kommen.

Weitere Infos: www.landkreis-stade.de. (sal)

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